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Die alte Messe bleibt eine Ausnahme

Wer und was in deutschen Bistümern willkommen ist, zeigt sich besonders deutlich im Umgang mit der überlieferten Messe und der Priesterbruderschaft St. Pius X.
Missale 1962
Foto: Imago/GODONG | Das Missale von 1962: Seine Verwendung bleibt in deutschen Bistümern an enge Vorgaben gebunden.

Wenn die Wände der deutschen Kirchen sprechen könnten, hätten sie so einiges zu erzählen. Denn was die Liturgie angeht, haben sie besonders in der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil viel erlebt. So fand zum Beispiel im Rahmen des 104. Deutschen Katholikentags in Würzburg in der Stiftskirche St. Haug ein unter dem Titel „Ein Gottesdienst von und mit Clown*s“ angekündigter Wortgottesdienst statt. Wie das Bistum Münster auf seiner Webseite berichtet, wurde bei dem von der protestantischen Theologin Gisela Matthiae organisierten liturgischen Experiment die Predigt durch verschiedene Spielszenen und Tanz dargestellt. „Statt Fürbitten“ habe es ein Zeitungstheater gegeben, bei dem die Clowns – je nachdem, wie bewegend die jeweilige Nachricht gewesen sei – ihr Erstaunen oder Erschrecken zum Ausdruck gebracht hätten. Am Ende „wurde in diesem Gottesdienst auch lachend gesungen“.

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Wenig zu lachen haben hingegen die Anhänger der überlieferten Liturgie im Bistum Münster. Denn dort wird die Feier der heiligen Messe nach dem Missale von 1962 auf wenige Orte beschränkt und an strenge Vorgaben geknüpft. Öffentlich gefeiert werden darf sie lediglich in der Münsteraner Innenstadtkirche St. Aegidii, in der Kerzenkapelle der Pfarrei St. Marien in Kevelaer sowie in der Kirche und Kapelle der Petrusbruderschaft in Recklinghausen. Für alle weiteren Messfeiern im alten Ritus ist neben der Zustimmung des zuständigen Kirchenrektors auch die Genehmigung des Generalvikariats erforderlich. Zwar bleibt es Priestern weiterhin gestattet, eine „alte Messe“ allein zu zelebrieren, jedoch dürfe dies nicht öffentlich angekündigt werden oder den Eindruck erwecken, eine öffentliche oder gemeindliche Feier zu sein. Sie solle „weder tatsächlich noch dem äußeren Erscheinungsbild nach den Charakter einer öffentlichen oder gemeindlichen Feier annehmen“, heißt es im aktuellen Kirchlichen Amtsblatt. 

Und während andernorts die Kirchentüren für die Gestaltung von Gottesdiensten durch Clowns geöffnet werden, bleiben sie für die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) im Bistum Münster verschlossen. Vor dem Hintergrund der von Rom nicht genehmigten Bischofsweihen untersagt der Münsteraner Bischof und DBK-Vorsitzende Heiner Wilmer, der Bruderschaft „kirchliche Gebäude, Kirchen, Kapellen, Pfarrheime oder sonstige kirchliche Räume für Gottesdienste, Sakramentenspendungen, Andachten, Vorträge oder sonstige Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen“. Zudem warnt er die Gläubigen vor einem Besuch bei der Piusbruderschaft.

Auch das Bistum Regensburg, in dem sich das Priesterseminar Herz Jesu der FSSPX befindet, spricht auf seiner Webseite eine Warnung aus: Den Gläubigen werde „aus pastoraler Sorge dringend abgeraten“, die Heilige Messe bei der Piusbruderschaft in Zaitzkofen „zu feiern“. Gegenüber der „Catholic News Agency“ (CNA) erklärte ein Sprecher des Bistums, das ausreichende Angebot an „Möglichkeiten zur Feier der Heiligen Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus“ sei eine „wichtige pastorale Antwort auf das teilweise aggressive missionarische Auftreten der Priesterbruderschaft und ihrer Anhänger“. Regensburg ist die einzige deutsche Diözese, die von Rom eine Dispens für die Feier der überlieferten Liturgie in Pfarrkirchen erhalten hat.

Was den Umgang mit der überlieferten Messe angeht, sieht das Erzbistum Hamburg keinen Änderungsbedarf. Gegenüber der CNA teilte das Erzbistum mit, dass „die Regelungen des Schreibens Traditionis custodes vom 16. Juli 2021“ weltweit gelten würden und auch in Hamburg danach verfahren werde. Mit dem Motu proprio hatte Papst Franziskus die von seinem Vorgänger Benedikt XVI. mit „Summorum Pontificum“ eingeführte weitgehende Freigabe der überlieferten Liturgie wieder erheblich eingeschränkt. In Hamburg werde die alte Messe regelmäßig und von verschiedenen Priestern „an mehreren Orten“ gefeiert.

Während in manchen deutschen Bistümern eine große liturgische Bandbreite möglich ist, halten dieselben Bistümer bei der Umsetzung von „Traditionis custodes“ unbeirrt an den bestehenden Einschränkungen fest. Andernorts mehren sich hingegen die Stimmen für einen Kurswechsel. Anlässlich des 19. Jahrestages von „Summorum Pontificum“ erklärte Erzbischof Georg Gänswein gegenüber der italienischen Zeitung „Il Giornale“ mit Blick auf „Traditionis custodes“: „Nun glaube ich, dass dies der richtige Zeitpunkt ist, diese Verbote aufzuheben und den durch diesen Text verursachten Schaden zu überwinden.“

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Anders äußerte sich Kardinal Arthur Roche. Gegenüber dem britischen Magazin „The Tablet“ erklärte der Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Papst Leo XIV. werde weder „Traditionis custodes“ ändern noch zu „Summorum Pontificum“ zurückkehren. Wie sich der Papst während seines Pontifikats entscheiden wird, bleibt offen. Ob die deutschen Bistümer einem möglichen Kurswechsel aus Rom ebenso konsequent folgen würden wie den von Papst Franziskus eingeführten Einschränkungen, wird sich zeigen.

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