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Bischof Wilmer warnt vor Piusbruderschaft

Keine Messe, keine Beichte, keine Eheschließung bei den Piusbrüdern, empfiehlt der Münsteraner Bischof und DBK-Vorsitzende. Auch für die „alte Messe“ erlässt er Regeln.
Heiner Wilmer als neuer Bischof von Münster in sein Amt eingeführt
Foto: IMAGO/Detlef Heese (www.imago-images.de) | Zu welcher Messe darf man im Bistum Münster gehen? Bischof Heiner Wilmer ruft die rund 1,6 Millionen Katholiken in „seinem” Bistum zu größter Vorsicht vor den Messen der Piusbruderschaft auf.

Der Bischof von Münster und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Heiner Wilmer, rät den Gläubigen seines Bistums eindringlich von liturgischen Veranstaltungen der Piusbruderschaft ab. Im aktuellen Amtsblatt weist er darauf hin, dass „Kleriker der Priesterbruderschaft St. Pius X. im Bistum Münster keinen offiziellen Dienst ausüben“. Die von ihnen gespendeten Sakramente würden „unerlaubt gespendet“. Die bei ihnen abgelegten Beichten sowie geschlossenen Ehen seien nichtig. Weiter verbot Wilmer, der Piusbruderschaft „kirchliche Gebäude, Kirchen, Kapellen, Pfarrheime oder sonstige kirchliche Räume“ zur Verfügung zu stellen.

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Gläubigen, die eine heilige Messe „in der Liturgie des Vetus ordo“ wünschten, stünden ausschließlich die Innenstadtkirche St. Aegidii in Münster, die Kerzenkapelle der Pfarrei St. Marien in Kevelaer und die Kirche und Kapelle der Petrusbruderschaft in Recklinghausen zur Verfügung. Außerhalb davon müssten der zuständige Kirchenrektor sowie das Generalvikariat einer „alten Messfeier“ zustimmen. Zulässig ist weiterhin, dass der Priester eine „alte Messe“ alleine zelebriert. Diese dürfe jedoch nicht öffentlich oder den Gläubigen angekündigt werden, um „weder tatsächlich noch dem äußeren Erscheinungsbild nach den Charakter einer öffentlichen oder gemeindlichen Feier“ anzunehmen.

Kein Anspruch auf Eheschließung im Vetus ordo

Für die Eheschließung „in der Liturgie des Vetus ordo“ gelten im Bistum Münster folgende Regeln: Sie dürfen ebenfalls nur an den benannten Orten stattfinden und müssen vom Bischöflichen Generalvikariat genehmigt werden. Einen Anspruch auf die Genehmigung gebe es nicht; man entscheide pro Einzelfall. Zumindest ein Teil des Brautpaars müsse mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bistum Münster gemeldet sein. Der trauende Priester brauche die Beauftragung zur Feier der „alten Messe“ und müsse im Bistum Münster inkardiniert sein.

Papst Benedikt XVI. hatte 2007 mit „Summorum pontificum“ die überlieferte römische Liturgie als „außerordentliche Form“ des einen römischen Ritus rehabilitiert. Papst Franziskus schränkte die „alte Messe“ 2021 mit „Traditionis custodes“ wieder stark ein. Papst Leo XIV. hat sich bislang nicht selbst zur „alten Messe“ geäußert. Medienberichten zufolge deutet jedoch immer mehr auf einen Kurswechsel im Vatikan hin. So vermeldete die italienische Tageszeitung „Il Giornale“ Ende vergangenen Jahres, dass Papst Leo die von Franziskus 2021 erlassenen Einschränkungen der Messfeier in der „außerordentlichen Form“ des römischen Ritus dank weitreichender Ausnahmegenehmigungen aufweichen könnte. DT/elih

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