Der Religionsunterricht ist in Deutschland nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes grundsätzlich ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt. Er ist damit konfessionell gebunden, zugleich aber staatlicher Unterricht: Der Staat stellt Lehrkräfte, organisiert den Unterricht und übt die Schulaufsicht aus, während die Religionsgemeinschaften über die inhaltlichen Grundsätze mitbestimmen. Anders als Religionskunde will er Religion nicht nur neutral von außen beschreiben, sondern den jeweiligen Glauben aus seiner Binnenperspektive erschließen, ohne die Schüler zum Glauben verpflichten zu dürfen.
Der Landesvorsitzende der FDP in NRW hält den islamischen Religionsunterricht in seiner derzeitigen Form für nicht tragbar. Wofür er stattdessen plädiert.
Pädagogik-Professor Klaus Zierer erklärt, warum der Religionsunterricht Kindern zuerst den eigenen Glauben vermitteln muss. Erst danach ist ein Dialog mit anderen Konfessionen möglich.
Das Grundgesetz sichert den konfessionellen Religionsunterricht. Nun entwickeln Länder und Kirchen gemeinsame Unterrichtsformen. Bleibt deren konfessionelles Profil erkennbar?
Niedersachsens Reformpläne verwässern den Religionsunterricht weiter. Doch der will schon seit der Würzburger Synode keine klassische Glaubensunterweisung mehr sein.
Meine Freunde hielten mich für verrückt, als ich im Unterricht die Papstwahl behandeln wollte, schreibt unsere „Junge Feder". Aber für die Kinder war das der Renner.
Religionslehrer sollten nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern Herz und Charakter bilden, Lebensbezüge herstellen und den Glauben ins Zentrum rücken.
Religionsunterricht und das Heilige Jahr 2025 sowie Fragen des Kinder- und Jugendschutzes waren die Hauptthemen der Sitzung der Polnischen Bischofskonferenz am 27.
Das Papier der deutschen Bischöfe „Richtlinien zu den Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in der Grundschule“ verfehlt den Standpunkt des ...