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Die Verfassung kennt kein Gebetbuch

Das Grundgesetz garantiert den Religionsunterricht, aber die Zahl der getauften Schüler sinkt. Nun probieren Bistümer und Länder neue Modelle aus, um das Fach am Leben zu erhalten.
Überkonfessioneller Religionsunterricht als Zukunftsmodell?
Foto: Picasa (41512079) | Grundsätzlich steht der Religionsunterricht nach Artikel 7 des Grundgesetzes unter staatlicher Aufsicht. Für seine Einrichtung sind in unserem föderalen Staatsaufbau aufgrund der Kultushoheit die Länder zuständig.

Der Religionsunterricht "bleibt in allen Schularten ordentliches Lehrfach, soweit es dort bisher eingeführt ist. Er ist in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der katholischen Kirche zu erteilen." So ist es im Konkordat zwischen Papst Pius XI. und dem Staat Bayern vom 29. März 1924 festgeschrieben. Veränderte gesellschaftliche Realitäten erfordern offenbar neue Wege in der Vermittlung religiösen Wissens. Dazu gehört die Durchführung eines gemeinsamen Religionsunterricht für evangelische und katholische Kinder.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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