Der Religionsunterricht "bleibt in allen Schularten ordentliches Lehrfach, soweit es dort bisher eingeführt ist. Er ist in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der katholischen Kirche zu erteilen." So ist es im Konkordat zwischen Papst Pius XI. und dem Staat Bayern vom 29. März 1924 festgeschrieben. Veränderte gesellschaftliche Realitäten erfordern offenbar neue Wege in der Vermittlung religiösen Wissens. Dazu gehört die Durchführung eines gemeinsamen Religionsunterricht für evangelische und katholische Kinder.
Die Verfassung kennt kein Gebetbuch
Das Grundgesetz garantiert den Religionsunterricht, aber die Zahl der getauften Schüler sinkt. Nun probieren Bistümer und Länder neue Modelle aus, um das Fach am Leben zu erhalten.
