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Kooperation mit Ditib: Hessen noch unschlüssig

Der Ditib Landesverband Hessen will den Religionsunterricht wieder mitgestalten. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte geurteilt, dass die Aussetzung der Kooperation rechtswidrig war.
Islamische Religionsunterricht an einer Grundschule
Foto: dpa | Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte Anfang Juni geurteilt, dass die Aussetzung der Kooperation mit Ditib für den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht nichts rechtens war.

Die hessische Landesregierung ist noch unschlüssig, ob sie die Kooperation mit dem Landesverband Hessen des islamischen Dachverbandes Ditib für den bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterricht wieder aufnehmen wird. Das teilte ein Pressesprecher des Kultusministeriums gegenüber der „Tagespost“ mit: „Die Beratungen der Landesregierung, wie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Hessen konkret umgesetzt wird und was dies für die schulische Praxis bedeutet, sind noch nicht abgeschlossen.

Ebenfalls noch nicht entschieden ist, ob der Einrichtungsbescheid widerrufen wird.“ Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte Anfang Juni geurteilt, dass die Aussetzung der Kooperation mit Ditib für den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht nichts rechtens war. Ditib setzt nun darauf, den Religionsunterricht künftig wieder mitgestalten zu dürfen. 

Kooperation kann nur durch Widerruf des Einrichtungsbescheids gestoppt werden

„Unsere Religionsgemeinschaft ist zuversichtlich, dass die konstruktive Partnerschaft mit dem Hessischen Kultusministerium wieder aufgenommen wird“, so der Landesgeschäftsführer Ditib Hessen, Onur Akdeniz, auf Anfrage gegenüber der „Tagespost“. Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs erfreue den Landesverband insbesondere mit Blick auf die Schüler- und Lehrerschaft. Denn im Rahmen eines „ordentlichen Religionsunterrichts“ könne die „schulische religiös-mündige Bildung gut gelingen“.

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Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte Anfang Juni geurteilt, dass die Aussetzung der Kooperation seitens der hessischen Landesregierung nicht rechtens gewesen sei. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden von vor einem Jahr. Das Urteil wird damit begründet, dass „der Anspruch des Vereins auf Erteilung bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen“ weiter bestehe, da der Einrichtungsbescheid weder zurückgenommen, widerrufen oder anderweitig aufgehoben worden sei und somit weiterhin gelte. Einer vom Land Hessen als verfassungswidrig erachteten Fortsetzung des eingerichteten Religionsunterrichts könne allein durch eine Aufhebung des Einrichtungsbescheids begegnet werden.

Zuvor Religionsunterricht an 62 Schulen mitgestaltet

Das hessische Kultusministerium hatte die Kooperation mit Ditib für den islamischen Religionsunterricht 2020 ausgesetzt, da „Zweifel an der grundsätzlichen Unabhängigkeit der Ditib von der türkischen Regierung (durch Untersuchung mehrerer Gutachter) nicht hätten ausgeräumt werden können“. Bis zum Zeitpunkt der Aussetzung der Kooperation wirkte der islamische Dachverband am Religionsunterricht an 62 Schulen in den Klassen eins bis sechs mit. Hessen hatte als bundesweit erstes Land den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht im Schuljahr 2013/2014 eingeführt.  DT/vwe 

Wie sich das Verhältnis von Ditib zu der dem türkischen Präsidenten unterstehenden Religionsaufsichtsbehörde Diyanet laut Gutachtern geändert hat, lesen Sie in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“.

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