Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Abstimmung am Dienstag

Frankreich: Abtreibung bald ein verfassungsmäßiges Recht?

Die Nationalversammlung debattiert darüber, ein „Recht“ auf Abtreibung in die Verfassung aufzunehmen. Kritiker sehen die Gewissensfreiheit von Ärzten bedroht.
Sitzung der französischen Nationalversammlung
Foto: IMAGO/Telmo Pinto / SOPA Images (www.imago-images.de) | Am Mittwochnachmittag debattierte die Nationalversammlung ein Gesetzesvorhaben des Staatspräsidenten Emmanuel Macron, ein „Recht“ auf Abtreibung in die Verfassung aufzunehmen.

In Frankreich dürfe es bald einen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch auf Abtreibung geben. Am Mittwochnachmittag debattierte die Nationalversammlung ein entsprechendes Gesetzesvorhaben des Staatspräsidenten Emmanuel Macron. Dieser darf dabei auf die breite Unterstützung der Regierungskoalition und der Fraktionen links der Mitte rechnen. Die feierliche Abstimmung der Nationalversammlung findet am kommenden Dienstag statt.

Lesen Sie auch:

Widerstand gegen das Vorhaben und die konkrete Formulierung des Textes gibt es teilweise aus den Reihen der „Républicains“ (LR), die im Senat die Mehrheit halten. Auch der rechte „Rassemblement national“ (RN) ist in der Frage gespalten. Die beiden Parteichefs Eric Ciotti (LR) und Marine Le Pen (RN) waren bei der symbolträchtigen Debatte nicht zugegen.

2022 historischer Höchststand von über 234.000 Abtreibungen

Das Gesetzesvorhaben sei „heute angesichts der Angriffe auf den Schwangerschaftsabbruch in der ganzen Welt, in Europa und sogar in Frankreich unerlässlich. Wir müssen dieses Recht schützen, solange es einen Konsens gibt“, erklärte der „Renaissance“-Abgeordnete Guillaume Gouffier Valente als Berichterstatter des Textes. Frankreich verzeichnete 2022 einen historischen Höchststand von über 234.000 registrierten Abtreibungen, 17.000 mehr als 2021. Abtreibungsbefürworter monieren trotzdem eine wachsende Ungleichheit beim Zugang zu Abtreibungen und lange Wartezeiten. Erst im Jahr 2022 wurde die legale Frist für Abtreibungen von zwölf auf 14 Wochen hochgesetzt, womit Frankreich eine der liberalsten Regelungen in der EU besitzt. Bei 20- bis 29-Jährigen stieg die Anzahl der Abtreibungen 2022 besonders stark an.

Trotzdem sei das „Recht“ auf Abtreibung in Frankreich heute gefährdet, meinen die Befürworter des Gesetzesvorhabens. „Die Geschichte ist voll von Grundrechten, die mit Blut und Tränen erkämpft wurden, von denen alle glaubten, sie seien endgültig gesichert, und die in Erstaunen oder Gleichgültigkeit beseitigt wurden“, erklärte Justizminister Éric Dupond-Moretti am Mittwochnachmittag. Dieses Gesetz sei kein Symbol, sondern ein Moment, um eine „wertvolle Freiheit“ in Sicherheit zu bringen. Diese Abstimmung werde eine der prägendsten der laufenden Legislaturperiode sein, schätzte der sozialistische Politiker.

Ein erster Vorstoß der kommunistischen Partei „La France Insoumise“ (LFI) zur Aufnahme eines „Rechts“ auf Abtreibung in die Verfassung im November 2022 erlangte die breite Mehrheit der Nationalversammlung, nachdem in den USA der Obersten Gerichtshof das Grundsatzurteil in der Abtreibungsfrage „Roe v. Wade“ gekippt hatte und so den einzelnen Staaten wieder die Möglichkeit zugestand, den Zugang zu Abtreibungen einzuschränken. Nachdem der Senat den Begriff „Recht auf Abtreibung“ durch die Formulierung „Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen“ ersetzt hatte, schlägt die Regierung nun einen Kompromisstext vor, mit dem Risiko, dass dieser erneut im Senat scheitert. 

Kommt es zur Ablehnung durch den Senat?

„Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen die der Frau garantierte Freiheit, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, ausgeübt wird“, lautet die Formulierung, die im Artikel 34 der französischen Verfassung eingefügt werden soll. Bereits Mitte Dezember hatte der Conseil d’Etat als oberstes Verwaltungsgericht Frankreichs festgestellt, dass ein „Recht“ juristisch gesehen keine andere Tragweite habe als eine „Freiheit“. Abgeordnete und Senatoren der Républicains stoßen sich nun an dem Adjektiv „garantiert“. Ebenso wie Lebensschutzorganisationen sehen sie durch ein verfassungsmäßig garantiertes Abtreibungsrecht das Recht von Ärzten in Gefahr, aus Gewissensgründen die Durchführung einer Abtreibung abzulehnen.

„Wenn der Schwangerschaftsabbruch bedroht wäre, glauben Sie mir, würde ich dafür kämpfen, dass er beibehalten wird. Aber die Verfassung ist kein Katalog sozialer und gesellschaftlicher Rechte“, begründete der Vorsitzende des französischen Senats, Gérard Larcher, bereits seine Ablehnung. Am 24. Februar müsste der Text, der in der Nationalversammlung angenommen wurde, in gleichlautender Formulierung durch den Senat angenommen werden, bevor die Regierung ihn der Congrès – der Versammlung von Parlament und Senat – vorlegen kann. Dies ist für den 5. März geplant; dort müsste der Text zur endgültigen Verabschiedung eine Dreifünftel-Mehrheit erlangen. Noch könnte er an einer Zurückweisung durch den Senat scheitern. Wahrscheinlicher ist, dass er erneut einen alternativen Formulierungsvorschlag macht, der das Gesetzgebungsverfahren in die Länge zieht.  DT/fha

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Abtreibungsrecht Emmanuel Macron Lebensschutz Marine Le Pen Éric Ciotti

Weitere Artikel

Antisemitismus am linken Rand des Parlaments, ein Präsident im Schlingerkurs und eine lachende Dritte: Die Fronten in Frankreichs Innenpolitik verschieben sich.
22.11.2023, 14 Uhr
Vorabmeldung
Frankreichs Präsident Macron möchte die Arbeit zur Aufnahme des „Rechts“ auf Abtreibung in die französische Verfassung wieder aufnehmen.
09.10.2023, 14 Uhr
Meldung

Kirche

Yannick Schmitz, Referent beim Berliner Vorortspräsidium des Cartellverbandes, sieht gute Gründe dafür, dass der Verband künftig wahrnehmbarer auftritt.
27.04.2024, 13 Uhr
Regina Einig
Die deutschen Bischöfe werden beim Synodalen Ausschuss wohl keine kirchenrechtskonforme Lösung finden. Das Mehrheitsprinzip eröffnet einen rechtsfreien Raum.
25.04.2024, 11 Uhr
Regina Einig