Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Legislative stimmt ab

Frankreich nimmt „Recht auf Abtreibung“ in die Verfassung auf

Mit großer Mehrheit haben die französischen Abgeordneten und Senatoren quer durch alle Fraktionen der „garantierten Freiheit auf Abtreibung“ Verfassungsrang eingeräumt.
Abstimmung in Schloss Versailles
Foto: IMAGO/Lafargue Raphael/ABACA (www.imago-images.de) | Von den 902 versammelten Abgeordneten und Senatoren haben sich quer durch alle Fraktionen 852 der Volksvertreter für die Verfassungsänderung ausgesprochen, die Staatspräsident Emmanuel Macron am 8.

Ein historischer Ort für ein historisches Ereignis: Im Schloss Ludwigs XIV. in Versailles hat Frankreichs Legislative am Montag für die Aufnahme des „Rechts auf Abtreibung“ in die Verfassung gestimmt. Von den 902 versammelten Abgeordneten und Senatoren haben sich quer durch alle Fraktionen 852 der Volksvertreter für die Verfassungsänderung ausgesprochen, die Staatspräsident Emmanuel Macron am 8. März, dem internationalen Frauentag, feierlich verkünden wird. 72 Abgeordnete und Senatoren haben gegen den Gesetzesentwurf gestimmt. 

Lesen Sie auch:

„Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen die der Frau garantierte Freiheit, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, ausgeübt wird“, lautet der Satz, um den Artikel 34 der französischen Verfassung nun ergänzt wird. Damit ist die Republik das erste Land der Welt, das dem „Recht auf Abtreibung“ Verfassungsrang verschafft.

Weder Fristenregelung noch Gewissensklausel für Mediziner gefährdet

Ein symbolischer Akt im Namen der Frauenrechte oder ein weiterer Schritt hin zu einer „Liberalisierung“ der Abtreibungsgesetzgebung? Die Geister scheiden sich. Während die Präsidentin der Nationalversammlung, Yaël Braun-Pivet, und Premierminister Gabriel Attal die ganz großen rhetorischen Geschütze auffuhren, um die historische Bedeutung der Verfassungsänderung zu markieren, betonten die Abgeordneten der konservativ-bürgerlichen Opposition, nur zuzustimmen, weil weder die Fristenregelung des geltenden Abtreibungsgesetzes noch die Gewissensklausel für Mediziner dadurch gefährdet seien.

„Die Freiheit, die Simone Veil verteidigte, wird heute in den Stein der Verfassung gemeißelt“, erklärte Yaël Braun-Pivet vor der Abstimmung. Auch Gabriel Attal bezog sich auf die Gesundheitsministerin, die unter Präsident Valéry Giscard d'Estaing 1975 mit dem bis heute geltenden Gesetz Veil die Abtreibung entkriminalisierte. „Das Vermächtnis von Simone Veil ist universell, ihr Mut ist ein Vorbild und inspiriert uns heute gemeinsam“, erklärte er bei seiner 20-minütigen Rede, die der Abstimmung der beiden Kammern vorausging. „Wir verleihen Simone Veil und allen französischen Frauen einen zweiten Sieg“, so der Regierungschef, der den Zugang zur Abtreibung in Frankreich und in der Welt gefährdet sieht. Frauenrechte seien immer als erstes bedroht, erklärte er Hinweis auf die USA, Ungarn und Polen, aber auch Afghanistan und Iran. Der Text sei auch in Frankreich ein Bollwerk gegen alle, „den Zeiten hinterher trauern, in denen Frauen ohne die Zustimmung ihrer Männer nicht arbeiten oder ein Bankkonto eröffnen durften“. 

2023 mehr als 230.000 Abtreibungen in Frankreich

Die Abgeordnete Hélène Laporte des rechten „Rassemblement National“ (RN) musste sich ausbuhen lassen, als sie daran erinnerte, dass Simone Veil Abtreibung keinesfalls als Sieg der Frauenrechte, sondern als „Niederlage“ und „Drama“ bezeichnet hatte. Sie beklagte den historischen Höchststand der Abtreibungszahlen in Frankreich, sowie die fehlende Unterstützung für Frauen aus sozial schwachen Milieus. „Solange wir es nicht schaffen, diese Herausforderung zu bewältigen, wird die Freiheit, die wir heute verankern, nur eine halbe Freiheit sein“, erklärte sie. Mit über 230.000 Abtreibungen verzeichnete Frankreich im Jahr 2023 mehr als doppelt so viele wie Deutschland mit 100.000 Abtreibungen. Die Mehrheit der RN-Abgeordneten stimmte, ebenso wie alle anderen Fraktionen, für die Verfassungsänderung.

Der Fraktionsvorsitzende der bürgerlichen „Républicains“ Olivier Marleix und der „Républicains“-Senator Francois-Noël Buffet erklärten, warum auch die Konservativ-Bürgerlichen mehrheitlich für die Verfassungsänderung stimmten. Durch die Formulierung „garantierte Freiheit“ werde kein einklagbares Recht geschaffen, und auch die Gewissensklausel für Ärzte sei nicht gefährdet. Die „Républicains“, so Marleix, hätten ausführlich über die Gefahr diskutiert, die Verfassungsänderung könnte das diffizile Gleichgewicht der aktuellen Gesetzgebung zwischen Freiheit der Frau und Schutz des Kindes außer Kraft setzen. Er zitierte den ersten Satz des Gesetzes Veil: „Das Gesetz garantiert die Achtung jedes menschlichen Wesens vom Beginn seines Lebens an. Dieser Grundsatz darf nur im Bedarfsfall und unter den in diesem Gesetz festgelegten Bedingungen angetastet werden“, um dann festzustellen, dass das Prinzip der Achtung vor jedem menschlichen Leben bereits durch den ersten Artikel der Verfassung geschützt sei. 

Kein Schlusspunkt für die Abtreibungsbefürworter

Dass die Festschreibung des „Rechts auf Abtreibung“ kein Schlusspunkt für die Abtreibungsbefürworter darstellt, wurde bereits während der Sitzung deutlich. „Wir kämpfen weiterhin dafür, das Grundrecht auf Abtreibung in die Europäische Grundrechtscharta aufzunehmen“, erklärte die Abgeordnete Mathilde Panot der kommunistischen Partei „La France Insoumise“. Premierminister Attal begrüßte die jahrelange Arbeit des „Planning Familial“. Der Abtreibungsdienstleister setzt sich in Frankreich für eine Abschaffung der Gewissensklausel für Ärzte und europaweit für eine Verlängerung der legalen Abtreibungsfrist auf 24 Wochen ein. 

Am Montagvormittag schlossen sich die französischen Bischöfe einem Aufruf mehrerer katholischer Organisationen zu Fasten und Gebet an. „Von allen europäischen Ländern (...) ist Frankreich das einzige, in dem die Zahl der Abtreibungen nicht sinkt und in den letzten zwei Jahren sogar gestiegen ist", erinnern sie in einer Erklärung. „Es würde unserem Land mehr zur Ehre gereichen, wenn es statt (der Abtreibung, A.d.R.) die Förderung der Rechte von Frauen und Kindern in der Verfassung verankern würde“, so die katholischen Oberhirten. Der Erklärung schloss sich am Montag auch die Päpstliche Akademie für das Leben an und erklärte: „Im Zeitalter der universellen Menschenrechte kann es kein ‚Recht‘ geben, ein menschliches Leben auszulöschen.“ Unweit des Versailler Schlosses demonstrierten Abtreibungsgegner gegen die Verankerung der Abtreibung in der Verfassung. Dazu läutetet die Totenglocke einer nahen Kirche.  DT/fha

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Abtreibungsgegner Emmanuel Macron Frauenrechte Lebensschutz Simone Veil

Weitere Artikel

Frankreich macht's vor: Wer künftig die Trumpfkarte "Abtreibung" zieht, könnte sie bald auf Kosten seiner Mitbürger geltend machen.
31.01.2024, 18 Uhr
Franziska Harter

Kirche

Yannick Schmitz, Referent beim Berliner Vorortspräsidium des Cartellverbandes, sieht gute Gründe dafür, dass der Verband künftig wahrnehmbarer auftritt.
27.04.2024, 13 Uhr
Regina Einig
Jesus macht sich eins mit dem Volk der Sünder - auch im Gebet, meint Papst Franziskus in einer Katechese über das Beten.
28.04.2024, 17 Uhr
Papst Franziskus