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Abtreibung sticht Grundrechte

Frankreich macht's vor: Wer künftig die Trumpfkarte "Abtreibung" zieht, könnte sie bald auf Kosten seiner Mitbürger geltend machen.
Pro-Abtreibungsdemo in Paris
Foto: IMAGO/Villette Pierrick/ABACA (www.imago-images.de) | Am Dienstag hat die französische Nationalversammlung in großer Mehrheit für eine Verfassungsänderung gestimmt, die Abtreibung auf Wunsch von Staatspräsident Emmanuel Macron in die Liste der verfassungsmäßigen Rechte aufnimmt.

Unter dem neuen Ministerpräsidenten Donald Tusk könnte Polen bald als vorletztes EU-Land Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zulassen. Doch mit der Etablierung einer straflosen Ausnahme vom Tötungsverbot sind Abtreibungsbefürworter in Europa nicht mehr zufrieden. Das nächste Ziel heißt: Abtreibung als Grundrecht, das im Zweifel auch auf Kosten der Grundrechte anderer eingeklagt werden kann.

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