Ein halbes Jahrhundert nach Einführung der sogenannten Fristenregelung in Österreich fordert die Bischofskonferenz des Landes, Abtreibungen entschlossen zu reduzieren. Aus der gesetzlichen Regelung dürfte niemals ein „Recht auf Abtreibung“ abgeleitet werden, heißt es in einer aktuellen Erklärung der Bischöfe. „Auch wenn uns keine moralische Verurteilung von Menschen zusteht, die einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich haben, so bleibt doch die Weisung aus dem Dekalog aufrecht: ‚Du sollst nicht töten!‘ Sie schützt jene, die auf den Schutz durch die Rechtsordnung angewiesen sind.“
Vor 50 Jahren, am 29. November 1973, beschloss das österreichische Parlament, Abtreibungen in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu stellen. Am 1. Januar 1975 trat die Fristenregelung in Kraft. In ihrer am Dienstag veröffentlichten Erklärung zeigen sich die Bischöfe Österreichs in Sorge, „dass nicht nur das Lebensrecht des Kindes, sondern auch die Selbstbestimmung der Frau untergraben wird. Für Frauen, die zur Abtreibung gedrängt werden, ist Selbstbestimmung eine Fiktion.“ Laut einer im März 2023 präsentierten IMAS-Umfrage wünschen sich 77 Prozent der österreichischen Bevölkerung mehr Unterstützung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, „um ein Ja zum Kind zu ermöglichen“. Wo Abtreibung als Frauenrecht propagiert werde, würden Väter völlig aus der Verantwortung genommen, so die Bischöfe.
Recht auf Abtreibung ist Widerspruch in sich
Sie fordern nun neuerlich eine umfassende Begleitforschung, die zeigt, in welchen Krisen und Nöten sich schwangere Frauen befinden, um ihnen effektiv zur Seite zu stehen und Mut zum Kind zu machen. Die Ergebnisse der Begleitforschung sollten zu einer gezielten Hilfeleistung führen und einen konkreten Ansatzpunkt für die 1973 beschlossenen flankierenden Maßnahmen finden, die bis heute nicht vollständig umgesetzt wurden. Österreichs Bischöfe sind überzeugt: „Viele Frauen würden sich bei entsprechender moralischer, sozialer und finanzieller Unterstützung für und nicht gegen ihr Kind entscheiden. Zwei Drittel der Frauen erleben ihre Entscheidung zur Abtreibung als Verletzung der eigenen Überzeugungen. Ihr stilles Leid nach dem gewaltsamen Verlust ihres Kindes, das der Heilung bedarf, wird jedoch häufig tabuisiert.“ Mitunter werde es jahrelang verdrängt, ehe es irgendwann aufbricht. „Hier sieht die Kirche einen besonderen Auftrag, allen Betroffenen auf ihrem Weg der inneren Heilung zu begleiten.“
Ein „Menschenrecht auf Abtreibung“, wie es etwa Frankreichs Präsident Emmanuel Macron oder eine Mehrheit im Europäischen Parlament fordert, ist nach Ansicht der Bischöfe Österreichs „ein Widerspruch in sich“. Es könne kein Menschenrecht sein, einer anderen Person ihr Menschenrecht auf Leben vorzuenthalten. Auch sei „der Schwangerschaftsabbruch keine Gesundheitsleistung“, denn „weder ist eine Schwangerschaft eine Krankheit noch die Tötung des Ungeborenen die entsprechende Therapie“. Aus diesem Grund lehnt die Bischofskonferenz die Durchführung von Abtreibungen in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen ab. DT/sba
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