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Recht auf Abtreibung soll in der Verfassung verankert werden

Macron kündigt Vorlage des Gesetzentwurfs bis Ende des Jahres an.
Macron kündigt Vorlage des Gesetzentwurfs  "mit Recht auf Abtreibung" bis Ende des Jahres an.
Foto: IMAGO/Nicolas Landemard / Le Pictorium (www.imago-images.de) | Um die Verfassung zu ändern, benötigt Macron entweder ein Referendum oder die Zustimmung von mindestens drei Fünfteln der Mitglieder beider Parlamentskammern zu dem Gesetzentwurf.

Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron hat zum wiederholten Male angekündigt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem ein „Recht auf Abtreibung“ in der französischen Verfassung verankern werden soll. Auf X (vormals Twitter) schrieb Macron am vergangenen Sonntag: 2024 werde „die Freiheit der Frauen, eine Abtreibung zu haben, unumkehrbar sein“. Um die Verfassung zu ändern, benötigt Macron entweder ein Referendum oder die Zustimmung von mindestens drei Fünfteln der Mitglieder beider Parlamentskammern zu dem Gesetzentwurf, der laut Macron nun bis Ende des Jahres vorgelegt werde.

Rund 230.000 Abtreibungen pro Jahr

Vorgeburtliche Kindstötungen sind in Frankreich seit 1975 straffrei. Das Gesetz, das dies ermöglicht, wurde nach der damaligen Gesundheitsministerin Simone Veil benannt. Damals war noch die Rede davon, dass sich die abtreibungswillige Frau in einer „Notsituation“ befinden müsse. Inzwischen reicht es aus, dass sie nicht gewillt ist, die Schwangerschaft fortzusetzen. In den zurückliegenden Jahren wurde die Frist für eine straffreie Abtreibung zudem schrittweise von der 10. auf die 14. Schwangerschaftswoche angehoben. In Frankreich werden jährlich rund 230.000 Abtreibungen vorgenommen.  DT/reh

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