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Staatsaufgabe Eugenik

Vom Paulus zum Saulus: Jens Spahn will die Kosten für die Selektion genetisch auffälliger Embryonen der Solidargemeinschaft der Versicherten aufbürden. Lebensrechtler üben Kritik an Bundesgesundheitsminister nach Sinneswandel. Von Stefan Rehder
selection -red
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In Berlin wird derzeit munter über die Zukunft von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) spekuliert. Der Grund: Der 38-Jährige, der Ende vergangenen Jahres beim CDU-Parteitag in Hamburg bei der Wahl zum Bundesvorsitzenden der CDU Deutschland weit abgeschlagen hinter Annegret Kramp-Karrenbauer und Friedrich Merz auf Platz drei landete, will die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen machen.

Bei der PID werden im Labor mittels künstlicher Befruchtung erzeugte Embryonen einem Gentest unterzogen. Ziel ist es, nur solche Embryonen in die Gebärmutter einer Frau zu übertragen, die keinerlei genetische Auffälligkeiten besitzen. Embryonen, bei denen solche Auffälligkeiten entdeckt werden, werden, wie es in der Fachsprache der Reproduktionsmediziner heißt, „verworfen“. Ganz nach dem Motto, das Kinder aus dem Märchen „Aschenputtel“ der Gebrüder Grimm kennen: „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen“. Nur mit dem Unterschied, dass bei der PID keine Linsen selektiert werden, sondern Kinder in einem sehr frühen Stadium ihrer Entwicklung.

Ein einträgliches Geschäft. Denn die Kosten für eine PID können – inklusive der vorausgehenden Hormonbehandlung und künstlichen Befruchtung bis zu 20 000 Euro betragen. Setzt Spahn sich durch, kämen, Berechnungen des Bundesrates zufolge, auf die Beitragszahler Mehrkosten in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro im Jahr zu.

Im Parlament regt sich deshalb Widerstand. „Es ist nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft, das Selektieren von Embryonen zu finanzieren“, zitiert der „Berliner Tagesspiegel“ die Gesundheitsexpertin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther. Nun will sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags des Themas annehmen. Dem CDU-Abgeordneten Michael Brand, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, reicht das alleine nicht: „Auch die nur eingeschränkte Zulassung der PID bleibt ein sensibles, auch umstrittenes Thema. Im Frühjahr wird es aus gutem Grund eine Orientierungsdebatte des Bundestages zu dem sehr verwandten Thema der Bluttests geben – und da gehört auch dieser Kontext hin“, sagte Brand der „Tagespost“.

Entsetzt zeigt sich auch der ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe (CDU): „Wenn man sieht, dass Menschen mit Behinderungen immer wieder um Ihre Ansprüche zum Beispiel für eine adäquate Versorgung mit Inkontinenzmitteln kämpfen müssen und auf der anderen Seite für Selektionstechnologien Millionen ausgegeben werden sollen, hat das mit christlicher Politik nichts zu tun“, meint Hüppe im Gespräch mit der „Tagespost“.

In der Tat mutet der Vorstoß Spahns bizarr an. Wenigstens für einen C-Politiker. Laut § 3a, Absatz 1 Embryonenschutzgesetz (ESchG) wird, „wer Zellen eines Embryos in vitro vor seinem intrauterinen Transfer genetisch untersucht (Präimplantationsdiagnostik)“, „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“. Erst Absatz 2 folgende formulieren dann Ausnahmen von dem Verbot. Dass nach Spahns Willen eine an sich strafwürdige Handlung künftig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden soll, überrascht daher völlig zu Recht auch jene, die sich längst an die erstaunliche „Kreativität“ gewöhnt haben, mit der Politiker bisweilen ihre Ziele zu verfolgen pflegen. An der mangelt es auch dem Bundesgesundheitsminister nicht, der sich Delegierten des christlich-konservativen Flügels in Hamburg noch als Hoffnungsträger präsentierte. Seinen Vorstoß tarnte Spahn als Änderungsantrag zu dem unverdächtigen „Terminservice- und Versorgungsgesetz“, mit dem sich das Parlament derzeit befasst. Und auch das erst, nachdem der Bundestag dieses bereits in Erster Lesung beraten hatte.

Ein „mieser Trick“, wie Hüppe findet. Der langjährige CDU-Bundestagsabgeordnete, von dem Lebensrechtler erzählen, er habe auf dem Stelldichein der Christdemokraten in der Hansestadt noch für Spahn getrommelt, weil dieser ein „überzeugter Lebensschützer“ sei, ist von seinem Parteifreund schwer enttäuscht.

Und damit ist Hüppe keineswegs allein. Während die einen den Katholiken Spahn „von allen guten Geistern verlassen“ wähnen, rechnen andere mit einem baldigen Wechsel Spahns in die Wirtschaft, natürlich zur gut zahlenden Pharmaindustrie. Wieder andere erklären sich den Vorstoß des bekennenden Homosexuellen mit dem Kinderwunsch, den Spahn und sein „Ehe“-Partner hätten.

Entschieden zurück weisen die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) Spahns Ansinnen. „Es kann nicht sein, dass die Selektion von Embryonen künftig durch die Solidargemeinschaft gesamtgesellschaftlich finanziert und damit staatlicherseits als unterstützungswürdig deklariert wird“, sagte deren Bundesvorsitzende Mechthild Löhr dieser Zeitung. Auch ein Embryo in der Petrischale habe ein Recht auf Leben. Und dies auch dann, „wenn dessen genetische Disposition nicht den gesundheitlichen Hoffnungen und Erwartungen der Eltern entspricht“. Die CDL-Chefin erwartet, dass „bei einer vollständigen Kostenübernahme“ die PID „mit Sicherheit demnächst als Regelleistung in Anspruch genommen“ werde. Schon jetzt stiegen die Zahlen der PID-Nutzung Jahr für Jahr stetig an. Die Übernahme der Kosten durch Dritte würde eine „zusätzliche Anreizstruktur schaffen, ein unter Umständen behindertes Kind auf jeden Fall genetisch auf bestimmte Indikationen testen zu lassen und gegebenenfalls zu ‚entsorgen‘“, fürchtet Löhr.

Es sei daher „höchste Zeit, dass die Partei und ihre neue Vorsitzende, Annette Kramp-Karrenbauer, jetzt ein klares Signal“ setzten und deutlich machten, dass der Minister nicht die „Zukunftsposition der Union“ markiere. „Nach vielen falschen Entscheidungen in der Vergangenheit“ dürfe die CDU beim Schutz des Lebens nicht weiter an Glaubwürdigkeit verlieren. Vielmehr müsse der Lebensschutz, „wie derzeit etwa durch die erfreulich klare Ablehnung einer Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) durch die CDU/CSU-Fraktion, wieder neu als besonderes Anliegen der Unionsparteien erkannt und aufgebaut werden“, so Löhr.

Die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA), Alexandra Linder, hob im Gespräch mit dieser Zeitung hervor, dass „ein Staat, der sich als Rechtsstaat bezeichnet, nicht nur das Mitleid für die Erwachsenen und den Wirtschaftszweig der Reproduktionsmedizin im Blick haben“ dürfe. „Vielmehr muss er vor allem anderen die Folgen für die Kinder berücksichtigen und die ethische Dimension einer staatlich finanzierten vorgeburtlichen Selektion erkennen. Und er muss bedenken, welches Signal er der Gesellschaft für ihre weitere Entwicklung gibt, wenn er die Beseitigung von unpassenden Kindern fördert und bezahlt.“

„PID bedeutet, dass etwa acht bis zwölf Kinder im Labor erzeugt werden.“ Von ihnen überlebten aber nur „diejenigen, die bestimmte Eigenschaften aufweisen“. „Wie fühlt sich eigentlich ein Kind, das erfährt, dass es nur deshalb lebt, weil es zum Zeitpunkt seiner ,Produktion’ eine bestimmte Krankheit nicht hatte? Und was, wenn es eine andere Krankheit oder Behinderung hat oder bekommt? Wie fühlt sich das kranke ältere Geschwisterkind, wenn es erfährt, es lebe nur, weil die Eltern es keiner PID unterzogen haben? Wie verändert sich unsere Familienstruktur und unsere Gesellschaft, wenn Kinder mit immer mehr staatlicher Unterstützung ‚produziert‘ und einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, wenn sie nur unter bestimmten Bedingungen angenommen werden und leben dürfen?“, fragt Linder.

Auch der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“, Paul Cullen, zeigte sich entsetzt, wenn auch nicht überrascht. Für Cullen steht der Vorstoß Spahns „in einer Reihe mit dem 2016 gemachten Vorschlag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)“, nicht-invasive Bluttests (NIPD) in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Bislang fallen solche Gentests, mit denen ungeborene Kinder zum Beispiel auf das Down-Syndrom getestet werden können, unter die „individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL) und müssen von den Paaren selbst bezahlt werden.

Vor zwei Jahren hatte der Labormediziner in einem groß angelegten Beitrag für das „Deutsche Ärzteblatt“ (Dtsch Ärztebl 2017; 114 (6): A 255-7) unter der Überschrift „Vorgeburtliche Diagnostik: Schritte auf dem Weg zur Eugenik“ gezeigt, dass es sich bei der PID und der NIPD um „High-Tech-Varianten der klassischen eugenischen Selektion“ handelt. Gemeinsam mit dem Mannheimer Arzt und Medizinethiker Axel Bauer und dem Gynäkologen Michael Kiworr, warnte Cullen in dem Beitrag davor, die Selektion und gezielte Tötung behinderter Menschen durch Übernahme in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen zur „neuen Normalität“ zu erklären.

Also genau vor dem, was Bundesgesundheitsminister Spahn nun will. Wie auch immer Spahns Sinneswandel zustande kam, er ist jedenfalls einer: Als im Bundestag am 7. Juli 2011 326 Abgeordnete für den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ (Bundestagsdrucksache 17/5451) in Zweiter und Dritter Lesung votierten, da stimmte der Christdemokrat in Namentlicher Abstimmung – wie 259 andere Abgeordnete (41,9 Prozent) noch gegen den Gesetzentwurf. Mehr noch: Damals gehörte Spahn zu den Unterzeichnern eines der beiden unterlegenen Gesetzentwürfe (Bundestagsdrucksache 17/5451), der ein umfassendes Verbot der PID vorsah und von dem damaligen Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), dem Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Johannes Singhammer (CSU) gemeinsam mit Wolfgang Thierse (SPD), Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Pascal Kober (FDP) erarbeitet worden war.

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