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Der Streit um das Bürgergeld geht weiter

Das umstrittene Ampel-Gesetz wurde vom Bundestag verabschiedet – doch die Union will es im Bundesrat zu Fall bringen.
Bundeskanzler Scholz wirft seine Stimmkarte zum Bürgergeld im Bundestag ein
Foto: Michael Kappeler (dpa) | Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), wirft seine Stimmkarte zum Bürgergeld im Bundestag ein. Der Deutsche Bundestag stimmt in seiner Sitzung unter anderem über das geplante Bürgergeld ab. Blaue Karten bedeuten „Ja“.

Der Bundestag hat am Donnerstag das von der Ampelkoalition geplante Bürgergeld mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP auf den Weg gebracht. Doch der Streit um das umstrittene Gesetzesvorhaben geht weiter. 

Merz und Söder wollen das Bürgergeld verhindern

Insbesondere die Union hatte bereits im Vorfeld der Abstimmung das Gesetz vehement kritisiert, da das Bürgergeld aus ihrer Perspektive signifikante Einkommensunterschiede zwischen Menschen mit Bürgergeld und Geringverdienern negiere und zudem bei Arbeitslosen beziehungsweise Arbeitssuchenden die Motivation senke, eine Arbeit anzunehmen. Eine klare Mehrheit der Deutschen - 68 Prozent - sehen dies laut einer aktuellen Umfrage für das ZDF-"Politbarometer" ähnlich.

Nun kündigten sowohl Unions-Fraktionschef und Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) als auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an, das Gesetzesvorhaben mithilfe der Unionsregierten Länder im Bundesrat scheitern zu lassen: "Das Bürgergeld ist im Bundesrat so nicht zustimmungsfähig", sagte der CSU-Vorsitzende den Zeitungen der Funke Mediengruppe. 

Die Blockadepolitik der 90er-Jahre kehrt zurück

Politisch Interessierte dürften sich mit Blick auf die gegenwärtige Bürgergeld-Diskussion an die großen Konflikte zwischen Bundestag und Bundesrat Ende der 1990er- sowie Anfang der 2000er-Jahre erinnert fühlen: Damals belauerten Union und SPD sich argwöhnisch und machten sich bei Themen wie Steuer- und Wirtschaftsreformen sowie der Einwanderungsgesetzgebung  gegenseitig das politische Leben zur Hölle. Das Verfahren lief dann folgendermaßen ab: Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, der Bundesrat kassierte es wieder ein – und am Ende sorgte dann entweder ein Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat für einen Kompromiss, der dann in Gesetzesform gegossen wurde. Oder das Gesetz scheiterte endgültig, da kein Kompromiss gefunden werden konnte.

Ebenso wie damals verhärtet sich zudem gegenwärtig der Debattenton um das Bürgergeld unüberhörbar ins Unerfreuliche, wenn beispielsweise der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil anlässlich der Abstimmung über das Gesetzesvorhaben die Kritik der Union an manchen Teilen des Gesetzes als „populistisch“ und „trumpistisch“ verurteilt – ein durchsichtiges Totschlagsargument, welches immer häufiger von sozialdemokratischer Seite ein weiteres Totschlagargument gegenüber CDU/CSU, nämlich die vermeintliche inhaltliche Nähe der Union zur AfD, ablöst.

Auch die Jobcenter kritisieren das Gesetz

Die Frage ist: Taugt das Bürgergeld zum Kulturkampfthema? Denn zumindest in einem Punkt sind sich sowohl Ampel-Regierung als auch Opposition eigentlich einig: Die im Gesetzesvorhaben beschlossene Erhöhung des heutigen Regelsatzes von 449 Euro für Alleinstehende auf 502 Euro halten die meisten im Bundestag vertretenen Parteien aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung für geboten. 

So wäre es vernünftig, wenn, falls das Gesetz im Bundesrat scheitern sollte, wenigstens diese angedachte Erhöhung und andere unumstrittene Bestandteile des Gesetzes für den Januar realisiert werden könnten - und strittige Details des Gesetzes hingegen in aller Ruhe in einem Vermittlungsausschuss geklärt werden. Denn selbst die Jobcenter sagen unisono: Das Bürgergeld in seiner jetzigen Form ist sowohl ein bürokratisches Monster als auch definitiv nicht zum 1. Januar kommenden Jahres umzusetzen. Und den Verantwortlichen der hiesigen Jobcenter würde wohl selbst ein Lars Klingbeil keine inhaltliche Nähe zu Donald Trump unterstellen - geschweige denn 68 Prozent der einheimischen Bevölkerung.

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