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Milder Blick nach China

Die Exkommunikation für unerlaubte Bischofsweihen wurde 1951 auch wegen der Situation der Kirche im kommunistischen China eingeführt. Heute übt Rom gegenüber dem Land Nachsicht.
Papst Franziskus Chinaflagge
Foto: Imago/ZUMA Press | Im Pontifikat des 2025 verstorbenen Papstes Franziskus schlossen der Heilige Stuhl und China ein bis heute geltendes Geheimabkommen.

Am 29. Juli wurde in China erneut ein katholischer Bischof geweiht. Francisco Javier Duan Yongkun empfing die Weihe als Koadjutorbischof von Bameng in der Inneren Mongolei. Papst Leo XIV. hatte ihn bereits am 15. Juni ernannt, der Vatikan machte die Ernennung jedoch erst am Tag der Weihe öffentlich.

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Bereits eine Woche zuvor war Giuseppe Chang Yanfeng zum Bischof von Chifeng geweiht worden. Beide Ernennungen erfolgten im Rahmen des 2018 zwischen dem Heiligen Stuhl und der Volksrepublik China geschlossenen Abkommens über Bischofsernennungen. Dessen Inhalt ist bis heute geheim. Unbekannt ist daher auch, welchen Einfluss Peking auf die Auswahl der Kandidaten hat.

Offiziell liegen die diplomatischen Beziehungen zwischen dem Vatikan und Peking seit 1951 auf Eis. Die Auseinandersetzung mit dem kommunistischen Staat und dessen Einfluss auf die Kirche gehört zudem zu den Hintergründen einer kirchenrechtlichen Neuerung. In seinem 1952 erschienenen Apostolischen Schreiben „Cupimus imprimis“ beklagte Papst Pius XII., dass in China die katholische Kirche „als Feindin eures Volkes betrachtet, dargestellt und bekämpft“ werde. Er warnte vor nationalen Teilkirchen, die sich vom Apostolischen Stuhl lösen könnten. Eine solche Gemeinschaft würde ihre Lebenskraft verlieren „wie eine Rebe, die vom Weinstock getrennt ist“.

Bereits ein Jahr zuvor hatte das Heilige Offizium unter Pius XII. die Sanktionen für unerlaubte Bischofsweihen verschärft. Wo das Kirchenrecht zuvor lediglich eine Suspendierung vorsah, wurde 1951 per Dekret erstmals die automatische Exkommunikation für diesen Tatbestand eingeführt. Fortan zogen sich sowohl der Spender als auch der Empfänger einer Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.

Bischöfe nach Wünschen der Behörde

Zum Tragen kam die neue Strafnorm wenige Jahre später. Nachdem 1957 die staatlich kontrollierte „Chinesische Katholisch-Patriotische Vereinigung“ gegründet worden war, wurden im folgenden Jahr erstmals Bischöfe ohne Zustimmung Roms gewählt und geweiht. Pius XII. reagierte darauf im Juni 1958 mit der Enzyklika „Ad Apostolorum Principis“. Darin beklagte er, dass Kandidaten zu Bischöfen gemacht würden, die den „kommunistischen Wünschen und politischen Methoden“ nicht entgegenstünden und deshalb für die Behörden akzeptabel seien. Eine solche Weihe sei zwar gültig, aber „schwer unerlaubt“. Weihespender und Weiheempfänger zögen sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation automatisch zu, stellte Pius XII. unter Verweis auf das Dekret von 1951 fest.

Mit den chinesischen Weihen von 1958 „nahm eine lange Reihe von Akten ihren Anfang, die die kirchliche Gemeinschaft tief verletzten“, heißt es in einer erläuternden Anmerkung zu einem 2007 veröffentlichten Brief von Papst Benedikt XVI. an die Katholiken in China. In dem Brief selbst beschreibt der Papst die komplizierte kirchliche Situation, die sich in den folgenden Jahrzehnten in der Volksrepublik entwickelt hatte. Einige romtreue Bischöfe sahen sich gezwungen, sich „im geheimen weihen zu lassen“, da sie sich der staatlichen Kontrolle nicht unterwerfen wollten. Benedikt bezeichnete sie ausdrücklich als „rechtmäßige Hirten“ und äußerte den Wunsch, dass sie auch von den Regierungsautoritäten als solche anerkannt würden. Daneben gab es Bischöfe, die ihre Weihe ohne päpstlichen Auftrag empfangen hatten. Viele von ihnen baten später um die Aufnahme in die Gemeinschaft mit Rom und wurden vom Papst legitimiert. Einige wenige waren nach dem damaligen Stand jedoch weiterhin „als unrechtmäßige, aber gültig geweihte Bischöfe anzusehen“.

„Sie verraten unsere Kirche“

Eine Wende in den Beziehungen zwischen dem Vatikan und Peking kam mit Franziskus. Der Papst versöhnte im Jahr 2018 die verbliebenen ohne päpstlichen Auftrag geweihten Bischöfe mit Rom. Damit standen erstmals seit mehr als 60 Jahren alle katholischen Bischöfe Chinas in Gemeinschaft mit dem Papst. Scharfe Kritik an der geheimen Vereinbarung übte damals der Hongkonger Kardinal Joseph Zen. Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) sprach er von einem „tragischen Moment in unserer Geschichte“ und warf den Verantwortlichen im Vatikan vor: „Sie verraten unsere Kirche.“ Vor allem die Katholiken der Untergrundkirche sah Zen im Stich gelassen. Sie hätten der Kommunistischen Partei und der von ihr kontrollierten Kirche jahrzehntelang widerstanden. „Nun stehen sie da wie begossene Pudel“, sagte der Kardinal.

Dass Peking es mit dem inzwischen bis 2028 verlängerten Abkommen nicht immer genau nimmt, zeigte sich im Fall Peng Weizhao im Jahr 2022. Die chinesischen Behörden setzten ihn als Weihbischof von Jiangxi, einer vom Vatikan nicht anerkannten Diözese, ein. Der Heilige Stuhl reagierte damals mit einer Erklärung: „Ein solches Ereignis hat in der Tat nicht im Einklang mit dem Geist des Dialogs zwischen der vatikanischen und der chinesischen Seite und mit dem, was in der vorläufigen Vereinbarung über die Ernennung von Bischöfen am 22. September 2018 festgelegt wurde, stattgefunden.“ Weiter hieß es, der Heilige Stuhl hoffe, „dass sich ähnliche Vorfälle nicht wiederholen“.

Sanktionen statt diplomatischer Sprache

Doch der Vatikan kann auch anders. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. weihte im Juli dieses Jahres Bischöfe ohne päpstliches Mandat. Begründet hatte die Bruderschaft den Schritt mit einem „objektiven Zustand schwerer Not“ und der Notwendigkeit, die Spendung von Priesterweihen und Firmungen auch künftig sicherzustellen. Rom reagierte darauf nicht mit diplomatischer Sprache und hoffnungsvollen Wünschen, sondern mit kirchenrechtlichen Sanktionen.

In einer erläuternden Note zu dem Dokument, das bekannt gab, dass sich die Spender und Empfänger der Bischofsweihen die Tatstrafe der Exkommunikation zugezogen hätten, erklärte der Vatikan: „Die zahlreichen Versuche, die Anhänger der von Erzbischof Marcel Lefebvre gegründeten Bewegung wieder in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche zurückzuführen, sind erfolglos geblieben.“ Dieser „Ungehorsam“ schließe „eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats in sich“ und stelle somit „einen schismatischen Akt dar“.

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Von einer „Ablehnung des Römischen Primats“ sprach der Vatikan hingegen nicht im Fall Joseph Shen Bin. Dieser Bischof wurde im Jahr 2023 von den chinesischen Behörden ohne päpstliche Zustimmung von Haimen nach Shanghai versetzt. Zwar wurde der Heilige Stuhl zuvor über diesen Schritt informiert, jedoch nicht – wie nach Angaben des Vatikans im Abkommen von 2018 vorgesehen – in die Entscheidung einbezogen. Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin erklärte damals gegenüber „Vatican Media“, Papst Franziskus habe entschieden, diese „kanonische Unregelmäßigkeit zu beheben“. Und so wurde der „geschätzte Hirte“ Shen Bin „zum größeren Wohl der Diözese“ nachträglich offiziell zum Bischof von Shanghai.

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