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Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft & Kultur
Plus Inhalt Neue Verfassung für den Vatikan

Der Papst ebnet den Frauen den Weg

Die neue Verfassung des Vatikanstaats berücksichtigt, dass eine Ordensfrau einer Kardinalskommission vorstehen und das Governatorat leiten kann.
Papst Leo XIV. und die Ordensschwester Rafaella Petrini
Foto: IMAGO/Maria Grazia Picciarella (www.imago-images.de) | Mehr Frauen in vatikanischen Führungspositionen: Mit der Ordensschwester Rafaella Petrini verwaltet seit letztem Jahr erstmals eine Frau den 0,44 Quadratkilometer großen Staat.

Behutsam, aber doch entschieden beseitigt Leo XIV. die rechtlichen und personellen Grauzonen, die er zu Beginn seines Pontifikats im Vatikan vorgefunden hat – und die er wohl schon in den zwei Jahren als Kurienkardinal beobachtet hatte. So unterzeichnete er am vergangenen 31. Juli eine neue Verfassung für den Staat der Vatikanstadt, die das bislang gültige „Legge fondamentale“, also „Grundgesetz“ des kleinen Kirchenstaats, vom 13. Mai 2023 mit sofortiger Wirksamkeit ersetzt. Wichtigster Punkt: die Zusammensetzung des obersten Gremiums im Vatikanstaat sowie die Stellung des Präsidenten des Governatorats, also der Verwaltung des 0,44 Quadratkilometer großen Staats, ein Amt, das seit dem 1.

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