Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Neue Verfassung für den Vatikan

Der Papst ebnet den Frauen den Weg

Die neue Verfassung des Vatikanstaats berücksichtigt, dass eine Ordensfrau einer Kardinalskommission vorstehen und das Governatorat leiten kann.
Papst Leo XIV. und die Ordensschwester Rafaella Petrini
Foto: IMAGO/Maria Grazia Picciarella (www.imago-images.de) | Mehr Frauen in vatikanischen Führungspositionen: Mit der Ordensschwester Rafaella Petrini verwaltet seit letztem Jahr erstmals eine Frau den 0,44 Quadratkilometer großen Staat.

Behutsam, aber doch entschieden beseitigt Leo XIV. die rechtlichen und personellen Grauzonen, die er zu Beginn seines Pontifikats im Vatikan vorgefunden hat – und die er wohl schon in den zwei Jahren als Kurienkardinal beobachtet hatte. So unterzeichnete er am vergangenen 31. Juli eine neue Verfassung für den Staat der Vatikanstadt, die das bislang gültige „Legge fondamentale“, also „Grundgesetz“ des kleinen Kirchenstaats, vom 13. Mai 2023 mit sofortiger Wirksamkeit ersetzt. Wichtigster Punkt: die Zusammensetzung des obersten Gremiums im Vatikanstaat sowie die Stellung des Präsidenten des Governatorats, also der Verwaltung des 0,44 Quadratkilometer großen Staats, ein Amt, das seit dem 1. März 2025 eine Frau innehat, die italienische Ordensschwester und Sozialwissenschaftlerin Raffaella Petrini.

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Der ersten Verfassung für den kleinsten Staat der Welt, die Papst Pius XI. unmittelbar nach den Lateranverträgen im Jahr 1929 erlassen hatte, war eine lange Lebensdauer beschieden. Erst 2000, nach 71 Jahren, passte Papst Johannes Paul II. das Grundgesetz des Vatikanstaats den Bedürfnissen der neuen Zeit an. 23 Jahre später sah dann Papst Franziskus die Notwendigkeit, mit der groß angelegten Kurienreform auch die Verfassung des Kirchenstaats neu zu fassen. Anstatt die Organe und Zuständigkeiten des Vatikans in fortlaufenden Artikeln zu beschreiben, gliederte Franziskus das neue Grundgesetz in fünf Kapitel: die allgemeinen Bestimmungen, die Kompetenzen der Legislative, der Exekutive und der Justiz sowie die Schlussbestimmungen.

Wie Papst Leo XIV. eine Rechtslücke schließt

Diese grobe Einteilung hat Papst Leo nicht angerührt und in die neue Verfassung übernommen. Unverändert bleibt auch die Festlegung, dass der Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche der uneingeschränkte Souverän des Staates der Vatikanstadt ist, der die Fülle der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt innehat. Was die Exekutive betrifft, so bestätigt die neue Verfassung die Aufgabe des dafür zuständigen Governatorats, und es werden die Aufgaben des Präsidenten und des Generalsekretärs sowie deren Zusammenarbeit näher festgelegt. Was die Figur des Generalsekretärs betrifft, so hebt das Grundgesetz dessen institutionelle Funktion hervor, was deutlich macht, dass diese Rolle auch mehr als eine Person ausüben können – was derzeit der Fall ist.

Wichtig ist dann der Artikel 8, der die Zusammensetzung der Päpstlichen Kommission regelt, die so etwas wie die Regierung des Vatikanstaats darstellt und deren Vorsitz der Präsident des Governatorats führt: In der Verfassung von Papst Franziskus aus dem Jahr 2023 hatte es geheißen, dass die Kommission „aus Kardinälen, darunter dem Präsidenten, bestehen“ solle: Wer den Kirchenstaat leitet, musste demzufolge also dem Kardinalskollegium angehören. Als Franziskus dann am 19. Januar 2025 in einer populären Talkshow ankündigte, der Ordensfrau Petrini den Vorsitz der Päpstlichen Kommission und des Governatorats übertragen zu wollen – was dann am 1. März geschah –, tat sich ein Widerspruch zum Text des Grundgesetzes auf, da Frauen bekanntlich keine Kardinäle sein können.

Noch am 25. Februar desselben Jahres versuchte das vatikanische Staatssekretariat Abhilfe zu schaffen und die Rechtslücke zu schließen. Es veröffentlichte eine Mitteilung zur Änderung des Grundgesetzes von 2023. Da diese Mitteilung aber weder im „Osservatore Romano“, noch im Supplementband der „Acta Apostolicae Sedis”“ und auch nicht am Aushang im Damasus-Hof, dem „Schwarzen Brett”“ des Vatikans, erschien, erlangte sie auch keine Rechtskraft. Das war Flickwerk. Es dauerte nochmals neun Monate, bis Leo XIV., der nicht nur Mathematiker, sondern auch Kirchenrechtler ist, den Widerspruch auflöste und per „Motu proprio“ festlegte, dass sich die Päpstliche Kommission des Vatikanstaats „aus Kardinälen und anderen Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden“ zusammensetzt: Der Kardinalsrang gehörte nun nicht mehr zu den zwingenden Voraussetzungen für den Vorsitz der Päpstlichen Kommission, der nun ausdrücklich auch Ordensleuten und Laien offensteht. Und genau diese Formulierung übernimmt auch das neue Grundgesetz vom 31. Juli in Artikel 8.

Papst Leo nimmt keine radikalen Änderungen vor

Anders als es Franziskus bisweilen getan hat, nimmt Papst Leo keine radikalen Änderungen von Entscheidungen seines Vorgängers vor. Er glättet vielmehr, zieht Schrauben fest und löst Grauzonen auf. So hält er auch an dem Kurs von Franziskus fest, die Synodalität zum kollegialen Stil und Weg der Entscheidungsfindung – des „decision making“, nicht aber des „decision taking“ – zu machen. Die Phase der Umsetzung der Beschlüsse der Doppelsynode zur Synodalität geht unverändert weiter, bis zur Kirchenversammlung in Rom im Oktober 2028. Und so beruft Papst Leo wie sein Vorgänger auch Frauen in höchste Kurienämter. Am 30. Juni ernannte er mit Wirkung zum 1. September Schwester Alessandra Smerilli zur Präfektin des Dikasteriums für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen und Nachfolger des 80-jährigen kanadischen Kardinals Michael Czerny. Aber er tat auch das, was sein Vorgänger im Fall der Ordensfrau Simona Brambilla getan hatte, als Franziskus diese im Januar 2025 zur Präfektin des Dikasteriums für die Orden und geistlichen Institute ernannt hatte: Er stellt ihr einen Kardinal als Pro-Präfekten zur Seite, der mit seiner Unterschrift den Rechtsakten die Autorität des geistlichen Hirtenamts verleiht.

Bei der von Papst Leo ernannten Chefin im Medien-Dikasterium, Maria Montserrat Alvarado, ist das nicht der Fall. Die Vatikanmedien setzen keine Rechtsakte, sondern haben eine rein ausführende Funktion. Im Fall der Ordensfrau Smerilli ist das nun Kardinal Fabio Baggio vom Orden der Missionare vom heiligen Karl Borromäus, der seit 2017 Untersekretär des vatikanischen „Entwicklungs-Ministeriums“ war. Papst Leo löste damit eine Anomalie auf: Als Franziskus im Dezember 2024 ankündigte, Baggio in das Kardinalskollegium aufnehmen zu wollen, war dieser Ordenspriester und als Nummer drei im Dikasterium eine etwas „kleine Nummer“ für die Würde des Kardinalats. Doch wie Franziskus scheint auch Leo den italienischen Kardinal zu schätzen, der jetzt mit seinen 61 Jahren als Pro-Präfekt ein ihm angemessenes Amt bekleidet.

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