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Wird Autonomie zunehmend als Beliebigkeit gelebt?

Wie der Autonomiebegriff der Allgemeingültigkeit entledigt wurde.
Echo und Narcissus - John William Waterhouse
Foto: privat | Die Bergnymphe Echo kann ohne die Ansprache eines Gegenübers nicht kommunizieren. Narziss ist so sehr auf sich bezogen, dass er die Versuche der Kontaktaufnahme nicht versteht.

Das Verständnis sprachlicher Ausdrücke unterliegt einem beständigen Wandel. Die großen moralischen Orientierungsbegriffe wie zum Beispiel Freiheit, Gerechtigkeit, Würde und Autonomie bestätigen diesen Befund. Wer sich mit ihrer langen und verwickelten Geschichte beschäftigt, der kann nicht nur erkennen, wie sich allmählich bestimmte klassische Sinngehalte herauskristallisiert haben, er wird auch Zeuge von Interpretationskontroversen, Anwendungsproblemen sowie dem Missbrauch und Verfall bestimmter Bedeutungsgehalte. Der derzeitige moraltheologische Umgang mit dem Autonomiebegriff kann dies exemplarisch verdeutlichen.

Es war bekanntlich kein geringerer als Immanuel Kant, der die bereits in der Antike gebräuchliche, dort aber noch primär in einem politischen Kontext verwendete Kategorie der Autonomie ins Zentrum seiner ,reinen Moralphilosophie‘ gestellt und damit zu einem Programmwort aufklärerischen Denkens gemacht hat. In dem Bemühen, die unbedingte kategorische Geltung moralischer Ansprüche gegenüber verschiedenen Fehldeutungen zu sichern, entwickelte er ein Autonomieverständnis, das sich in systematischer Hinsicht nicht nur durch seine positive Freiheitsdeutung und die enge Vernunftbindung, sondern auch durch seine universalistische Ausrichtung und Gemeinschaftsbezogenheit auszeichnet.

„Ungeachtet der Vielgestaltigkeit moraltheologischer Theoriebildung
gab es im weiteren Verlauf der Debatte auch verschiedene Bemühungen,
das Projekt der ,autonomen Moral‘ in eine ,Moral der Autonomie‘ weiterzuentwickeln“

Um Freiheit von bloßem Zufall, persönlicher Beliebigkeit oder regelloser Anomie abzugrenzen, bedarf sie für Kant der Orientierung an vernunftförmigen Prinzipien, sodass „ein freier Wille und ein Wille unter sittlichen Gesetzen einerlei“ ist. Aufgrund des universalen Charakters der dem Autonomiebegriff eingeschriebenen Rationalitätsbedingungen resultiert aus der Unterwerfung aller vernünftigen Wesen unter objektive Moralprinzipien „eine systematische Verbindung vernünftiger Wesen durch gemeinschaftliche objektive Gesetze“ (GMS: BA 75), die Kant in der Idee eines ,Reiches der Zwecke‘ auf den Begriff bringt.

Obwohl sowohl die auf praktische Wahrheitserkenntnis ausgerichtete Stoßrichtung von Kants kognitivistischem Ansatz, als auch die im Autonomiebegriff angelegte Forderung, dass sich alle normativen Geltungsansprüche vor dem Forum der praktischen Vernunft der jeweiligen Normadressaten als wohlbegründet auszuweisen haben, durchaus mit zentralen Grundannahmen insbesondere des naturrechtlichen Erbes katholischer Moraltheologie durchaus kompatibel erscheint, setzte eine produktive Auseinandersetzung mit der kantischen Ethik auf katholischer Seite sehr spät ein.

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Umkehr in individualistische Selbstbestimmung

Während sich das Zweite Vatikanische Konzil erstmals programmatisch zur „Autonomie der zeitlichen Dinge“ bekannte, sollte die Debatte um die verantwortliche Regelung der Geburtenkontrolle im Umkreis der Enzyklika Humanae vitae zu einem viel beachteten Testfall für die Rationalität lehramtlicher Normenbegründung werden, die den weiteren moraltheologischen Umgang mit dem Autonomiebegriff nachhaltig beeinflusste. Symptomatisch für die erste Phase der Diskussion war dabei Alfons Auers Denkmodell einer ,Autonomen Moral im christlichen Kontext‘, das zur Sicherung der Rationalität von Normenbegründungsprozessen die unersetzliche Funktion einer humanwissenschaftlich informierten praktischen Vernunft unterstrich und dem „christlichen Sinnhorizont“ in diesem Zusammenhang eine „integrierende“, „stimulierende“ und „kritisierende Funktion“ zuwies.

Auers Hoffnung, mittels der Denkfigur einer theonom unterfangenen Autonomie die latenten Konflikte zwischen Lehramt und Humanwissenschaft endgültig zu entschärfen, sollte sich jedoch vor allem deswegen schon bald als illusionär erweisen, weil sein eigener Ansatz in der Gefahr stand, die Herausforderungen neuzeitlicher Rationalitätskritik zu unterschätzen und mit der Stilisierung des religiösen Glaubens zum Motivationsfaktor sittlich qualifizierten Handelns in eine neue Form der Heteronomie abzugleiten. Ungeachtet der Vielgestaltigkeit moraltheologischer Theoriebildung gab es im weiteren Verlauf der Debatte auch verschiedene Bemühungen, das Projekt der ,autonomen Moral‘ in eine ,Moral der Autonomie‘ weiterzuentwickeln, mit der sich jeweils ganz unterschiedliche Ziele verbanden. Einzelne Denker versuchten dabei zwar noch, die Unbedingtheit der Freiheitserfahrung im Sinne einer zur Theonomie finalisierten Freiheit geltungstheoretisch differenziert auszudeuten.

Anpassung an eine säkulare Mehrheitsgesellschaft

Andere Autoren hingegen nutzen den Autonomiebegriff inzwischen vor allem dazu, im Blick auf die weit fortgeschrittenen Pluralisierungs- beziehungsweise Individualisierungsdynamiken moderner westlicher Gesellschaften die Anpassung des moraltheologischen Diskurses insbesondere im Bereich der Sexualmoral an die charakteristischen Wertoptionen einer weithin säkularisierten Mehrheitsgesellschaft und ihrer charakteristischen Handlungs- und Beziehungsformen voranzutreiben.

Dazu bedienen sie sich in der Regel eines Autonomieverständnisses, das sich in wenigstens zweifacher Hinsicht grundlegend von der klassischen kantischen Konzeption unterscheidet: Erstens durch die rein negativ-emanzipatorische Imprägnierung des Freiheitsbegriffs, die vor allem auf die Loslösung von tradierten – insbesondere lehramtlichen – Normenbeständen ausgerichtet ist.

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Zweigeschlechtlichkeit soll ersetzt werden

Und zweitens durch seine Affinität zu einem individualistischen Selbstbestimmungsdenken, das mittels einer rhetorischen Beschwörung des gebotenen Respekts vor der Letztentscheidung des Akteurs in allen Belangen der eigenen Lebensführung die Frage nach der objektiven Richtigkeit des jeweiligen Handelns durch diejenige nach dessen subjektiver Authentizität ersetzt und sich damit aller weitergehenden Begründungslasten in voluntaristischer Manier zu entledigen sucht. Obwohl diese auffällige Verflachung der Autonomie mittlerweile in verschiedenen Bereichen anzutreffen ist (aktuell vor allem in der Debatte um die Sterbehilfe), stellt sie auf dem Gebiet der Sexualität doch aus wenigstens zwei Gründen eine besondere moraltheologische Herausforderung dar.

Zum einen fördern die schon seit längerem bestehenden, durch die aktuelle Missbrauchskrise jedoch massiv verschärften Akzeptanzprobleme einzelner lehramtlicher Normen einen generell mutlosen Umgang mit der Tradition, die zu Unrecht pauschal als repressiv, leibfeindlich und patriarchalisch qualifiziert wird. Zum anderen führt die unkritische Anlehnung an einen auf die besondere Situation sexueller Minderheiten fokussierten gesellschaftlichen Diskurs und die unkritische Übernahme philosophisch hochgradig umstrittener Theoriemodelle eines radikalen Konstruktivismus fast zwangsläufig zu einer dramatischen Engführung der Aufmerksamkeit.

Reformforderungen mit dem christlichen Menschenbild vereinbar?

Zwar ist es generell zu begrüßen, dass auf dem sensiblen Feld der Sexualmoral individuelle Befindlichkeiten und die besonderen Bedürfnisse und Gefährdungen von Minderheiten heute stärker berücksichtigt werden als das aus verschiedenen Gründen in früheren Zeiten der Fall war. Doch rechtfertigt dies weder die Ersetzung des biblischen Gedankens der Zweigeschlechtlichkeit und der Komplementarität der Geschlechter durch die Vorstellung pluriformer fluider Identitäten, die der Mensch unabhängig von biologischen Vorgaben frei wählen könnte, noch entschuldigt es die erstaunliche Blindheit dieser sogenannten Reform-Entwürfe gegenüber kulturellen Fehlentwicklungen gerade auf dem Gebiet des sexuellen Handelns.

Die zunehmende Entkopplung von Sexualität und Reproduktion, die epidemische Ausbreitung des Handlungsmusters serieller Monogamie, die Reduktion von Verantwortung auf technische Verhütungskompetenz und die fortschreitende Sexualisierung der Gesellschaft (zum Beispiel durch die digital jederzeit zugängliche Pornographie), die sich nicht zuletzt in einer dramatischen Vertagung des Eheabschlusses und einer zunehmenden Instabilität der Ehen niederschlägt, stellen deutliche Krisensymptome dar, die hinreichender Anlass für die (selbst-)kritische Überprüfung der derzeitigen schulischen Sexualpädagogik sowie der kirchlichen Ehevorbereitung und -begleitung sein sollte. Im Blick auf den Reformprozess des ,Synodalen Weges‘ ist daher nicht nur zu fragen, ob hier wirklich die richtigen thematischen Schwerpunkte gesetzt werden, sondern auch zu prüfen, inwieweit sich die aktuell propagierten Reformvorstellungen tatsächlich noch auf dem Boden eines christlichen Menschenbildes bewegen.

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