Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung

Viel Kritik an Spahn

Bundesgesundheitsminister macht sich für Widerspruchsregelung bei der Organspende stark. Von Stefan Rehder

Der Streit um einen möglichen Paradigmenwechsel bei der Organspende spitzt sich weiter zu. Nachdem sich bereits die Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Georg Nüßlein (CSU) und Karl Lauterbach (SPD), entsprechend positioniert hatten, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Debatte nun kräftig angeheizt. Im Interview mit der Bild-Zeitung sprach er sich Anfang der Woche für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung aus. Die sieht vor, dass jeder, bei dem Ärzte einen Hirntod diagnostizieren, als potenzieller Organspender betrachtet wird, es sei denn, er oder seine Angehörigen hätten einer Organentnahme zuvor rechtzeitig ausdrücklich widersprochen. Der Bild-Zeitung sagte Spahn, nur so könne die Organspende zum „Normalfall“ werden.

Seit dem 1. November 2012 gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Ihr zufolge müssen die Krankenkassen jeden Bürger in regelmäßigen Abständen anschreiben und ihn bitten, zu erwägen, ob er im Fall eines Falles bereit ist, eigene Organe zu spenden und dies in dem mitgesandten Organspendeausweis auch zu dokumentieren. Eine Pflicht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, gibt es bisher nicht. Zuvor galt in Deutschland die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung. Danach durften einem als hirntot diagnostizierten Patienten nur dann Organe entnommen werden, wenn er dies zuvor ausdrücklich erklärt hatte. Lag keine solche Erklärung vor, konnten die Angehörigen gefragt werden, ob sie einer Organentnahme zustimmen.

Spahn wünscht sich Diskussion im Bundestag

Einen eigenen Gesetzentwurf plant Spahn eigenen Angaben zufolge nicht. „Diese Diskussion sollten wir im Bundestag führen. Da gehört das Thema hin“, zitiert ihn die „Bild“-Zeitung. In der Biopolitik gilt es inzwischen als üblich, dass Gesetzesinitiativen aus der „Mitte des Parlaments“ in Form von fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen erarbeitet und zur Abstimmung gestellt werden. Bei solchen Abstimmungen, die als Gewissensentscheidungen gelten, wird regelmäßig der Fraktionszwang aufgehoben. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Bundeskanzlerin Angela Merkel begrüße eine solche Debatte und werde sich mit Interesse daran beteiligen. Angaben zur Position Merkels machte Seibert nicht, erinnerte jedoch daran, dass sie wiederholt für Organspenden geworben und auch die niedrigen Zahlen beklagt habe.

Nach dem Vorstoß Spahns haben sich auch die Kritiker einer Widerspruchslösung zu Wort gemeldet. So sprach etwa der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, von einem „tiefen Eingriff in das Selbstverfügungsrecht“. Eine solche Regelung mache den „menschlichen Körper zu einem Objekt staatlicher Sozialpflichtigkeit“. Im Interview mit dem Deutschlandfunk sagte der evangelische Theologe, der Organspenden grundsätzlich befürwortet und eigenen Angaben zufolge auch einen Spendeausweis mit sich führt, ihm sei „wichtig, dass wir aus diesem Akt der Freiwilligkeit und der Solidarität keinen Pflichtakt machen, bei dem man aktiv widersprechen muss“. Ähnlich äußerte sich auch der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch: „Kommt die Widerspruchslösung, kann von Organspende keine Rede mehr sein, denn Spenden sind immer freiwillig.“

Der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“, Paul Cullen, erklärte: „Was wir brauchen ist nicht die Erhöhung der Organspenderrate mit der Brechstange, sondern eine fundierte gesellschaftliche Diskussion über das ,notorisch umstrittene Hirntodkonzept‘.“ Im übrigen mache der Minister sich „möglicherweise etwas vor, wenn er sein Heil in der Widerspruchslösung sucht.“ Weder in Schweden noch in Singapur habe deren Einführung die Zahl der Organspenden erhöht. In Brasilien, Lettland und Dänemark sei sie sogar zurückgegangen. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, bezeichnete die „drohende Einführung der Widerspruchslösung“ als „fundamentalen“ und „gefährlichen Richtungswechsel“, den die CDL „entschlossen“ ablehne. Mit ihr würde sich der Staat „ein generelles Verfügungsrecht über jeden Bürger zur Fremdnutzung seiner Organe anmaßen“. Aus der „Spende“ würde eine „vermeintliche ,Bürger-Pflicht‘, der man nur durch klaren Widerspruch entkommen“ könne.

Bedenken äußerten auch Repräsentanten der katholischen Kirche. Der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, sagte der Katholischen Nachrichtenagentur, eine Organspende sei ein Akt von hohem moralischen Wert und eine besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe über den Tod hinaus. Die erst vor sechs Jahren beschlossene Entscheidungslösung gewährleiste die Möglichkeit einer freien und informierten Entscheidung und respektiere das Selbstbestimmungsrecht. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, „man kann die Organspende nicht einfach zur rechtlichen und moralischen Pflicht erklären. Eine Organentnahme ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen ist ein sehr weitreichender Eingriff in die Integrität des Menschen und seines Körpers.“

Themen & Autoren
Angela Merkel CDU CSU Deutscher Bundestag Evangelische Kirche Georg Nüßlein Jens Spahn Karl Lauterbach Mechthild Löhr SPD Steffen Seibert Thomas Sternberg

Weitere Artikel

Deutschland droht in den kommenden Wochen ein (bio-)ethisch heißer Frühling. Die Ampelparteien wollen ihre Wählerklientel bedienen.
16.02.2024, 17 Uhr
Stefan Rehder

Kirche

Über den Teufel wird in Kirchenkreisen nur ungern gesprochen. Doch wo der christliche Glaube schwindet, wächst das Grauen.
13.04.2024, 11 Uhr
Regina Einig