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Synodalversammlung stimmt für Neubewertung der Homosexualität

Mit deutlicher Mehrheit nehmen die Synodalen den Handlungstext zur lehramtlichen Neubewertung von Homosexualität an. Auch ein weiterer Text findet große Zustimmung.
Bischöfe unterstützen Handlungstexte mit deutlicher Mehrheit
Foto: Maximilian von Lachner (Synodaler Weg / Maximilian von L)

Der Synodale Weg kann einen weiteren Teilerfolg verbuchen: Nachdem die vierte Vollversammlung am Donnerstagabend nach der Ablehnung des Grundtextes zum Synodalforum IV, „Leben in gelingenden Beziehungen – Wegmarken einer erneuerten Sexualethik“, kurz vor dem Scheitern stand, wurden am Freitagabend zwei Handlungstexte aus dem Forum angenommen. 

Mit 170 Stimmen (92,39 Prozent) nahm die Synodalversammlung den Handlungstext „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“ in zweiter und letzter Lesung an. 14 Synodale stimmten dagegen, neun enthielten sich. Von den Bischöfe stimmten 40 dafür, acht dagegen, weitere acht Bischöfe enthielten sich. Die zur Annahme des Textes nötige Zweidrittelmehrheit der Bischöfe  wurde somit erreicht. 

Bischöfe unterstützen Handlungstexte mit deutlicher Mehrheit

Auch ein weiterer Handlungstext, „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“, fand die mehrheitliche Zustimmung der Synodalen. 175 Synodale (95,63 Prozent) stimmten dafür, nur acht dagegen; 13 enthielten sich. Auch die Bischöfe, von denen wieder eine Zustimmung von zwei Dritteln nötig war, unterstützten den Handlungstext mit großer Mehrheit. 42 von ihnen stimmten dafür (93,33 Prozent), nur drei dagegen. Zwölf Bischöfe enthielten sich.

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In der Aussprache in der Synodalversammlung, die den Abstimmungen vorangegangen war, plädierten die Redner ganz überwiegend dafür, die Handlungstexte anzunehmen. Kritisch äußerte sich hingegen der Eichstätter BischöfeGregor Maria Hanke. Der Handlungstext zur Neubewertung der Homosexualität ziele auf eine „Neuausrichtung der kirchlichen Lehre in Gänze“ ab. „Ich meine, es braucht bei uns die pastorale Umkehr in dieser Frage“, so Hanke. Nur so könne man homosexuelle Menschen begleiten und ihnen „Heimat und Respekt“ bieten. 

Er frage sich, so Hanke weiter, welchem Konzept von Geschöpflichkeit und menschlicher Natur das Forum folge. Gemäß dem Text gehöre Homosexualität zur Geschöpflichkeit des Menschen, „wie er/sie von Gott geschaffen wurde“. Gleichzeitig werde die Geschlechterbinarität von dieser Schöpfungswirklichkeit gelöst und anderen „primär gesellschaftlichen“ Wirkweisen zugeschrieben. „Ich sehe darin noch Reflexions- und Gesprächsbedarf“, so Hanke. Vieles sei noch nicht ausgereift.

Oster: Antrag geht über das hinaus, "was ich mittragen kann"

Auch der Passauer Bischöfe Stefan Osterzeigte sich gegenüber dem Handlungstext skeptisch. In einem Redebeitrag sagte er, ihm gehe es grundsätzlich um die unbedingte Annahme jedes Menschen. Er habe gelernt, dass man bei gleichgeschlechtlich empfindenden Personen als Kirche differenzieren müsse zwischen Menschen, „die Sexualität in Treue und Verantwortung miteinander leben“ und anderen, „die dies in Beliebigkeit tun, so wie wir diese Differenzierung für Menschen jedweder geschlechtlichen Orientierung vornehmen“. Wörtlich erklärte er: „Ich bejahe als Bischöfe weiterhin unsere Lehre, sehe darin aber Entwicklungspotenzial.“ Der gesamte Antrag gehe jedoch „über das hinaus, was ich mittragen kann“.

Mit dem Handlungstext „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“ richtet sich die Synodalversammlung direkt an Papst Franziskus. Das Papier empfiehlt dem Papst, den Weltkatechismus in Bezug auf Homosexualität und homosexuelle Handlungen zu überarbeiten. 

„Da die homosexuelle Orientierung zum Menschen gehört, wie er*sie von Gott geschaffen wurde, ist sie ethisch grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als die heterosexuelle Orientierung“, begründet der Text die Forderung. „Gleichgeschlechtliche – auch in sexuellen Akten verwirklichte – Sexualität ist damit keine Sünde, die von Gott trennt, und sie ist nicht als in sich schlecht zu beurteilen“, heißt es wörtlich.

Homosexualität als "natürliche Minderheitsvariante“ menschlicher Sexualität

Homosexualität sei eine „natürliche Minderheitsvariante“ menschlicher Sexualität und als solche „nicht selbst ausgesucht und nicht veränderbar“. Aus dieser Neubewertung der Homosexualität folge, dass keiner homosexuellen Person der Empfang der Priesterweihe oder die Übernahme von kirchlichen Ämtern verweigert werden dürfe. Da gelebte Homosexualität weiterhin von der Kirche als schwere Sünde angesehen werde, erfuhren, so der Text, homosexuelle Menschen weiterhin häufig Abwertung und Ausgrenzung in unserer Kirche.

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Mit einem weiteren Handlungstext fordert die Synodalversammlung die deutsche Bischofskonferenzen auf, die „Grundordnung des kirchliche Dienstes“ zu ändern. In Zukunft soll das Leben in einer homosexuellen Partnerschaft kein Kündigungsgrund oder Hinderungsgrund für eine Anstellung in einem pastoralen Beruf mehr sein. Das soll auch für geschiedene, zivil wiederverheiratete Personen gelten. „Die Loyalität zur katholischen Kirche darf nicht an der persönlichen Lebensform (Intim- und Familiensphäre), insbesondere der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität, bemessen werden“, heißt es wörtlich in dem Text.

Text folgt Argumentation von #OutinChurch

Auch die Ordnungen, die die Missio canonica betreffen, sollen entsprechend geändert werden, sodass auch Professoren und Religionslehrer nicht mehr mit Kündigungen zu rechnen haben, lautet die Forderung.

Der Umgang der katholischen Kirche mit Homosexuellen und wiederverheiratet Geschiedenen werde von immer mehr Menschen als diskriminierend bewertet. Damit stehe sie dem Zeugnis der Liebe Gottes zu allen Menschen im Weg, lautet die Begründung des Textes. Damit folgt sie der Argumentation der Initiative #OutinChurch, mit der sich zu Beginn des Jahres über 100 kirchliche Angestellte und ehrenamtliche Mitarbeiter als homosexuell oder queer geoutet haben.

Der Text sieht außerdem die Einführung einer Nichtdiskriminierungsklausel vor, „die es kirchlichen Arbeitgebern verbietet, eine Person aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder der Wahl einer legalen Form der Partnerschaft nicht einzustellen oder einer kirchlichen Mitarbeiterin oder einem kirchlichen Mitarbeiter aus diesen Gründen zu kündigen.“

Für jedes der vier Foren sind ein Grundtext und mehrere Handlungstexte vorgesehen. Der Grundtext „Leben in gelingenden Beziehungen – Grundlinien einer erneuerten Sexualethik“ hatte am ersten Sitzungstag die notwendige Bischöfe Zweidrittelmehrheit verfehlt. Mehrere Bischöfe hatten ihre Ablehnung damit begründet, dass der Grundtext mit dem christlichen Menschenbild breche und sich von dem Glauben der katholischen Kirche entferne. Der Text forderte unter anderem die Anerkennung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt und einen Bruch mit der biblisch begründeten Zweigeschlechtlichkeit.  DT/fha/mlu

Lesen Sie ausführliche Hintergründe, Berichte und Analysen zur vierten Synodalversammlung in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

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