Der emeritierte Würzburger Kirchenrechtler Heribert Hallermann bescheinigt dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), bei dem unter anderem auch die Geschäftsstelle für den „Synodaler Ausschuss“ angesiedelt ist, einen fragwürdigen Umgang mit Fakten zum Synodalen Weg.
Die Geschäftsstelle hatte sich dieser Tage mit einer schriftlichen Umfrage sowohl an alle deutschen Diözesanbischöfe als auch an alle Diözesan- oder Katholikenräte in den deutschen Diözesen gewandt. Als Absender des Anschreibens erscheinen die Vorsitzenden der „Kommission III“, die vom sogenannten „Synodalen Ausschuss“ auf seiner 2. Sitzung am 14./15. Juni 2024 eingesetzt und mit der „Weiterentwicklung der Initiativen des Synodalen Weges“ beauftragt wurden – der Berliner Erzbischof Heiner Koch und Claudia Nothelle, Vizepräsidentin des Zentralkomitees.
Kein Beschluss mit rechtsverbindlicher Wirkung für alle
Dabei geht es um solche Beschlussvorlagen, die bislang in den Synodalforen und der Synodalversammlung des sogenannten „Synodalen Weges“ zwar beraten, aber noch nicht abschließend beschlossen und insofern vom „Synodalen Ausschuss“ zur weiteren Bearbeitung übernommen worden sind. Zu diesen gehört auch der Handlungstext „Gemeinsam beraten und entscheiden“. Er wurde von der Synodalversammlung in zweiter Lesung am 10. März 2023 beraten, allerdings wurde die Abstimmung über die eingebrachten Änderungsanträge sowie über den endgültigen Beschlusstext aufgrund eines Geschäftsordnungsantrags vertagt. Der Handlungstext „Gemeinsam beraten und entscheiden“ ist demnach nicht mehr und nicht weniger als ein Textentwurf, der noch nicht gemäß Art. 11 Abs. 1 der Satzung des Synodalen Weges (SaSW) abschließend beschlossen worden ist.
Hallermann kritisiert den suggestiven Fragestil: Die im „Arbeitsdokument zur Umfrage“ enthaltenen 36 Fragen sollten bei den Adressaten wohl den – „objektiv falschen – Eindruck erwecken, dass es sich bei diesem Handlungstext um einen Beschluss mit einer für alle deutschen Diözesen rechtsverbindlichen Wirkung handele.
Kirchenrechtswidriges Konzept der „Selbstbindung“
Zudem versuchten die Fragesteller, das sowohl kirchenrechtwidrige als auch mit den Ergebnissen der Weltsynode nicht kompatible Konzept der sogenannten „Selbstbindung“ stark zu machen: „Gibt es in der Satzung Regelungen zur Selbstbindung des Bischofs oder hat sich der derzeitige Bischof in anderer Weise an die Entscheidungen des Gremiums gebunden?“
Insgesamt gesehen handelt es sich bei den vorgelegten Fragen zumeist um Suggestivfragen, bilanziert Hallermann.
Den ausführlichen Faktencheck finden Sie in der kommenden Printausgabe der "Tagespost".