Die dritte Versammlung des Synodalen Ausschusses ist an diesem Samstag zu Ende gegangen. Die Bilanz der zweitägigen Beratungen: Ein Text wurde angenommen, zwei weitere an ein anschließendes „synodales Gremium auf Bundesebene“ (vormals „Synodaler Rat“) zur Weiterbearbeitung abgegeben.
Der Handlungstext „Enttabuisierung und Wertschätzung – Voten zur Situation nicht-heterosexueller Kleriker“ der Kommission III für „Weiterentwicklung der Initiativen des Synodalen Weges“ wurde auf dem „Synodalen Weg“ aus Zeitgründen nur zu einer ersten Lesung vorgelegt. Mit 46 zu vier Stimmen wurde der Text am Freitag durch den Synodalen Ausschuss angenommen, neun Mitglieder enthielten sich.
Die beiden Texte „Maßnahmen gegen Missbrauch an Frauen in der Kirche“ und „Lehramtliche Aussagen zur ehelichen Liebe“ wurden ebenfalls mit überwiegender Mehrheit zur Neubearbeitung abgegeben und sollen danach erneut zur Wahl vorgelegt werden.
Vorschläge zu neuem synodalen Gremium
Derweil sammelten die Ausschussmitglieder am Samstag Vorschläge zu einem neuen nationalen synodalen Gremium, das der Vatikan unter dem Titel „Synodaler Rat“ bereits abgelehnt hatte. Mit einem anderen noch zu vergebenden Namen soll nun ein erneuter Versuch unternommen werden.
Charlotte Kreuter-Kirchhof, Vorsitzende der Kommission I „Synodalität als Strukturprinzip der Kirche und Ordnungen des Synodalen Rats“, kündigte eine erste „Testversion“ der Satzung dieses Gremiums für Januar an. Laut dem Essener Bischof Franz Josef Overbeck, dem zweiten Vorsitzenden der Kommission, würden sich die großen Fragen bis dahin um die „Beratungs- und Begründungslogiken“ und noch mehr um die „Entscheidungslogiken“ drehen: „Wer hat welche Kompetenz?“
Die Synodale Claudia Lücking-Michel schlug hinsichtlich der Kompetenzen des Gremiums vor, dass von diesem „zusammen beraten und entschieden“ werden müsse, aber mit „Rücksicht auf die Bischöfe“.
Amtszeit könnte vier bis sechs Jahre betragen
Weiteren Vorschlägen zufolge sollten dem Gremium maximal 100 Personen angehören: 27 Ortsbischöfe, je ein Vertreter aus den 27 Bistümern, 27 Mitglieder aus ZdK, Verbänden und muttersprachlichen Gemeinden und eine Restplatzvergabe an Einzelpersonen. Die Dauer einer Amtszeit der Mitglieder könnte auf für vier bis sechs Jahre angesetzt werden.
Beschlüsse könnten mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst werden, wobei aber Minderheitsvoten möglich sein sollten, sofern sie begründet sind. Auch diese sollen veröffentlicht werden. Mehrfach vorgebracht wurde der Wunsch, die bestehende Zahl der Gremien nicht weiter zu erhöhen, sondern an den bestehenden Gremien Veränderungen vorzunehmen.
Der Synodale Ausschuss tagte auf seiner dritten Sitzung am Freitag und Samstag im Wilhelm-Kempf-Haus des Bistums Limburg in Wiesbaden-Naurod. Etwa 60 der 70 Ausschussmitglieder nahmen daran teil. Der Ausschuss konstituierte sich aus dem durch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) initiierten Synodalen Weg.
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