ZdK und DBK werden die von Rom monierten rechtlichen Hindernisse nicht beseitigen können, schreibt der Kirchenrechtler Heribert Hallermann in einem Gastbeitrag.
Weder Statut der DBK noch Kirchenrecht ermöglicht einen Beschluss über die Satzung des Synodalen Ausschusses - dennoch droht kein Schisma, erklärt der Kirchenrechtler.