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Wie wird der Synodale Weg umgesetzt?

Bei der dritten Sitzung des Synodalen Ausschusses geht es auch um die Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Wegs.
Dritte Sitzung des Synodaler Ausschuss
Foto: IMAGO/Kristina Schaefer (Schäfer) (www.imago-images.de) | Die einzelnen Bistümer sollen im Februar 2025 einen Evaluationsbogen zur Befragung erhalten. Diese sollen bis Ende März beantwortet werden, damit die Ergebnisse im Folgemonat berichtet werden können.

Nachdem fast allen Arbeitspapieren des Synodalen Weges das OK gegeben wurde, beschäftigen sich die Mitglieder des Synodalen Ausschusses bei ihrer dritten Sitzung in Wiesbaden-Naurod mit der Umsetzung der darin enthaltenen Beschlüsse.

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Zentral für dieses Vorhaben ist die im Juni gegründete zehnköpfige Kommission II zu „Evaluation und Monitoring der Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges“. Im Rahmen des Treffens an diesem Freitag und Samstag haben die zwei Kommissionsvorsitzenden, der Würzburger Bischof Franz Jung und die Synodale Birgit Mock, ihre Vorgehensweise vorgestellt.

Was wurde verändert?

Demnach sollen die einzelnen Bistümer im Februar 2025 einen Evaluationsbogen zur Befragung erhalten: „Was ist bis dato schon alles umgesetzt? Was wurde verändert?“, fragte Jung. Die Fragen sollen bis Ende März beantwortet werden, damit die Ergebnisse im Folgemonat berichtet werden können.

Besonders unter den Laienmitgliedern im Ausschuss stieß das Procedere auf große Unterstützung: Es gab viel Lob für die Arbeit der Beratungskommission. Der Theologe Thomas Söding empfahl dazu, sich bei den Bistümern zu erkundigen, ob die Beschlüsse des Synodalen Wegs eher als eine „Belastung“ oder als „Treibmittel“ für die Synodalität empfunden würden. Der Pastoraltheologe Matthias Sellmann forderte dazu auf, Kritik an der mangelnden Geschwindigkeit in der Umsetzung auch öffentlich zu äußern. Auch der Synodale Lukas Nusser empfahl, die Ergebnisse der Evaluation und des Monitorings umfassend zu veröffentlichen, so könne er besser hinter der Arbeit des Ausschusses und des Synodalen Wegs stehen.

Kritik aus München und Berlin

Kritik kam dagegen von zwei Erzbischöfen: Der Berliner Erzbischof Heiner Koch appellierte an das Gremium, nicht zu Geschäftsführern zu werden. Mit einem Fragebogen alleine sei wirkliche Synodalität nicht zu meistern. Auch der Münchner Kardinal Reinhard Kardinal Marx stellte klar: „Wir sind nicht der Aufsichtsrat hier.“ Zudem rief er dazu auf, keine Methoden der Wirtschaftswelt zu spiegeln, sondern stets auch ein Auge auf die synodalen Methoden der einzelnen Bistümer zu haben. Es wäre falsch, wenn Druck auf die Bistümer ausgeübt würde, so Marx. Bischof Jung beteuerte, dass es sich bei den Evaluationen und dem Monitoring nicht um „Anmaßungen“ handle, „in irgendein Bistum hineinzuregieren oder Vorschriften zu machen“.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Limburger Bischof Georg Bätzing hatte schon im Rahmen der Pressekonferenz zu Beginn des Treffens klargestellt, dass die Letztentscheidung zur Umsetzung der Texte immer bei den Bischöfen liege. Um „das Kirchenrecht Recht sein“ zu lassen: „Der Bischof ist am Ende der Gesetzgeber“, stellte Bätzing klar. Der Abschlusstext der Weltsynode bestätige das Amt der Bischöfe als Entscheidungsträger explizit, räume aber durchaus Beratungs- und Beschlussmöglichkeiten für Laien ein, erklärte der Vorsitzende.  DT/jmo

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