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„Durchaus beflügelt“ durch „Rückenwind aus Rom“

Die Verantwortlichen des Synodalen Ausschusses sehen sich durch die Weltsynode bestärkt. Über die Verbindlichkeit der Beratungen gibt es unterschiedliche Sichtweisen.
Synodaler Ausschuss Pressekonferenz: ZdK-Präsidentin Stetter-Karp und der DBK-Vorsitzende Bätzing.
Foto: IMAGO/Kristina Schaefer (Schäfer) (www.imago-images.de) | Die Ergebnisse der Weltsynode interpretiert man in Deutschland als Rückenwind: ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp und der DBK-Vorsitzende Georg Bätzing.

Der „Synodale Ausschuss“ hat sich heute zu seiner dritten Versammlung im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden-Naurod getroffen. Bei der Pressekonferenz zu Beginn der Veranstaltung, die bis zum morgigen Samstag dauern soll, hob der gastgebende Limburger Bischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, besonders sein Gefühl hervor, durch die Beschlüsse Weltsynode Unterstützung erfahren zu haben.

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Die Ergebnisse der Beratung des Synodalen Ausschusses auch durch Laien müssten sich gleichsam wie auf der Weltsynode „in der Entscheidung der bischöflich Verantwortlichen spiegeln“, erklärte Bätzing. Besonders darin seien die deutschen Synodalen durch die Methoden der Weltsynode „durchaus bestätigt“ worden.

Das Kirchenrecht Recht sein lassen

Dennoch gebe es keine Unklarheit darüber, wer am Ende nach dem kanonischen Recht entscheiden müsse. Eher müsse die Frage gestellt werden: „Wie geht Entscheiden in einer Kirche, wo klar ist, wer die Verantwortungsträger sind, nämlich die Bischöfe?“. Ziel des Ausschusses sei es laut Bätzing also zu beraten und diese „Beratung, an der alle zu beteiligen sind“ als das Maß für diejenigen zu setzen, die entscheiden müssen. Diese Vorgehensweise würde dabei helfen, „das Kirchenrecht Recht sein“ zu lassen. Somit komme es den Bischöfen zu, die Beschlüsse „umzusetzen oder nicht. Der Bischof ist am Ende der Gesetzgeber“. Der Abschlusstext der Weltsynode bestätige das Amt der Bischöfe als Entscheidungsträger explizit, erklärte Bätzing.

Ein zentrales Anliegen der dritten Sitzung des Ausschusses werde es sein, den „Entwurf eines Synodales Gremiums für die Kirche in Deutschland“ zu erarbeiten, so der DBK Vorsitzende. Dieser Frage stellt sich für den Synodalen Ausschuss besonders die im Juni eingesetzte Beratungs-Kommission I. Bätzing merkte außerdem an, dass alle Arbeitstexte des Synodalen Ausschusses „informationshalber nach Rom gegeben“ worden seien.

„Damit werden wir hier nicht fertig werden“

Auch die Präsidentin des Laienverbandes Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, betonte mit demselben Wortlaut den „Rückenwind aus Rom“, den es nun gelte, für die eigene Arbeit zu nutzen und festzustellen, „wie wir auf das Abschlussdokument reagieren“. Die Beschlüsse der Synode seien durch die teilnehmenden Laien „durchaus beflügelt“ worden, auch wenn sich Stetter-Karp eher eine „echte Parität“ gewünscht hätte.

Über die rechtliche Verbindlichkeit der Abstimmungen des Ausschusses bemerkte die ZdK- Präsidentin, dass das Kirchenrecht „nicht in Stein gemeißelt“ und durchaus veränderbar sei. Außerdem bemerkte sie die anhaltende Notwendigkeit, zwischen der DBK und dem ZdK besser zu vermitteln. Dabei und im Blick auf die Ziele des Ausschusses stellte sie fest: „Damit werden wir hier nicht fertig werden“. 

Austausch der Geistlichen Begleiter war „pragmatisch“

Auf Rückfrage bezogen sich Bätzing und Stetter-Karp auch auf den Rücktritt der beiden Geistlichen Begleiter des Synodalen Ausschusses kurz vor seiner dritten Sitzung. Bätzing ließ anklingen, dass es sich bei der Ersetzung der beiden Begleiter durch Leute aus den eigenen Reihen um eine Übergangslösung handle. Alle Versuche, darin mehr zu sehen, würden „vor eine Wand“ laufen. Stetter-Karp bemerkte zu der Notwendigkeit dieser „pragmatischen Lösung“, dass es zwischen den Geistlichen Begleitern und der Mehrheit des Ausschusses keine genaue Passung gegeben habe. Den Widerspruch der Ernennung von Geistlichen Begleitern aus den Reihen der Ausschussmitglieder mit der Satzung des Organs kommentierte keiner der beiden.

Der Synodale Ausschuss ist die Fortsetzung des Synodalen Weges der deutschen Katholischen Kirche und soll schließlich in ein dauerhaftes Gremium münden, den Synodalen Rat. Über die kirchenrechtliche Zulässigkeit eines solchen Gremiums hatte es zwischen Rom und der Mehrheit der deutschen Bischöfe immer wieder Differenzen gegeben. Die vier Bischöfe, Kardinal Rainer Maria Woelki aus Köln, die Bischöfe Stefan Oster aus Passau,  Rudolf Voderholzer aus Regensburg und Gregor Maria Hanke aus Eichstätt, bleiben dem Gremium nach wie vor fern. (DT/jmo)

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