Eklat vor Beginn der dritten Sitzung des Synodalen Ausschusses: Kurz vor Beginn sind die beiden Geistlichen Begleiter des Ausschusses nach nur knapp sechs Monaten im Amt zurückgetreten. Wie das Onlineportal „Communio“ zuerst meldete, werden Schwester Inga Kramp und Peter Hundertmark daher nicht an der kommenden Sitzung in Wiesbaden-Naurod teilnehmen. Sie hätten ihre Aufgabe nach einer nicht schlichtbaren Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern des Ausschusses zurückgegeben.
Eine „schlicht falsche Aussage in Communio“
Auch wenn der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, der „Tagespost“ das Ausscheiden der Geistlichen Begleiter bestätigte, stellte er doch klar: „Es gab keinen Streit, das ist eine schlicht falsche Aussage in Communio, zumal der Autor des Beitrags in der Sitzung ja gar nicht zugegen war.“ Den Grund für den Rücktritt von Schwester Inga Kramp und Peter Hundertmark erläuterte Kopp nicht weiter. Ihre Entscheidung sei bedauernswert, aber werde respektiert.
Ersetzt werden die geistlichen Begleiter von Schwerster Katharina Kluitmann OSF und dem Münchner Pastoralreferenten Konstantin Bischoff. Das stellt aber ein Problem dar: Nach dem 8. Artikel der Satzung des Synodalen Ausschusses „beruft das Präsidium zwei Geistliche Begleiter*innen unterschiedlichen Geschlechts, die nicht dem Synodalen Ausschuss angehören.“
Kluitmann und Bischoff sind beide Mitglieder des Ausschusses
Kluitmann und Bischoff, beide Mitglied der Kommission III „Weiterentwicklung der Initiativen des Synodalen Weges“, sind aber selbst nach der Bestätigung des Pressesprechers der Deutschen Bischofskonferenz Mitglieder des Ausschusses: „Wir spüren: Geistliche Begleitung ist ein Prozess und wir sind dabei Lernende. Deshalb haben wir für die anstehende Sitzung des Synodalen Ausschusses zwei Mitglieder gebeten, diese Aufgabe zu übernehmen“, erklärte Kopp die Hintergründe dieser Zeitung. Aus seiner eigenen Präsenz vor Ort könne er bestätigen, „dass es den Mitgliedern des Synodalen Ausschusses ein hohes Gut ist, die Sitzungen mit einer Geistlichen Begleitung durchzuführen“, die auch wegen seiner besonderen Wichtigkeit „ausdrücklich in die Satzung des Synodalen Ausschusses aufgenommen worden ist“.
Die Verletzung der Satzung des Synodalen Ausschusses durch die Berufung von Mitgliedern des Gremiums als Geistliche Begleiter kommentierte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz nicht. Die neuberufenen Begleiter können nach der Satzung, „die Sitzung der Plenarversammlung unterbrechen, wenn dies mit Blick auf den Gesprächsprozess weiterführend und hilfreich scheint“. Ihre Aufgabe wird es auch jetzt am Wochenende in Naurod sein, für „spirituelle Impulse“ und „für eine geistliche Reflexion der Arbeit des Ausschusses und seiner Gremien“ zu sorgen. (DT/jmo)
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