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Worum es bei der letzten Synodalversammlung geht

Bei der letzten Sitzung der Synodalversammlung in Stuttgart geht es um Bilanz, Reformperspektiven und den Übergang zur Synodalkonferenz. Ob Rom dem Gremium zustimmen wird, ist weiterhin offen.
Abschlusssitzung des Synodalen Ausschusses
Foto: Imago | Letzte Sitzung des Synodalen Ausschusses: Vor dem Übergang in das endgültige Gremium bleibt die Zustimmung aus Rom offen.

Zum sechsten und letzten Mal kommt die Synodalversammlung vom 29. bis 31. Januar 2026 in Stuttgart zusammen. Danach soll sie in eine Synodalkonferenz übergehen, die den 2019 begonnenen Synodalen Weg in Deutschland dauerhaft fortführt. Ursprünglich war für dieses Gremium der Name „Synodaler Rat“ vorgesehen.

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Im Mittelpunkt der abschließenden Vollversammlung, die erstmals auch per Livestream auf dem YouTube-Kanal der Deutschen Bischofskonferenz verfolgt werden kann, stehen sowohl die Evaluation des bisherigen Synodalen Wegs, als auch ein Ausblick auf seine weitere Entwicklung. Auch das Thema Aufarbeitung und Aufklärung des sexuellen Missbrauchs steht auf dem Programm. Zudem sollen weitere Personen für die künftige Synodalkonferenz gewählt und eine gemeinsame Erklärung erarbeitet werden.

Rom blickt skeptisch auf das neue Gremium

Die Versammlung findet im Maritim Hotel statt und wird von den beiden Präsidenten des Synodalen Weges geleitet: dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, sowie der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp. Neben den Mitgliedern der Synodalversammlung nehmen auch Gäste sowie Beobachterinnen und Beobachter aus der Ökumene und aus dem Ausland teil.

Ob das neue Gremium die Zustimmung aus Rom erhält, ist derzeit noch offen. Papst Leo XIV. hatte sich skeptisch gegenüber dem synodalen Reformprozess in Deutschland gezeigt und unter anderem auf notwendige Anpassungen hingewiesen. Auch die im November vom Synodalen Ausschuss beschlossene Satzung der Synodalkonferenz muss nicht nur noch von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedet werden; auch das zuständige Dikasterium in Rom wird sie noch prüfen Das ZdK hat die Satzung bereits durchgewunken.  DT/dsc

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