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Stetter-Karp kritisiert Absage der Gemeinsamen Konferenz

Zu geringe bischöfliche Beteiligung: ZdK-Vorsitzende warnt vor Irritationen bei engagierten Gläubigen. DBK weist die Sorge zurück.
Stetter-Karp kritisiert Absage der Gemeinsamen Konferenz
Foto: IMAGO/Christian Ditsch (www.imago-images.de) | „Nach der VI. Synodalversammlung und im Vorfeld der avisierten Konstituierung der Synodalkonferenz wäre ein zeitnahes Zusammentreffen aus unserer Sicht von besonderer strategischer Bedeutung gewesen", findet ...

In einem Brief an die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat die Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, ihre Sorge über die Außenwirkung der abgesagten 99. Sitzung der Gemeinsamen Konferenz von DBK und ZdK zum Ausdruck gebracht. Das würde die „engagierten Gläubigen, die den Synodalen Weg in den vergangenen Jahren mit großer Aufmerksamkeit, Gebet und persönlichem Einsatz begleitet haben, irritieren“, schrieb sie.

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Zudem lebe Synodalität sichtbar und konkret vom verlässlichen Miteinander von Bischöfen und Laien. „Nach der VI. Synodalversammlung und im Vorfeld der avisierten Konstituierung der Synodalkonferenz wäre ein zeitnahes Zusammentreffen aus unserer Sicht von besonderer strategischer Bedeutung gewesen.“

Darüber hinaus verwies sie auf die größtenteils ehrenamtlich erbrachte Arbeit von ZdK-Mitgliedern, die entsprechende Verpflichtungen daher langfristig planen müssten. Sie hoffe, „dass die kommende Frühjahrs-Vollversammlung der DBK genutzt wird, um diese Situation selbstkritisch zu reflektieren und zugleich ein klares und sichtbares Signal für die Verlässlichkeit synodaler Zusammenarbeit zu setzen“. 

DBK weist Sorge um Irritationen zurück

Noch am selben Tag erreichte sie eine Antwort von Beate Gilles, der Generalsekretärin der DBK. Diese räumte ein, dass eine solch kurzfristige Absage „eine Zumutung“ darstelle, wies jedoch die Sorge um Irritationen in der Öffentlichkeit zurück, „da der Termin nicht öffentlich bekannt ist“ und auch aus der Sitzung heraus keine Pressearbeit erfolge. 

Da eine erneute Terminfindung in nächster Zeit „eine Herausforderung“ darstelle, halte sie eine hybride oder digitale Sitzung für sinnvoll. Sie schlug vor, zeitnah zu klären, „ob einzelne Tagesordnungspunkte in der Zwischenzeit weiter bearbeitet werden können“.

Gilles hatte die Mitglieder der Gemeinsamen Konferenz darüber zuvor informiert, dass die für den 13. Februar in Bonn geplante Sitzung nicht stattfinden könne, da „die Zahl der Anmeldungen seitens der bischöflichen Mitglieder“ zu gering sei. Die Sitzung wäre damit nicht beschlussfähig. Ein neuer Termin soll nach der Frühjahrs-Vollversammlung der Bischöfe angesetzt werden.  DT/dsc

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