Das Interview wurde vor der Stellungnahme des Vatikan geführt. Herr Offizial, die Piusbrüder wollen wieder unerlaubt Bischöfe weihen. Mit welchen Konsequenzen rechnen Sie? Can. 1013 des kirchlichen Gesetzbuchs (CIC) untersagt einem Bischof, irgendjemanden zum Bischof zu weihen, wenn nicht zuvor der päpstliche Auftrag feststeht. Das Feststehen des päpstlichen Auftrags wird in angemessener Weise durch ein päpstliches Dekret zum Ausdruck gebracht. Der Auftrag zur Bischofsweihe muss also zweifelsfrei vom Papst stammen. Wer also weiß, dass kein päpstliches Mandat vorliegt und er dennoch weiht oder die Weihehandlung mitträgt, erfüllt den Tatbestand des Schismas gemäß can. 1364 CIC. Schisma bedeutet die willentliche Weigerung, sich dem Papst ...
„Erneuerung kann es nur in Einheit mit dem Papst geben“
Die Piusbrüder haben eine unerlaubte Bischofsweihe angekündigt. Der Vatikan teilte mit, dass der Dialog mit der Bruderschaft fortgesetzt werden soll. Der Kölner Offizial Peter Fabritz ordnet ein.
