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Missbrauchsbetroffene „Karin Weißenfels“ zeigt Bischof Ackermann an

Eine ehemalige Bistumsmitarbeiterin hat beim Papst eine kirchenrechtliche Strafanzeige gegen den Trierer Bischof erstattet. Sie wirft ihm Amtsmissbrauch und Rufschädigung vor.
"Karin Weißenfels" klagt gegen Bischof Ackermann
Foto: Michael Debets via www.imago-images.de | Der Fall „Karin Weißenfels" beschäftigt das Bistum bereits einige Jahre. Nun hat die Missbrauchsbetroffene Strafanzeige gegen Bischof Ackermann beim Papst gestellt.

Wenige Tage bevor der neue Zwischenbericht zur Aufklärung von sexuellem Missbrauch im Bistum Trier veröffentlicht wird, spitzt sich die Auseinandersetzung zwischen einer Missbrauchsbetroffenen und dem Bistum weiter zu: Wie die „Rhein-Zeitung“ am Mittwoch berichtete, hat die ehemalige Bistumsangestellte, die unter dem Pseudonym „Karin Weißenfels“ auftritt, bei Papst Leo XIV. eine kirchenrechtliche Strafanzeige gegen Bischof Stephan Ackermann eingereicht.

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Dem Bericht zufolge wirft Weißenfels dem Bischof Rufschädigung und Amtsmissbrauch vor. Zudem sei „eine ihn möglicherweise belastende Aktennotiz“ vernichtet worden, schreibt das Blatt unter Berufung auf die zwölfseitige Anzeigeschrift, die der Zeitung vorliege. Weißenfels hoffe, dass ihr Fall durch die Anzeige vollständig aufgeklärt werde. Sie werfe der katholischen Kirche Untätigkeit vor. Nach Angaben der Rhein-Zeitung wurde die Anzeige bereits im August an den Papst übermittelt.

100.000 Euro für „besonders schweren Härtefall“

Der Fall „Weißenfels“ beschäftigt das Bistum Trier bereits seit Jahren. Die Betroffene berichtet von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester, die sich vom Beginn der 1980er Jahre bis in die 2000er Jahre erstreckt haben sollen. Nach ihren Angaben wurde sie von einem ihr vorgesetzten Geistlichen schwanger; dieser und ein weiterer Priester hätten sie daraufhin zu einer Abtreibung gedrängt. Der Übergriff habe sich nach Informationen der Rhein-Zeitung zwischen 1989 und 2002 ereignet.

Für das erlittene Unrecht erhielt Weißenfels bereits eine Anerkennungsleistung der Kirche in Höhe von 100.000 Euro. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) stufte ihren Fall im Jahr 2023 als „besonders schweren Härtefall“ ein. Ein Jahr später scheiterte vor dem Arbeitsgericht Trier ein Vergleich im Verfahren zwischen Weißenfels und dem Bistum. Die ehemalige Mitarbeiterin hatte auf vollständige Einsicht in ihre Personalakte geklagt.

Die Anzeige von Weißenfels fällt in eine Phase erhöhter Aufmerksamkeit: Am 30. Oktober soll die Universität Trier ihren dritten Zwischenbericht zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs vorlegen. Darin werden aller Voraussicht nach auch die Amtszeiten von Kardinal Reinhard Marx, Bischof Stephan Ackermann und Bischof Georg Bätzing untersucht.  DT/dsc

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