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Schmerzensgeldforderung gegenüber Trierer Bischof Ackermann

Ackermann hatte im März 2022 den Klarnamen einer Missbrauchsbetroffenen offengelegt. Nun wehrt sich die Frau und verklagt das Bistum Trier sowie Bischof Ackermann persönlich.
Bischof Ackermann im Interview
Foto: Harald Tittel (dpa) | Bischof Stephan Ackermann und das Bistum Trier sollen 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro sollen das Bistum Trier und Bischof Stephan Ackermann zahlen. Eine entsprechende Klage hat die unter dem Pseudonym „Karin Weißenfels“ bekannte Missbrauchsbetroffene beim Arbeitsgericht Trier eingereicht. Vor knapp einem Jahr hatte der Bischof – damals noch Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz – den bürgerlichen Namen der beim Bistum Angestellten gegen ihren Willen vor etwa 40 Kollegen des Bistums enthüllt. Dies habe, so die Klägerseite, die Frau „erheblich retraumatisiert“. Darüber hinaus sei sie „gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt“ worden.

Arbeitsgericht Trier: Gütetermin in zwei bis vier Wochen

Ackermann hatte nach dem Vorfall eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Frau um Entschuldigung gebeten. Betroffeneninitiativen und der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz hatten die Offenlegung des Klarnamens kritisiert und Ackermann nahe gelegt sein Amt als Missbrauchsbeauftragter niederzulegen.

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Das Trierer Arbeitsgericht will nun in den nächsten zwei bis vier Wochen einen Gütetermin ansetzen, um den Rechtsstreit einvernehmlich zu lösen. Dies teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Die Frau hatte mehrfach als Karin Weißenfels von "geistlichem Missbrauch" und sexuellen Übergriffen durch einen Priester vor rund 30 Jahren berichtet. Sie gibt an, damals als Erwachsene von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein. Dem Bistum wirft sie zu nachsichtiges Verhalten gegenüber den zwei Beschuldigten vor. Beide sind bereits verstorben. DT/sha

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