Der Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre (DDF), Kardinal Víctor Manuel Fernández, hat die Behauptung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, zurückgewiesen, der Vatikan habe die von der DBK veröffentlichten Leitlinien zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare genehmigt.
Einem Bericht des amerikanischen Nachrichtenportals „The Pillar“ vom Mittwoch zufolge erklärte Fernandez, dass das Glaubensdikasterium nichts von den Leitlinien zu irregulären Verbindungen genehmigt habe. Bereits vor einiger Zeit habe der Vatikan einen Brief an Bätzing geschrieben, in dem die deutschen Bischöfe daran erinnert worden seien, dass das römische Dokument „Fiducia supplicans“, auf das sich Bätzing berufe, „jede Form von Ritualisierung ausschließt – genau wie es der Papst gesagt hat“, so Fernández.
Alles beim Alten
Bätzing hatte in der Pressekonferenz zum Auftakt der Vollversammlung der Bischöfe im September erklärt, die im April erschienene Handreichung mit dem Titel „Segen geben – Liebe stärken“ sei „transparent in Abstimmung mit dem Dikasterium für die Glaubenslehre“ entstanden. Das Dokument sei eine „pastorale Konkretisierung“ der vatikanischen Erklärung „Fiducia supplicans“ und nehme Rücksicht auf die Situation in Deutschland. Wörtlich hatte er hinzugefügt: „Für alle, die jetzt fragen, gibt es keinen Grund, es zurückzuziehen.“
Laut Fernández habe das Glaubensdikasterium die Handreichung jedoch weder genehmigt, noch sei man offiziell konsultiert worden. Richtig sei: Bätzing habe den Vatikan über das deutsche Papier informiert, allerdings verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, man erwarte „keine förmliche Gutheißung“. Dennoch schickte der Argentinier einem Bericht von „Communio online“ zufolge kritische Anmerkungen nach Deutschland, woraufhin einige Passagen aus der Handreichung angepasst wurden — allerdings wurden die Änderungen so formuliert, dass faktisch alles beim Alten bleibt:
Aus dem Satz „Bislang gab es keine offizielle Regelung dafür, wie Seelsorger*innen diesem Anliegen in guter Weise gerecht werden können“ wurde: „Bislang gab es keine allgemeine Handreichung dafür, wie Seelsorger*innen diesem Anliegen in guter Weise gerecht werden können." Der Ablauf des „liturgischen Ritus“, den Rom verboten hat, wurde zwar gestrichen, der Hinweis auf „Akklamation, Gebet und Gesang“, „Worte aus der Heiligen Schrift" samt Auslegung, sowie „Segensgebet“ mit „Lobpreis“, „Danksagung“ und „Segensbitte“ implizieren nichts anderes als eben eine liturgische Form.
DBK gibt keine Auskunft über Kommunikation mit Vatikan
Über die konkrete Kommunikation mit dem Glaubensdikasterium wollte DBK-Pressesprecher Matthias Kopp auf der Pressekonferenz „öffentlich keine Auskunft" geben. Auch gab es laut „Communio“ keine Auskunft darüber, ob Fernández mit der abgewandelten Form der Handreichung einverstanden gewesen sei. Auf der Pressekonferenz sei alles gesagt worden, habe es geheißen.
Die Auseinandersetzung zwischen Deutschland und Rom gewinnt zusätzliche Brisanz durch ein Interview von Papst Leo XIV. mit dem US-Portal „Crux“, in dem er indirekt Kritik an Entwicklungen in Nordeuropa übte. Dort würden Rituale zur Segnung „von Menschen, die einander lieben“ veröffentlicht, was gegen die Intention von „Fiducia supplicans“ verstoße, hatte der Papst angemerkt. In dem vatikanischen Dokument vom Dezember 2023 werde ausdrücklich erklärt, dass „wir natürlich alle Menschen segnen können, aber dass es nicht darum geht, eine Art Segnungsritual zu schaffen, da dies nicht der Lehre der Kirche entspricht“. Möglich seien lediglich nicht-liturgische, informelle Segnungen für Menschen in „irregulären Lebenssituationen“, zu denen auch gleichgeschlechtliche Paare gehören.
Bätzing betonte nach Veröffentlichung des Interviews, die deutschen Bischöfe hätten bewusst keine liturgischen Formulare für formelle Segensfeiern veröffentlicht. Die konkrete Gestaltung liege bei den Seelsorgenden vor Ort. Dabei gilt zu bedenken, dass eine im Bistum verbreitete Handreichung durchaus orientierenden Charakter hat und damit jene Segenspraxis legitimiert, die „Fiducia Supplicans“ verbietet. DT/dsc
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