Papst und Vatikan haben entschieden: Kein Gremium darf die Leitungsvollmacht der Bischöfe aushebeln. Rom antwortet auf den Hilferuf von fünf deutschen Bischöfen.
Selbst die Maßnahmen bei „kirchenfeindlichem Verhalten“ könne man über das allgemeine Arbeitsrecht regeln, so der Kirchenrechtler. Das würde jedoch auch das Streikrecht umfassen.
Laien sollen nach dem Willen der Synodalversammlung bei Bischofswahlen stärker mitwirken. Nun hat die erste deutsche Diözese Nein dazu gesagt – mit gutem Grund.
Sollen Laien mehr Mitspracherecht bei der Bischofswahl erhalten? Der emeritierte Münchner Kirchenrechtler Helmuth Pree hält eine Rechtsänderung für ...
Kardinal Woelki hält an der Kölner Hochschule für Katholische Theologie fest und hofft in Sachen Konkordat auf eine baldige Einigung zwischen der Landesregierung ...
In der Debatte um die Theologenausbildung im Erzbistum Köln hebt Staatsrechtler Isensee das Interesse des Staates an der Ausbildung von Priesteramtskandidaten an ...