Am Dienstagabend drehte sich in der Katholischen Akademie in München alles um die „Reform kirchlicher Leitung“. Fünf Experten aus Kirchenrecht, Politikwissenschaft und Ökonomie diskutierten auf dem Podium darüber, wie sich Kirchenleitung und -verwaltung in Deutschland, wenn überhaupt, reformieren lassen.
Die Veranstaltung war Teil einer dreitägigen Deutsch-Österreichischen Kirchenrechtstagung an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, die vom dortigen Professor für Kirchenrecht, Burkhard Berkmann, organisiert wurde. Neben Berkmann, der die Moderation übernahm, sprachen der Politologe Mariano Barbato (Passau), die Spezialistin für Ostkirchenrecht Astrid Kaptijn (Fribourg), der Diözesanökonom Rainer Kirchmair, (Innsbruck), der Kirchenrechtler Peter Platen (Münster), der als Mitglied im „Bistumsteam“ Limburg aktiv ist, sowie der Kirchenrechtler Matthias Pulte (Mainz/Köln), der zudem als Richter am Datenschutzgericht der Deutschen Bischofskonferenz tätig ist.
Mit Blick auf bereits geplante Reformen berichtete Platen vom Limburger „Transformationsprozess“ und hob dabei besonders das Modell einer „freiwilligen Selbstbindung“ des Bischofs hervor. Diese bestünde in einer selbstauferlegten Verpflichtung, sich an die vom Diözesansynodalrat gefassten Beschlüsse zu halten, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen. Zudem verpflichte sich der Bischof dazu, für den Fall, dass er ein Beschluss nicht umsetzt, dies auch zu begründen.
"Man kann nicht zwei Herren gleichzeitig dienen"
Freundlich vorgetragener, aber in der Sache bestimmter Widerspruch kam vom Politikwissenschaftler Barbato: Man könne nicht zwei Herren gleichzeitig dienen, dem Papst und dem Bischofskollegium einerseits und einem Laiengremium andererseits. Im Falle eines Konflikts wäre entweder ein Vermittlungsausschuss einer übergeordneten Einrichtung nötig oder die Entscheidung wäre auf den Bischof zurückgeworfen. Der nüchternen Feststellung Barbatos, dass der Synodale Weg daher in diesem für Zuspitzung sorgenden Punkt ohnehin an sein Ende gekommen sei, wollte dann auch niemand widersprechen.
Im Gegenteil ruderte Platen mit Blick auf Limburg zurück: Im neuen Gesetz, das am vierten September 2024 in Kraft treten solle, sei nicht mehr von der „Selbstbindung“ des Bischofs die Rede, sondern davon, dass der Bischof abweichende Entscheidungen dem Diözesansynodalrat gegenüber begründen werde.
Ein weiterer Schwerpunkt des Abends lag auf der Einrichtung kirchlicher Verwaltungsgerichte, für die vor allem Professor Pulte plädierte. Auch hier war es wieder Barbato, der etwas Wasser in den Wein goss, indem er auf die aus der weltlichen Politik bekannte Spannung zwischen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verwies. Analog dazu könne es auch bei der Kirche durch die Einrichtung neuer Gerichtsbarkeiten zum Konflikt von Kirchenrecht und Bischof kommen.
Verschieden Auffassungen von "Synodalität"
Unter vielen weiteren Aspekten, die an diesem Abend angesprochen wurden, war noch besonders der Blick auf die Ostkirchen interessant. Expertin Kaptijn erinnerte daran, dass Franziskus beim Thema Synodalität gerne auf die Ostkirchen verweise. Diese verstünden darunter aber etwas ganz anderes, als es in Deutschland der Fall ist. Denn eine ostkirchliche Synode sei eine Versammlung allein von Bischöfen ohne Einbezug von Laien.
Ohne dass die Teilnehmer dies aussprachen, erhärtete sich dadurch der Eindruck, dass der deutsche „Synodale Weg“ nicht der Weg Roms ist.
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