Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Zum Brief aus Rom

Schüller: Römischer Brief ist Misstrauenserklärung an Bischöfe

Das Nein aus Rom zeige eine „panische Angst" vor dem verbindlichen Rat von Gläubigen, kritisierte der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller.
Kirchenrechtler Thomas Schüller
| Die Entscheidung von Papst Franziskus sei willkürlich, findet Kirchenrechtler Thomas Schüller.

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hat die römische Intervention in Bezug auf den Synodalen Ausschuss scharf kritisiert. Das erneute Nein aus Rom belege die „panische Angst Roms, dass in Deutschland zukünftig Bischöfe den verbindlichen Rat der Gläubigen einholen müssen“, sagte Schüller, selbst Mitglied des Synodalen Ausschusses, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA). Wie die DPA heute berichtete, nannte Schüller den Brief eine „direkte Misstrauenserklärung an die reformbereiten deutschen Bischöfe“ und ein „Schlag in die Magengrube“ Bätzings.

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Weiter erklärte der Kirchenrechtler, die Entscheidung von Papst Franziskus sei willkürlich, hatte er doch für das Amazonasgebiet durchaus ein Statut genehmigt, bei dem Bischöfe und Laien gleichberechtigt und stimmberechtigt seien.

Bogner fordert Regelverletzung beim Gehorsam gegenüber Vatikan

Ein weiterer Münsteraner Theologe und Befürworter des Synodalen Weges, Daniel Bogner, ging einen Schritt weiter und forderte von den Bischöfen, sich zu entscheiden, ob sie nicht eine begrenzte Regelverletzung beim Gehorsam gegenüber den Vatikanbehörden und deren Verständnis von kirchlicher Einheit auf sich nehmen wollten. Wörtlich sagte er: „Von Rom her wird die Situation momentan derart zugespitzt, dass die Bischöfe um diese Güterabwägung nicht länger herumkommen.“ Die Kirche müsse dringend „aus ihrer monarchistischen Hülle befreit“ werden, so Schüller.

Ähnlich hatte sich die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, geäußert. In einer Mitteilung des ZdK von Sonntag verlangte sie von den Bischöfen „eine zeitnahe Entscheidung, die Ratifizierung der Satzung und die konstruktive Weiterarbeit auf dem Synodalen Weg“. 

DBK hat Abstimmung gestrichen 

Kurz vor Beginn der die viertägigen Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Augsburg haben die deutschen Bischöfe Post aus dem Vatikan erhalten, der die dort geplante Abstimmung über die Satzung des Synodalen Ausschusses verboten hat. Als Antwort darauf haben die Bischöfe den Tagesordnungspunkt zur Satzung des Synodalen Ausschusses gestrichen. 

Das Gremium hatte zum Ziel, einen Synodalen Rat zu errichten und den Synodalen Weg damit auf Dauer zu stellen. Bereits am 16, Januar 2023 hatte Rom gefordert, diese Pläne ad acta zu legen.  DT/dsc

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