Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Handreichung verabschiedet

Segensfeiern in Aachen nun offiziell möglich

Trotz Kritik aus Rom führt das Bistum pastorale Leitlinien für Segnungsfeiern von Paaren aller sexuellen Orientierungen ein. 
Handreichung Segensfeiern
Foto: IMAGO/Olaf Döring | Laut Bischof Helmut Dieser kann eine Segensfeier „zeigen, dass Menschen mit ihrer Liebe und Verantwortung füreinander in der Kirche gesehen und angenommen sind“.

Im Bistum Aachen können Paare, die sich lieben, ab sofort ganz offiziell eine Segensfeier erhalten. Das hat das Bistum in seinem Amtsblatt bekanntgegeben. Damit ist die umstrittene Handreichung der Gemeinsamen Konferenz der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), „Segen gibt der Liebe Kraft. Segnungen für Paare, die sich lieben“, in diesem Bistum eine amtlich erlaubte pastorale Leitlinie für Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Beauftragte für Wort-Gottes-Feiern. 

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Laut dem Aachener Bischof Helmut Dieser kann eine Segensfeier „die Zusage Gottes erfahrbar machen und zeigen, dass Menschen mit ihrer Liebe und Verantwortung füreinander in der Kirche gesehen und angenommen sind“. Die Handreichung stehe im Zusammenhang mit der im Dezember 2023 veröffentlichten Erklärung „Fiducia supplicans – Über die pastorale Sinngebung von Segnungen“ des Dikasteriums für die Glaubenslehre.

„Hinweise zur Gestaltung einer Segensfeier“

Laut Amtsblatt enthalten die Leitlinien „keine festen liturgischen Vorgaben“, sondern „Hinweise zur Gestaltung einer Segensfeier“. Segensfeiern seien Ausdruck einer Pastoralstrategie, die auf Freiheit, Begegnung und Ermöglichung setze und sich auch an Menschen richte, „die bewusst anders leben“ — an „Paare in der Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten“. Alles, was in Beziehungen und gemeinsamem Leben gut sei, werde durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert.

In dem Text wird nicht erwähnt, dass Papst Leo unlängst die Interpretation von „Fiducia supplicans“ in Deutschland korrigiert und das Glaubensdikasterium die Handreichung kritisiert hat. Der Präfekt des Glaubensdikasteriums, Kardinal Victor Manuel Fernández, stellte klar, dass die Handreichung nicht — wie es der DBK-Vorsitzende Georg Bätzing behauptet hatte — mit dem Glaubensdikasterium abgesprochen und schon gar nicht legitimiert worden sei.

Über eine Bekanntmachung im Amtsblatt werden Normen in Kraft gesetzt und haben damit orientierenden und legitimierenden Charakter, was wiederum „Fiducia supplicans“ diametral entgegensteht. DT/dsc

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