Niemand, der in den vergangenen Jahren die Wege und Entwicklungen des sogenannten „Synodalen Weges“ in Deutschland verfolgt hat, wird verwundert sein, dass der Synodale Ausschuss bei seiner fünften und letzten Sitzung am 21. und 22. November in Fulda einstimmig die Einrichtung einer neuen Synodalkonferenz sowie deren Satzung beschlossen hat. Bereits im sogenannten Grundtext „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche“, der von der Synodalversammlung am 3. Februar 2022 beschlossen worden war, konnte man dem Abs. 97 die Forderung entnehmen: „Die Zusammenarbeit, die der Synodale Weg begonnen hat, muss auf Dauer gestellt werden. Verbindliche Entscheidungen, die alle katholischen Bistümer in Deutschland betreffen, ...
Klarheit verhindert und Willkür ermöglicht
Kein synodales Gremium dürfte für sich beanspruchen, gemeinsam beraten und entscheiden zu wollen. Ganz bewusst wird mit Unschärfen gearbeitet, um das eigene Anliegen voranzubringen.
