Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hat eine Art „Radikalenerlass“ innerhalb der Katholischen Kirche gefordert. Anlass war die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zur Partei Alternative für Deutschland (AfD). Extremistische Ideologien von rechts oder links seien mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar.
In der Kölnischen Rundschau vom 22. März legte Schüller dar, dass vereinzelt Katholiken, auch solche in Ämtern, Mitglieder oder Sympathisanten der AfD seien. „Zum Beispiel ist der Leiter einer kirchlichen Schule in einem der östlichen Bundesländer auch Kreisvorsitzender der AfD.“ Er habe Anfragen aus katholischen Verbänden zum Umgang mit Mitgliedern der AfD in ihren Reihen erhalten. Auch einige Ehren- und Hauptamtliche im kirchlichen Dienst seien in der Partei involviert.
Kein pauschaler Ausschluss
Schüller forderte keinen pauschalen Ausschluss aufgrund von Parteizugehörigkeit: „Es gibt ja enttäuschte CDU-Anhänger, die zum Beispiel wegen des vermeintlich katholischen Familienbildes oder der Abtreibungsfrage zur AfD gewechselt sind, ohne die fremdenfeindlichen Inhalte zu teilen.“
Wenn sich jedoch ein Mitglied etwa eines kirchlichen Gremiums juristisch nachweisbar rassistisch oder in anderer Weise rechts- oder linksextremistisch äußere, müssten entsprechende Konsequenzen folgen. Das kirchliche Arbeitsrecht ermöglicht in diesem Fall bereits dienstrechtliche Sanktionen, Schüller forderte außerdem, dass eine Person in einem solchen Fall kein kirchliches Ehrenamt mehr ausüben können solle.
Schützen als Vorbilder
Lobend äußerte sich Schüller im Hinblick auf die katholischen Schützenbrüder, welche Mitgliedern der AfD die Mitgliedschaft zuletzt pauschal untersagt hatten. „Die katholischen Schützenbrüder, aber auch katholische Studentenverbindungen sind als im guten Sinne wertkonservative katholische Verbände besonders gefährdet und gefordert, sich gegenüber allen Parteien, die extremistische und populistische Thesen vertreten, abzugrenzen.“
Die deutschen Bischöfe hatten bei der letzten Vollversammlung einstimmig eine Erklärung verabschiedet, in der sie die AfD als unwählbar für Christen bezeichnet hatten. Die Schützenbruderschaft hatte darauf mit einem Unvereinbarkeitsbeschluss reagiert. Da es keine öffentlichen Mitgliedslisten von Parteien gibt, ist dies vor allem für Inhaber von politischen Ämtern relevant. DT/mit Material von kna
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