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Darüber diskutiert der Synodale Ausschuss 

Themen der vierten Sitzung des umstrittenen Gremiums sind Missbrauch, Fragen rund um die Empfängnisregelung und Synodalität - auch im Sinn des von Rom verbotenen gemeinsamen Beratens und Entscheidens.
Vierte Sitzung Synodaler Ausschuss
Foto: IMAGO/Kristina Schaefer | Der Synodale Ausschuss tagt Ende der Woche in Magdeburg.

Der Synodale Ausschuss kommt im Mai zum vierten Mal zusammen; dieses Mal am 9. Und 10. Mai in Magdeburg. Nach der Eröffnung und einem geistlichen Impuls von Ortsbischof Gerhard Feige wird das Gremium unter anderem den Entwurf der Satzung besprechen. Daneben stehen laut Ankündigung durch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) die Themen Empfängnisregelung und Missbrauch an Frauen in der Kirche sowie Synodalität auf dem Programm. Auch das vom Vatikan sehr kritisch betrachtete gemeinsame Beraten und Entscheiden von Geistlichen und Laien kommt auf den Tisch.

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Seit der Sitzung im Dezember letzten Jahres haben die drei Kommissionen des Synodalen Ausschusses weitergearbeitet und werden ihre Ergebnisse in der anstehenden Sitzung zur Debatte stellen. Dabei geht es konkret um den neuen Grundlagentext „Die Katholische Kirche synodal erneuern“ sowie um drei Handlungstexte: einen zu „Maßnahmen gegen Missbrauch an Frauen in der Kirche“ sowie einen zum Thema „Gewissensentscheidungen in Fragen der Empfängnisregelung respektieren – verletzte Eheleute rehabilitieren“. 

Beraten und entscheiden?

Im dritten Text geht es um das gemeinsame Beraten und Entscheiden von Laien und Geistlichen - ein Punkt den Rom immer wieder kritisch kommentiert hat. In der katholischen Kirche sind Entscheidungen nur Bischöfen vorbehalten. Daran hat auch die Weltsynode nichts geändert, wie immer wieder suggeriert wurde.

Die Beratungen im Rahmen des Synodalen Ausschusses zu diesem Thema dürften auch aus dem Grund interessant werden, weil der Ausschuss sich im Januar dieses Jahres mit einer Umfrage an alle deutschen Bischöfe und Diözesan- oder Katholikenräte gewandt hatte. Mit deren Hilfe sollte evaluiert werden, inwieweit ein gemeinsames Beraten und Entscheiden in den Diözesen bereits umgesetzt wird - als handle es sich bei dem zu besprechenden Textentwurf der zuständigen Kommission um einen Beschlusstext mit rechtsverbindlicher Wirkung. Die kann es aufgrund der weltkirchlichen Rechtsgrundlage ohnehin nicht geben.

Des weiteren soll der Entwurf einer Satzung auf Bundesebene vorgestellt und diskutiert werden. Der erste Entwurf war im Frühjahr 2024 von der Tagesordnung genommen worden, nachdem Rom Kritik angemeldet hatte. Und schließlich stehen laut Ankündigung ein Bericht über das Monitoring zur Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges sowie einen Ausblick zu noch offenen Texten des Synodalen Wegs auf dem Programm.  DT/dsc

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