Das „gemeinsame Vertrauen in Gottes Beistand“ reiche für einen Segen aus, der auch ohne „approbierte liturgische Feiern und Gebete“ stattfindet, dabei setze man auf „das seelsorgerische Einfühlungsvermögen der Segnenden“, und die „Segnung von Paaren, die sich lieben“, solle freier und spontaner werden: In Deutschland gibt es neue Praxisregeln für die „Segnungen aller Paare, die sich lieben“. Herausgeber sind die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Das Nachrichtenportal „katholisch.de“ hat nachgefragt, wie mit der mit „Segen gibt der Liebe Kraft“ betitelten Handreichung in den einzelnen Bistümern umgegangen wird.
Die Bistümer Köln, Augsburg, Eichstätt, Passau und Regensburg schließen aus, „Segen gibt der Liebe Kraft“ anzuwenden. Sie verweisen auf Antworten der Vatikan-Erklärung „Fiducia supplicans“. Augsburg, Köln und Regensburg merken außerdem an, die deutsche Handreichung sei weitreichender als die Vatikan-Erklärung. Der Augsburger Bischof Bertram Meier teilte mit, vier Punkte der Handreichung seien „nicht ganz konform“ mit „Fiducia supplicans“, so „katholisch.de“.
Würzburg wirbt für Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
Das Bistum Aachen kündigte eine offizielle Empfehlung von „Segen gibt der Liebe Kraft“ an, die Bistümer Dresden-Meißen und Hildesheim veröffentlichten das Schreiben auf ihren Internetseiten. Die Bistümer Limburg, Osnabrück und Trier publizierten die Handreichung in ihren Amtsblättern. Die Bistümer Speyer und Würzburg seien „klar für Segnungen“, so „katholisch.de“. Würzburg praktiziere diese Segensfeiern bereits. Darauf verweise es auch mit Ständen auf Hochzeitsmessen. Das Bistum Fulda stellte sich hinter den Text: „Wir verstehen die Handreichung als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer Kirche, die sich an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientiert und die Liebe in all ihren Ausdrucksformen achtet“, beantwortete es die Anfrage von „katholisch.de“.
Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf empfahl seinen Mitarbeitern in einer E-Mail, „in Ihrer Praxis gemäß der Handreichung vorzugehen“. Das Essener Bistum verweist darauf, Bistumsmitarbeiter hätten an der Handreichung mitgearbeitet. Auch gebe es Fortbildungen für die Pastoral zur Handreichung. Die Bistümer Görlitz, München und Freising, Magdeburg und Paderborn haben keine Position zu der Handreichung bezogen. Die Beratungen stünden an. Abgesehen von Görlitz verfügten sie aber über eine „queersensible Pastoral“. Teilweise gebe es Segensangebote. Auch das Bistum Bamberg berate die Handreichung noch und setze auf Fortbildung, so die Diözese gegenüber „katholisch.de“.
Eigenverantwortung der Seelsorger
Der Berliner Bischof Heiner Koch merkte an, „vorerst keine Segnungen für Paare (zu) spenden, die nicht heiraten können oder wollen“. Andererseits werde er nicht „disziplinarisch gegen Seelsorgerinnen und Seelsorger vorgehen, die im Einzelfall nach einem pastoralen Gespräch solche Segnungen spenden“. Das Erzbistum Freiburg wies darauf hin, die Handreichung habe keinen rechtlichen Charakter. Man sehe „weder eine Notwendigkeit, die Handreichung zur Anwendung zu empfehlen, noch ihre Umsetzung zu verbieten“ und gehe davon aus, dass die Freiburger Seelsorger verantwortlich damit umgehen. Münsters Generaladministrator Antonius Hamers gab sich zuversichtlich, dass die Handreichung eine wertvolle Unterstützung der bisherigen Arbeit sein werde.
Vor drei Monaten veröffentlichten DBK und ZdK die Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“. Zum vor zwei Jahren veröffentlichten Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ des Synodalen Wegs soll er „Hinweise für die Praxis“ von Seelsorgern geben. Knapp zusammengefasst steht in „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“, in deutschen Kirchen sollten liturgische Segensfeiern für Paare eingeführt werden, die nicht kirchlich heiraten können oder wollen. Etwa, weil sie geschieden und wiederverheiratet sind oder das gleiche Geschlecht haben. DT/elih
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