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Bistum Rottenburg-Stuttgart führt Segen für alle ein

Unter dem Titel „Wir lieben uns - welch ein Segen!" gibt die Diözese eine Materialsammlung für Segnungsfeiern für alle Paare heraus, unabhängig von Lebensform, Familienstand und sexueller Orientierung.
Gottes Segen für gleichgeschechtliche Paare
Foto: BeckerBredel via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Die Diözese Rottenburg-Stuttgart will mit den angebotenen Segensgebete die Vielfalt heutiger Paarkonstellationen ernstnehmen.

Wenn es um Segenfeiern für gleichgeschlechtliche Paare geht, hat die Diözese Rottenburg-Stuttgart die Nase vorn. Wie das bischöfliche Ordinariat unlängst mitteilte, soll jeder einen Segen erhalten — unabhängig von Lebensform, Familienstand und sexueller Orientierung. Für entsprechende Segensfeiern hat die Diözese eine Materialsammlung mit dem Titel „Wir lieben uns - welch ein Segen!" veröffentlicht. Ordinariatsrätin Karin Schieszl-Rathgeb, Leiterin der Hauptabteilung Kirche und Gesellschaft im Ordinariat, erklärt in einem Bericht, der auf der Internetseite der Diözese veröffentlicht ist: „Der Titel bringt auf den Punkt, worum es in der Materialsammlung geht: um die Liebe zwischen zwei Menschen und um die tiefe Sehnsucht nach Gottes Begleitung.“

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Das Ordinariat beruft sich dabei in erster Linie auf Beschlüsse des Synodalen Wegs und auf die Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“, die die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) im April dieses Jahres herausgebracht hatten.

Verwechslungsgefahr zwischen Segnungsfeier und Eheschließung?

Ferner wird auch das umstrittene Dokument von Papst Franziskus „Fiducia supplicans“ erwähnt. Passagen jedoch, in denen der Papst ausdrücklich darauf hinwies, dass es keine Segensfeiern geben solle, die auch nur den Anschein geben könnte, man stelle den Segen mit dem Sakrament der Ehe auf eine Ebene, bleiben unberücksichtigt. Das Ordinariat erklärt nur, dass Franziskus „die pastorale Bedeutung von Segnungen als Ausdruck der heilvollen Gegenwart Gottes in konkreten menschlichen Lebensgeschichten“ betone.

Einen entsprechenden Hinweis auf die Verwechslungsgefahr zwischen einer Segnungsfeier mit der Eheschließung gab Martina Fuchs vom Fachbereich Ehe und Familie der Diözese jedoch in einem Interview mit dem Südwestrundfunk (SWR): Wichtig sei, dass die Segnungen so gestaltet sind, dass es zu keiner Verwechslung mit einem Traugottesdienst komme, in dem die Ehe gefeiert werde. Der Rahmen dieser Feiern sei jedoch „ganz weit“ und es gehe vornehmlich darum, dass „die Segnung in einem individuell gestalteten Gottesdienst mit und für das Paar stattfinden“ könnten.

Im Dokument selbst heißt es: „Die Art und Weise der Leitung der Segnung, der Ort, die gesamte Ästhetik, darunter auch Musik und Gesang, sollen von der Wertschätzung der Menschen, die um den Segen bitten, von ihrem Miteinander und ihrem Glauben künden.“ Diese Feiern müssten nicht im privaten Umfeld stattfinden, sondern dürften in der Kirche gefeiert werden — was Zweifel darüber aufkommen lässt, ob eine Verwechslungsgefahr nicht doch besteht. 

Vielfalt heutiger Paarkonstellationen ernstnehmen

Weiter heißt es in dem Schreiben der Diözese: „Die angebotenen Segensgebete nehmen die Vielfalt heutiger Paarkonstellationen ernst und bringen zum Ausdruck, dass die Kirche diese Liebe nicht nur anerkennt, sondern auch begleitet.“ Gottes bedingungslose Liebe zu bezeugen, zu vermitteln und zu feiern sei eine zentrale Aufgabe der Kirche. „Sie wird im Segen erfahrbar.“ Wer um den Segen bitte, gebe ein Glaubensbekenntnis ab.

Zitiert wird in dem Text auch Heiko Hauger, Referent für das Projekt Queersensible Pastoral in der Hauptabteilung „Kirche und Gesellschaft“: „Die Segensgebete sind ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer queersensiblen Pastoral, die Menschen in all ihrer Vielfalt ernstnimmt, wertschätzt, und ihnen und ihren Beziehungen wohlwollend begegnet.“ Im Zentrum stehe dabei die Überzeugung: Wo Menschen sich in Liebe und Verantwortung begegnen, ist Gott gegenwärtig – und dieses Miteinander sei segenswürdig.

Das Schreiben „Fiducia supplicans“ des Vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre vom Dezember 2023 wurde besonders in Deutschland als Türöffner für Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare interpretiert. Einige Länder wie Afrika haben sich entschieden gegen das Dokument gestellt, weil es die Lehrer der Kirche verschleiere und Menschen verwirre.

Die Handreichung des Synodalen Wegs, auf die sich die Diözese Rottenburg-Stuttgart unter anderem beruft, hat keine rechtliche Bindung. Es ist davon auszugehen, dass sich einige deutsche Bistümer daran nicht orientieren werden. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart will ab Herbst 2025 ergänzend zum Dokument mit Tipps zu Umsetzung von Segnungsfeiern auch Fortbildungen für hauptberufliche Seelsorgerinnen und Seelsorger anbieten, um, wie es auf der Internetseite des Bistums heißt, „die Umsetzung der Segensfeiern weiter zu unterstützen“.  DT/dsc

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