Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Auch Homosexuelle und Wiederverheiratete

DBK veröffentlicht Handreichung zu Segensfeiern „für alle“

Die Gemeinsame Konferenz von DBK und ZdK legt Seelsorgern Empfehlungen vor, die die Segnung homosexueller Paare und Wiederverheirateter ermöglichen. Rechtlich bindend sind sie nicht.
Segen für alle
Foto: Imago/Meike Boeschemeyer | Bereits im Jahr 2023 gab es Forderungen zu „Segnung für Paare, die sich lieben“. Nun veröffentlichen DBK und ZdK eine Handreichung mit enstprechenden Handlungsempfehlungen.

Geht es nach der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), können homosexuelle Paare und wiederverheiratete Geschiedene in Zukunft kirchlich gesegnet werden. Das geht aus einer Handreichung für Seelsorger hervor, die die DBK und das größte deutsche Laiengremium am Mittwoch veröffentlicht haben.

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Das bereits auf den 4. April datierte Dokument trägt den Titel „Segnungen für Paare, die sich lieben“ und wurde von der Gemeinsamen Konferenz aus Mitgliedern von DBK und ZdK verabschiedet. Es empfiehlt den Diözesanbischöfen, auf Grundlage des Papiers Segensfeiern für Paare zu ermöglichen, die keine kirchlich-sakramentale Ehe eingehen wollen, oder denen eine solche nicht offensteht. Die Handreichung hat jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit, sondern enthält lediglich „Hinweise für die Praxis“.

In der Handreichung heißt es, „nicht kirchlich verheiratete Paare, geschiedene und wiederverheiratete Paare sowie Paare in der ganzen Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft“. Nicht wenige dieser Paare würden sich einen Segen für ihre Beziehung wünschen. Eine derartige Bitte sei „Ausdruck der Dankbarkeit für ihre Liebe und Ausdruck des Wunsches, diese Liebe aus dem Glauben zu gestalten“. Eine allgemeine Handreichung, wie Seelsorger diesem Anliegen gerecht werden könnten, habe es bislang jedoch nicht gegeben.

Handreichung verweist auf „Fiducia supplicans“

Die Handreichung bezieht sich auf den Beschluss der Synodalversammlung vom 10. März 2023 wie auch auf die Erklärung „Fiducia supplicans“ des Dikasteriums für die Glaubenslehre, die Papst Franziskus im Dezember 2023 autorisiert hatte. Darin werde vom bisherigen kategorischen „Nein“ Abstand genommen, was Segnungen von Paaren angehe, für die eine kirchlich-sakramentale ehe nicht möglich sei.

Für die Praxis wird betont, dass „sowohl geweihte Amtsträger als auch Personen mit einer bischöflichen Gottesdienstbeauftragung Segnungen vornehmen“ können. Zugleich sollen die Segensfeiern „durch eine größere Spontaneität und Freiheit im Blick auf die Lebenssituation derjenigen, die um den Segen bitten“ geprägt sein. Deshalb seien „keine approbierten liturgischen Feiern und Gebete vorgesehen“. Wichtig sei jedoch, dass die Segnung sich deutlich vom Sakrament der Ehe unterscheide.

Im Blick auf die Gestaltung wird empfohlen, dass „die Wünsche und Anliegen des Paares bezüglich des jeweiligen Rahmens und der passenden Gestaltung“ theologisch sinnvoll einbezogen werden sollen. Die Art der Feier solle „von der Wertschätzung der Menschen, die um den Segen bitten, von ihrem Miteinander und ihrem Glauben künden“.

Zudem sollen „Seelsorger*innen“, die eine Segnung aus Gewissensgründen nicht vornehmen möchten, Paare an geeignete Stellen weitervermitteln. In der Handreichung wird zudem betont, die Segnung verwirkliche „symbolisch ein Geschehen zwischen Gott und den Menschen“. Es solle deutlich werden, „dass Menschen für ihre Beziehung um den Segen Gottes bitten, der ihnen verlässlich zugesprochen wird“.

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Ergänzend zur Segenshandreichung wurde ein weiteres Papier veröffentlicht, das sich mit dem „wertschätzenden Umgang mit Priestern, die aufgrund einer Partnerschaft aus dem Amt scheiden“, befasst. Beide Dokumente sind laut der DBK im Auftrag der Gemeinsamen Konferenz entstanden und gehen auf Beschlüsse des Synodalen Weges zurück.  DT/jna/mlu

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