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US-Bischöfe lehnen Geschlechtsumwandlungen ab

Ein Papier der deutschen Bischöfe zur sexuellen Vielfalt in Schulen sorgt für Diskussionen. Ihre US-Kollegen dagegen beschließen Leitlinien gegen Geschlechtsumwandlungen.
Piktogramm von Mann und Frau gemischt
Foto: Christian Ohde (imago stock&people) | Die US-Bischöfe haben bei ihrer Vollversammlung Richtlinien gegen Geschlechtsumwandlungen beschlossen.

Bei ihrer Vollversammlung hat die Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten von Amerika am Mittwoch einen Vorschlag angenommen, der die aktuellen „Ethischen und Religiösen Richtlinien für katholische Gesundheitsdienste“ (Ethical and Religious Directives for Catholic Health Care Services, ERD) erweitert. Die hinzugefügten Richtlinien sprechen sich gegen chirurgische und hormonelle Maßnahmen aus, die „die grundlegende Ordnung des menschlichen Körpers in Form oder Funktion verändern.“ Die ERD sind ein regelmäßig aktualisierter ethischer Leitfaden der US-Bischöfe auf Basis der katholischen Lehre über die Menschenwürde.

Zitiert werden dabei das Apostolische Schreiben Amoris Laetitia von Papst Franziskus sowie die Erklärung des vatikanischen Glaubensdikasteriums Dignitas infinita über die Menschenwürde. Grundlage der neuen Richtlinien ist eine 2023 vom Lehrausschuss der US-Bischöfe veröffentlichte und vom vatikanischen Glaubensdikasterium formell bestätigte lehrmäßige Note über die moralischen Grenzen der technologischen Manipulation des menschlichen Körpers.

Die neuen Richtlinien in den ERD legen daran anknüpfend fest, dass aus Respekt vor der „Natur der menschlichen Person als Einheit von Leib und Seele“ katholische Gesundheitsdienste keine medizinischen Eingriffe anbieten oder zulassen dürften, die nicht auf eine Wiederherstellung, sondern auf eine Veränderung der grundlegenden Ordnung des menschlichen Körpers in seiner Form oder Funktion abzielten. Explizit genannt werden dabei Eingriffe, die die Umwandlung von Geschlechtsmerkmalen eines menschlichen Körpers in die des entgegengesetzten Geschlechts oder eine Beseitigung der Geschlechtsmerkmale zum Ziel hätten. Denn laut Dignitas infinita sind „alle Versuche abzulehnen, die den Hinweis auf den unaufhebbaren Geschlechtsunterschied zwischen Mann und Frau verschleiern.“

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Stattdessen, so die Richtlinien, müssten katholische Gesundheitsdienste und deren Anbieter alle angemessenen Hilfsmittel anwenden, um das Leid derer, die Geschlechtsinkongruenz oder Genderdysphorie erführen, zu lindern und für deren gesundheitliche Bedürfnisse zu sorgen. Dabei dürften aber nur Mittel eingesetzt werden, die die grundlegende Ordnung des menschlichen Körpers respektierten.

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