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Eine innere Aushöhlung des Weihepriestertums

Die Ergebnisse des Synodalforums II „Priesterliche Existenz heute“
Priester mit Kreuz
Foto: KNA | Die Priesterweihe ist eine bleibende Prägung.

 Während der Fünften Synodalversammlung vom 9. bis 11. März 2023 wurden drei Texte angenommen aus dem Bereich des Synodalforums II über „Priesterliche Existenz heute“: ein „Grundtext“ sowie zwei „Handlungstexte“ über den Zölibat und die Prävention von Missbräuchen. Die problematischsten Aussagen finden sich ausgerechnet im Grundtext, der deshalb auch die höchste Zahl von Nein-Stimmen erhalten hat (21 von 201, 14 Enthaltungen).

Synodale Grundzüge 

Die Verunsicherung der Kirche in Deutschland zeigt sich bereits in der Bemerkung: „Die Frage, wozu es das priesterliche Weiheamt braucht, bedarf einer differenzierten Antwort …“ (Kap. 1). Das gleiche gilt für die Infragestellung der Bindung des Weihesakramentes an das männliche Geschlecht, aber auch für die Forderung der Zulassung homosexueller Kandidaten zur Priesterweihe (ebd.). Damit verbunden sind auch Beschlüsse aus dem Synodalforum III („Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche“): die Zulassung von Frauen zum sakramentalen Diakonat und die Predigt in der Messfeier durch Laien.

Die Beschlüsse aus dem Synodalforum IV („Leben in gelingenden Beziehungen – Sexualität und Partnerschaft“) verwischen die Geschlechterkomplementarität, indem sie Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare befürworten und das Weihesakrament für sogenannte trans- und intergeschlechtliche Personen öffnen wollen. Während das Dokument über die Prävention von Missbräuchen, so scheint es, keinen Anlass bietet für eine kritische Wertung von Seiten der Glaubenswissenschaft, ist die Situation anders bei dem Grundtext und den Aussagen des Handlungstextes zum Zölibat.

Auflösung des spezifischen Wesens des Weihesakramentes

Das Dokument „Priesterliche Existenz heute“ beschreibt nach der Einleitung (Kap. 1) „Kirchliche Entwicklungen“ (Kap. 2), möchte „Missbrauchsbegünstigende Strukturen verändern“ (Kap. 3), stellt „Sinn und Ziel des sakramentalen Weiheamtes“ dar (Kap. 4) und unternimmt dann „Theologische Überlegungen zum priesterlichen Dienst“ (Kap. 5), abgeschlossen von „Schlussbemerkungen“ (Kap. 6). „Der ordinierte Amtsträger“, so heißt es, „hält nach katholischer Tradition in der Kirche konstitutiv das wesentliche Gegenüber des göttlichen Zuspruchs und Anspruchs in der Gemeinde gegenwärtig“ (Kap. 4). Die in der Weihe begründete Gleichgestaltung mit Christus als Haupt der Kirche, die das Zweite Vatikanum betont und auch Papst Franziskus herausstellt, wird dann freilich mit einer Fußnote (!) in Frage gestellt: Das unauslöschliche Prägemal dürfe man nicht ontologisch interpretieren „im Sinne einer seinshaften Überordnung des Priesters“ (Kap. 5. 2, Anm. 41).

Eine seinshafte Prägung ist aber für das vom Trienter Konzil formulierte kirchliche Dogma eindeutig vorausgesetzt: Wer leugnet, dass in Taufe, Firmung und Weihe der Seele „ein geistliches und unauslöschliches Zeichen“ eingeprägt wird, „weshalb sie nicht wiederholt werden können“, stellt sich außerhalb der kirchlichen Gemeinschaft (DH 1609). Damit überwindet das Konzil die theologischen Theorien des mittelalterlichen Nominalismus, der die bleibende Prägung durch die genannten Sakramente als bloße Beziehung erklärt und die seinshafte Komponente herausnimmt.

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Priester seien nur Werkzeuge

Angesichts dieses merkwürdigen Rückfalls in den Nominalismus des Spätmittelalters überrascht dann die folgende, durchaus zutreffende Aussage: „Das sakramentale Verständnis des Priesters korrigiert eine rein funktionale Betrachtung des Amtes“ (Kap. 5. 3). Im Dokument zeigen sich verschiedene Vorstellungen, die untereinander in Spannung stehen. Dies gilt auch für die Begründung der Leitungsaufgabe: Einerseits wird sie im „Gegenüber des Heilshandelns Jesu (triplex munus Christi = Lehren, Leiten, Heiligen) im Tun der geweihten Priester“ erwähnt (Kap. 4, S. 11); ein paar Seiten später wird die „Leitung“ im „gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen“ (Kap. 5.1, S. 15) verankert, mit Berufung auf das Zweite Vatikanum. Die dogmatische Konstitution über die Kirche erwähnt die Möglichkeit, dass auch Laien am Apostolat der Hierarchie mitwirken können (Lumen gentium 33), verankert aber keineswegs das Leitungsamt im gemeinsamen Priestertum aller Getauften.

Im Dokument des Synodalen Weges ist nicht klar, dass es durch die Priesterweihe eine von der Christusprägung kraft Taufe und Firmung unterschiedene Stellvertretung Christi als des Hauptes der Kirche gibt, die in der Sendung der Apostel durch Christus gründet. So wird behauptet, die Entwicklung des Klerus als eigenen Stand, der Christus gegenüber der Kirche vertritt, sei einseitig: „Geweihte Priester sollen Werkzeuge sein, aber kein eigener Stand“ (Kap. 5.1).

Hinweise auf eine Einsetzung des Weihesakramentes durch Christus fehlen völlig; stattdessen wird nahegelegt, dass der priesterliche Dienst nur eine Funktion darstellt innerhalb der „vielen Dienste und Geistesgaben in der Kirche“ (Kap. 5.1). Im ausdrücklichen Gegensatz zur Instruktion der Kleruskongregation aus dem Jahre 2020 über die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinden wird betont: „Trotzdem wird das traditionelle Pfarreimodell einer von einem Priester als Pfarrer geleiteten Pfarrei immer mehr durch neue Leitungsformen ergänzt bzw. ersetzt werden müssen“ (Kap. 2).

Abwertung der gott-geweihten Ehelosigkeit

Der Handlungstext über den Zölibat der Priester trägt den Untertitel „Bestärkung und Öffnung“. Für eine Annahme des Zölibates ist vorauszusetzen die besondere Wertschätzung der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen. Jesus selbst rät dazu („Wer es fassen kann, der fasse es“) (Mt 19, 12), und Paulus betont, die gottgeweihte Jungfräulichkeit sei „besser“ als die Ehe, die in ihrem Wert anerkannt wird (1 Kor 7, 38). Zweifellos sind alle Christen zur Heiligkeit berufen und die sakramentale Ehe ist ein Mittel der Heiligung, aber in der institutionellen Wertschätzung kommt der Ehelosigkeit um Christi willen ein höherer Rang zu wegen der ungeteilten Hingabe an Christus und der Vorläufigkeit unserer irdischen Existenz (vgl. 1 Kor 7, 25-35).

Der Handlungstext behauptet dagegen: „Eine Höherwertigkeit der ehelosen Lebensform kann spätestens seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil nicht mehr verantwortlich vertreten werden“ (S. 3). Diese Behauptung widerspricht freilich dem Wortlaut des Konzils, das im Dekret über die Priesterbildung gründlich auf das Thema des Zölibates eingeht und dabei schreibt: „Um die Pflichten und die Würde der christlichen Ehe, die ein Bild der Liebe zwischen Christus und seiner Kirche ist (…), sollen die Alumnen gebührend wissen; sie sollen aber klar den Vorrang (praecellentia) der Christus geweihten Jungfräulichkeit erkennen …“ (Optatam totius 10). Das Konzil von Trient definiert diesen Punkt: „Wer sagt, der Ehestand sei dem Stand der Jungfräulichkeit oder des Zölibates vorzuziehen, oder es sei nicht besser und seliger, in der Jungfräulichkeit und dem Zölibat zu verbleiben, als sich in der Ehe zu verbinden: der sei mit dem Anathem belegt“ (DH 1810).

Missachtung der Tradition von Ehelosigkeit 

Der Handlungstext zum Zölibat wendet sich freilich nicht nur gegen den biblisch verankerten Glauben der Kirche zur Bedeutung des jungfräulichen Lebens, sondern ignoriert auch die Diskussion der letzten Jahrzehnte zum apostolischen Ursprung der Enthaltsamkeit des Klerus. Die gegenwärtige Situation der byzantinischen Kirchen, die verheiratete Kandidaten zur Priesterweihe zulässt, spiegelt keineswegs „eine reale Möglichkeit der Kirche“ wider, die es „immer“ gegeben habe (so Votum 1), sondern stützt sich auf eine Entscheidung der Zweiten Trullanischen Synode (691), welche die zuvor geltende Enthaltsamkeit des Klerus (Bischöfe, Priester und Diakone) auf die Bischöfe begrenzte und nicht die Zustimmung des Nachfolgers Petri erhielt.

Auf der Trullanischen Synode wurden Rechtsbestimmungen aus Nordafrika gefälscht, die hingegen die Enthaltsamkeit des Klerus als apostolische Überlieferung herausstellen. So insbesondere die Synode von Karthago vom 16. Juni 390: „…was die Apostel gelehrt haben und seit alters her beobachtet wird, (wollen) auch wir einhalten“.

Diese Aussage wurde vorbereitet durch das Synodalschreiben von Papst Siricius „Cum in unum“ vom 6. Januar 386 (vgl. Stefan Heid, Zölibat in der frühen Kirche, Paderborn, 3. Auflage, 2003, 188, 220). Die Akzeptanz eines verheirateten Klerus vor allem in den östlichen Riten durch die Kirche mag zeigen, dass die apostolische Überlieferung im konkreten Punkt Ausnahmen zulässt, aber eine unbegrenzte „Freistellung“ des Zölibates wird sicherlich nicht dem Sinn des Weihesakramentes gerecht.

Das Ergebnis 

Wenn wir die Aussagen des Synodalen Textes in ihrer Gesamtheit betrachten (auch mit den oben angedeuteten Voten in anderen Foren), dann zeigt sich darin eine skandalöse innere Aushöhlung des Weihepriestertums. Sie verbindet sich mit einer Verfälschung der Aussagen des Zweiten Vatikanums und einem Ausblenden der dogmatischen Lehrentscheidungen der Kirche (insbesondere des Konzils von Trient). Das sakramentale Prägemal, das den Priester mit Christus gleichformt, wird verflüchtigt und die Bedeutung des Zölibates heruntergespielt.

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