Berlin

ZdK-Präsidentin widerspricht DBK-Pressesprecher

Trotz deutlicher Kritik: Stetter-Karp beharrt auf flächendeckendem Angebot von Abtreibungen.
Stetter-Karp beharrt auf flächendeckendem Angebot von Abtreibungen.
Foto: IMAGO/Jens Schulze (www.imago-images.de) | In einem am Donnerstag veröffentlichten großangelegten Namensbeitrag für die Beilage „Christ & Welt“ der Wochenzeitung „Die Zeit“ hatte Stetter-Karp gefordert, „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines ...

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, hat die Kritik des Pressesprechers der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, zurückgewiesen. In einem am Donnerstag veröffentlichten großangelegten Namensbeitrag für die Beilage „Christ & Welt“ der Wochenzeitung „Die Zeit“ hatte Stetter-Karp gefordert, „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruch flächendeckend ermöglicht wird“. Das sei, so Stetter-Karp dort weiter, „derzeit nicht der Fall, weil insbesondere im ländlichen Raum – unabhängig von seiner konfessionellen Prägung – die gynäkologische Versorgung fehlt“. Auch stehe nun „eine Reflexion“ darüber an, „wie das Angebot sichergestellt werden kann, steht an – was auch die Schulung von Ärzt*innen in der Ausbildung umfasst“.

Kopp: Position widerspricht Haltung der DBK

Kopp hatte daraufhin auf Anfrage des Internetportals „kath.net“ erklärt: „Die von ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp vorgetragene Position zur Notwendigkeit eines flächendeckenden Angebots von Schwangerschaftsabbrüchen widerspricht der Haltung der Deutschen Bischofskonferenz. Statt einer flächendeckenden Möglichkeit für Abtreibungen brauchen wir ein flächendeckendes qualifiziertes Beratungsangebot für Frauen.“ Die katholische Kirche habe stets darauf hingewiesen, dass sie „mit dem rechtlichen und gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema Schwangerschaftsabbrüche nicht konform“ gehe. „Die katholische Kirche lehnt Abtreibungen grundsätzlich ab.“ Insofern habe die Deutsche Bischofskonferenz auch die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) bedauert, „der wichtiger Bestandteil des Schutzkonzepts der §§ 218 ff. StGB“ gewesen sei, so Kopp weiter.

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In einer heute vom ZdK verbreiteten Pressemitteilung erklärte die ZdK-Präsidentin, die zu den Gründungsmitgliedern des privaten Vereins „donum vitae“ gehört, nun: Entscheide sich eine Frau nach der Beratung „selbstbestimmt für einen Abbruch der Schwangerschaft“, müsse es auch möglich sein, ihn durchführen zu lassen. So sehe es das Gesetz vor. Die ärztliche Versorgung sei in diesem Punkt nicht flächendeckend gesichert. „Alles Recht auf Selbstbestimmung hilft nicht, wenn die Hürden unüberwindlich sind.“ Die gesetzliche Beratung von Frauen in Schwangerschaftskonflikten sei seit „Jahrzehnten bewährt. Sie schließt aber das Selbstbestimmungsrecht der Frau ausdrücklich ein“.

Kopp: Entscheidung für das Leben stärken

Kopp hatte erklärt: „Jedes Engagement ist uns wichtig, den Erhalt des Lebens zu fördern und so eine Entscheidung für das Leben zu stärken und Menschen dazu zu ermutigen.“ Die katholische Kirche werde sich auch weiterhin „konkret und politisch sowohl für den Schutz des ungeborenen Lebens als auch die Sorgen und Nöte ratsuchender Frauen einsetzen“. Die katholische Kirche betrachte „die Hilfe für Frauen, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft in einer Notlage oder in einer Konfliktsituation befinden, als zentralen Teil ihres diakonischen Dienstes“. Die „Ablehnung des Schwangerschaftsabbruchs und die konkrete Hilfe für Schwangere in Notsituationen“ gehörten „eng zusammen“ und seien „unverzichtbare Aspekte eines kirchlichen Eintretens für einen umfassenden Lebensschutz“.

Im Auftrag der Bischöfe böten die Beratungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen Informationen, individuelle Beratung und konkrete Hilfe an. Im Jahr 2020 hätten sie an „580 Standorten insgesamt rund 103.000 Ratsuchende alleine in der Einzelfallhilfe beraten und begleitet. Für diesen Dienst sind wir dankbar“, so Kopp abschließend.  DT/reh

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