Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez hat auf „X“ angekündigt, das „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung verankern zu wollen – gestützt auf die Reform eines Königlichen Dekrets und eines Verfassungsvorschlags „im Einklang mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts“. Es gehe um den Schutz der „Freiheiten und Rechte der Frauen“ sowie darum, „irreführende oder wissenschaftlich unhaltbare Informationen“ zu verhindern. Mit seiner Regierung solle es „keinen Rückschritt bei sozialen Rechten“ geben.
Hintergrund ist eine Kontroverse in Madrid: Der von der rechtskonservativen Partei Vox initiierte und von der PP unterstützte Beschluss, Frauen über das „Post-Abortion-Syndrom“ aufzuklären, wurde allerdings relativiert – es existiere keine belastbare Evidenz für ein solches Syndrom, sagte der Bürgermeister später.
Die Verankerung in der Verfassung soll nach dem Willen der sozialistisch-kommunistischen Regierung verhindern, dass eine künftige Regierung aus PP und Vox, für die das Thema eine Priorität darstellt, die jetzige „liberale“ Abtreibungsregelung kippen würde. Doch für diese Verfassungsänderung ist eine Dreifünftelmehrheit im Parlament erforderlich – somit ist die Zustimmung der PP notwendig.
Verfassungsnorm „gegen Naturrecht“
Zusätzlich plant die Regierung eine Reform des Abtreibungsgesetzes, mit der garantiert werden soll, dass „alle Informationen zum freiwilligen Schwangerschaftsabbruch auf objektiven wissenschaftlichen Grundlagen basieren“ und diese durch Standards der WHO und der American Psychiatric Association gestützt werden.
Die PP verweigert jedoch ihre Unterstützung. Aus der Parteizentrale heißt es: Abtreibung sei „in Spanien erlaubt und geregelt und durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt“. Der stellvertretende Finanzsekretär Juan Bravo warf Sánchez vor, „Konfrontation“ zu suchen und „Nebel zu verbreiten“; weiteres Vorgehen diene „nur der Spaltung“.
Die Lebensrechtsbewegung reagiert scharf. Laut der Nachrichtenagentur Europa Press warnte Alicia Latorre, Vorsitzende des Verbands der Pro-Life-Vereinigungen und Koordinatorin der Plattform „Sí a la Vida“ (Ja zum Leben): „Dies setzt uns an die Spitze der grausamsten, rückständigsten und selbstzerstörerischsten Zivilisationen.“ Eine solche Verfassungsnorm „würde die Tür für jede Reform schließen“ und verstoße „gegen Naturrecht, gesunden Menschenverstand und jedes ehrliche Gewissen“.
„Es gibt kein Recht zu töten“
Álvaro Ortega, Direktor der „Fertilitas“-Klinik und Präsident der Stiftung „+Vida“, verweist laut der spanischen Zeitung „El Debate“ auf Artikel 15 der spanischen Verfassung: „Jeder hat das Recht auf Leben“. Dieser Artikel sei so formuliert worden, „dass auch das ungeborene Leben geschützt wird“. „Das menschliche Leben ist verfassungsrechtlich geschützt, Abtreibung bleibt weiterhin verfassungswidrig.“ Ortega spricht von einer „historischen Inkohärenz“ und fordert stattdessen ein Gesetz zur Mutterschaftsförderung: „Wir liegen in Europa bei Mutterschaftshilfe und Geburtenförderung weit hinten.“
„Abogados Cristianos“ kündigt juristische Schritte gegen die „öffentliche Leugnung psychischer Folgen“ an und erinnert an ein höchstrichterliches Urteil wegen irreführender Werbung eines Klinikverbands. Europa Press zitiert die Stiftung „Redmadre“, wonach Frauen, die nach einer Abtreibung Unterstützung suchen, „manchmal Symptome zeigen, die einer posttraumatischen Belastungsstörung ähneln“.
Die Stiftung Neos von Jaime Mayor Oreja bezeichnet die Initiative als „Ablenkungsmanöver“ angesichts politischer Skandale und betont: „Es gibt kein Recht zu töten; das menschliche Leben ist das erste Recht, ohne das kein anderes garantiert werden kann.“
Die Regierung kontert, Spanien setze – ähnlich wie Frankreich 2024 – ein Zeichen gegen eine „globale Offensive“ gegen reproduktive Rechte. Kritiker in der PP sehen zugleich ein taktisches Kalkül: Der Vorstoß zwinge die zerstrittene Volkspartei zu einer Positionierung zwischen der Mitte-Wählerschaft und der aufstrebenden Vox.
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.