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Lebensrechtler machen gegen Brosius-Gersdorf als Richterin in Karlsruhe mobil

Die Union soll die SPD-Kandidatin ablehnen, sagen Lebensrechtler – und rufen die Bürger auf, sich an die Mitglieder des Wahlausschusses zu wenden.
Frauke Brosius-Gersdorf in der Talkshow von Markus Lanz
Foto: IMAGO/teutopress GmbH (www.imago-images.de) | Ihre nächster Karriereschritt sorgt für Unmut: Frauke Brosius-Gersdorf, hier in der Sendung von Markus Lanz.

Die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) haben CDU und CSU aufgefordert, die von der SPD als Richterin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagene Potsdamer Juraprofessorin, Frauke Brosius-Gersdorf, wegen ihrer Haltung zum Recht auf Leben abzulehnen. „Die Dominanz des kleineren Koalitionspartners in der neuen Bundesregierung setzt sich auch nach den Verhandlungen des Koalitionsvertrages fort. Während die SPD zwei neue Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht vorschlägt, benennen die Wahlgewinner CDU/CSU nur einen Kandidaten“, erklärte heute die CDL-Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, gegenüber der Presse. „Noch viel entscheidender“ sei jedoch „die Kandidatenauswahl der SPD“.

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Die von den Sozialdemokraten als neue Vize-Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes vorgeschlagene Verfassungsrechtlerin sei für „Abtreibungsaktivisten keine Unbekannte“. Wenzel: „Sie war als stellvertretende Koordinatorin der ,Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch‘ schon Mitglied der ,Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin‘, die von der Ampelkoalition eingesetzt worden war. In der Pressekonferenz zum Abschlussbericht der Kommission im April 2024 stellte sich Frau Brosius-Gersdorf gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum §218 StGB. So beanstandete sie, dass das BVerfG in seinen Urteilen von 1975 und 1993 dem ungeborenen Kind ab Nidation das volle Lebensrecht ,zuerkannt‘ hätte, ,also genau so wie bei den geborenen Menschen und übrigens auch den vollen Schutz der Menschenwürdegarantie‘. Aus Sicht der Juristin seien sowohl Überzeugungskraft als auch Konsistenz beider Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes ,überschaubar‘. Damit distanziert die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht sich mehr als eindeutig von einer über Jahrzehnte geltenden Rechtsprechung, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht.“ Auch trete Brosius-Gersdorf „für eine unterschiedliche Gewichtung des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes je nach Entwicklungsstadium ein“ und betone: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“. 

Bürger sollen sich mit Protest-Mails an Mitglieder des Wahlausschusses wenden

„Jemand, der Kindern vor der Geburt die Menschenwürde nicht zuerkennen will, ist aus Sicht der CDL als Richterin oder sogar zukünftige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes nicht tragbar. Würde die CDU diese Kandidatur zulassen, würde sie an der Aufhebung des uneingeschränkten Lebensrechtes von Kindern vor ihrer Geburt mitwirken“, so Wenzel weiter. Die CDL fordere daher die Unionsparteien auf, „diese Kandidatur im Wahlausschuss des Bundestages und im Bundestag und Bundesrat nicht zu unterstützen und einen geeigneten Kandidaten für dieses bedeutungsvolle Amt auszuwählen, der nicht als politischer Aktivist in roter Robe über Fragen unseres Grundgesetzes entscheidet, die zentrale gesellschaftliche Auswirkungen haben.“

Unterdessen hat die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) dazu aufgerufen, sich an die Mitglieder des Wahlausschusses zu wenden „Sagen Sie Ihnen: Der Schutz des Lebens ist die Voraussetzung für alle anderen Rechte. Wenn wir diese Grundlage verlieren, riskieren wir den Verlust der Freiheit selbst“, heißt es auf dem Internetportal der ALfA (www.alfa-ev.de).

„Recht auf Leben darf nicht auf dem Altar politischen Taktierens geopfert werden“

Weiter heißt es dort: „Besonders für Christdemokraten muss gelten: Das Recht auf Leben darf nicht auf dem Altar politischen Taktierens geopfert werden. Erinnern Sie daran: Am Bundesverfassungsgericht darf keine Richterin tätig werden, für die der erste Grundsatz unserer Verfassung relativierbar ist. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wer, wie Brosius-Gersdorf, Menschen einteilt in ,hat Würde‘ und ,hat keine Würde‘, ist denkbar ungeeignet für das Amt am obersten Gerichtshof unseres Landes.“

Auf dem Internetportal finden sich, nach Fraktionen geordnet, auch die Namen der Abgeordneten, die Mitglieder des Wahlausschusses sind. Sie lauten: CDU/CSU: Steffen Bilger, Ansgar Heveling, Alexander Hoffmann, Dr. Stefan Korbach, Casten Müller; AfD: Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Fabian Jacobi; SPD: Sonja Eichwede, Dirk Wiese; Bündnis 90/Die Grünen; Britta Haßelmann; Die Linke: Clara Bünger. Eichwede, Wiese, Haßelmann und Bünger hatten in der vergangenen Legislatur einen Gesetzentwurf unterstützt, der Abtreibungen bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche post conceptionem „rechtmäßig“ stellen wollte (Bundestagsdrucksache 20/13775). (DT/reh)

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