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§218: Entkriminalisierungs-Befürworterin soll Bundesverfassungsrichterin werden

Sie beurteilte rechtmäßige Abtreibung als „grundrechtskonform“, nun soll die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf ans höchste Gericht wechseln.
Frauke Brosius-Gersdorf bei der Vorstellung des Abschlussberichts
Foto: IMAGO/Jürgen Heinrich (www.imago-images.de) | Frauke Brosius-Gersdorf bei der Vorstellung des Abschlussberichts der "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin", der eine weitgehende Liberalisierung der Abtreibung empfahl.

Die Potsdamer Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf soll nach dem Willen der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Dies berichtete zuerst die „FAZ“. Demnach soll Brosius-Gersdorf, die in der letzten Legislaturperiode als stellvertretende Koordinatorin an der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ der Ampel-Regierung mitarbeitete, die bisherige Vizepräsidentin des zweiten Senats, Doris König, ersetzen, deren reguläre Amtszeit am 30. Juni endete. Der Bericht der Kommission, der im April 2024 veröffentlicht wurde, sprach sich für eine weitgehende Liberalisierung der Gesetzgebung zur Abtreibung aus.

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Brosius-Gersdorf sprach sich zudem auch in einer Anhörung des Rechtsausschusses im Februar dieses Jahres dafür aus, Abtreibung in den ersten zwölf Wochen rechtmäßig (und nicht nur straffrei) zu stellen, und bezeichnete den entsprechenden Gesetzesentwurf als „grundrechtskonform“. Obwohl es „gute Gründe“ dafür gäbe, dass die „Menschenwürdegarantie erst ab Geburt“ gelte, würde diese bei einer Abtreibung ohnehin „regelhaft nicht verletzt“, weil „das Embryo“ nicht „zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt“ werde, was hier der Maßstab sei. Auch käme in der Abwägung der Grundrechte der Schwangeren mit dem pränatalen Lebensrecht des Embryos Ersterem „ein starkes Gewicht“ zu. Das kehre sich erst im weiteren Verlauf der Schwangerschaft um. Mit dieser Positionierung widersprach die Rechtswissenschaftlerin der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Abtreibung grundsätzlich nicht rechtmäßig ist.

Die vielleicht nächste Gerichtspräsidentin steht auch für ein AfD-Verbotsverfahren

Neben Brosius-Gersdorf soll der von der CDU vorgeschlagene Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, sowie – ebenfalls auf Vorschlag der SPD – die Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold auf die zu besetzenden Positionen im höchsten deutschen Gericht nachrücken. Das Verfahren ist politisch brisant, da für die Bestätigung der Richter im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit vonnöten ist, die die Koalition auch bei Mitwirkung der Grünen nicht hat. Daher wird über eine Zusammenarbeit mit der Linken spekuliert, die die Union eigentlich per Unvereinbarkeitsbeschluss ausgeschlossen hat. In der Linken selbst, der zuletzt genau wie der AfD auch die Mitwirkung im wichtigen parlamentarischen Kontrollgremium versagt worden war, gibt man sich verärgert über die Union. Dass diese bisher „nicht einmal zu Gesprächen bereit“ sei, zeuge von „völliger Realitätsverweigerung“.

Die Personalie Brosius-Gersdorf ist auch deshalb von Interesse, weil diese sich in einer Talkshow für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen hatte. Selbiges ins Auge zu fassen, hat indes auch der SPD-Bundesparteitag kürzlich beschlossen. Das juristische Fachportal „Legal Tribune Online“ weißt zudem darauf hin, dass eine bestätigte Brosius-Gersdorf 2030 „vermutlich“ Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden dürfte, wenn die Amtszeit des jetzigen Präsidenten Stephan Harbarth ende.

Die Wahl soll im Lauf der kommenden Woche stattfinden. Werden die drei Kandidaten bestätigt, geht damit auch eine längere Hängepartie um die Nachbesetzung zu Ende, in deren Verlauf das Bundesverfassungsgericht bereits eigene Vorschläge gemacht hatte. (DT/jra)

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