Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Gesetzesentwürfe scheitern

Die Neuregelung der Suizidhilfe muss auf Fortsetzung warten

Mit der Ablehnung beider Gesetzesentwürfe entschied sich der Bundestag gegen eine Normalisierung des Suizids.
Künast und Castellucci
| Scheiterten beide mit den von ihnen erarbeiteten Gesetzesentwürfen: die Grünen-Politikerin Renate Künast und der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci.

Manchmal lohnt sogar der Blick in den Anhang des Plenarprotokolls. Hier finden sich Reden, die in den öffentlichen Debatten nie gehalten wurden. Reden, die den jeweiligen Abgeordneten jedoch so wichtig waren, dass sie sie dennoch verfassten und zu Protokoll gaben. Auch auf Erklärungen gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags trifft man hier. Mit ihnen können Abgeordnete, die das für nötig erachten oder ein entsprechendes Bedürfnis verspüren, ihr Abstimmungsverhalten begründen.

Im Falle der in der vergangenen Woche gescheiterten rechtlichen Neuregelung der Suizidhilfe ist dieser Anhang besonders umfangreich ausgefallen. 19 eng bedruckte DIN A4-Seiten umfassen die Reden und Erklärungen, die mehr als 30 Parlamentarier hier für die Nachwelt dokumentiert sehen wollten. Darunter auch so prominente wie der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Gemeinsam mit den CDU-Kollegen Kerstin Vieregge und Hubert Hüppe, begründet er, warum sie bei der Namentlichen Abstimmung auch dem restriktiveren der beiden Regelungsmodelle ihre Stimmen versagten. „Wir enthalten uns heute bei der Abstimmung über den Gesetzesentwurf der Kollegen Castellucci, Heveling … werden ihn aber weiter unterstützen. Ausschlaggebend ist für uns, dass die Abstimmung am heutigen Tage verfrüht ist, da die gesellschaftliche und politische Debatte noch keineswegs abgeschlossen ist, wie dies auch die Äußerungen maßgeblicher Verbände wie der Bundesärztekammer unterstrichen haben.“

Kritik am „Hauruck-Verfahren“

Neben der Bundesärztekammer hatten mehrere Landesärztekammer und medizinische Fachgesellschaften, aber auch Verbände, unter deren Dächern sich Träger von Hospizen, Pflege- und Altenheimen versammelt haben, sowie Lebensrechtsorganisationen und Patientenschützer den Bundestag vor einem „Hauruck-Verfahren“ gewarnt und eine Fortsetzung der Debatte mindestens über die Sommerpause hinweg angemahnt. Von prominenten Wissenschaftlern und Politikern, wie etwa dem ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, oder CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas (CDU) ganz zu schweigen. Anders formuliert: So viel Widerstand aus weiten Teilen von Staat und Gesellschaft gab es noch nie. Doch die Abgeordneten, die die beiden interfraktionell erarbeiteten Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht hatten, zeigten sich uneinsichtig und blieben stur. Sie hatten gesät, jetzt wollten sie ernten. Allen voran die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr, die in Sozialen Netzwerken mit dem zweifelhaften Slogan „Ungeduld ist auch eine Tugend“ für sich wirbt.

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Als erste Rednerin der Debatte klapperte die Fachanwältin für Medizinrecht für einen auf den letzten Metern eilig aus zwei anderen zurückgezogenen Gesetzesentwürfen zusammengestoppelten Entwurf. Zwar hatte die FDP-Politikerin gemeinsam mit Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) den fusionierten Gesetzesentwurf Mitte Juni der Presse vorgestellt. Und auch auf den Internetpräsenzen der beiden Politikerinnen ließ sich der Gesetzesentwurf finden. Auf dem Bundestagsserver hingegen suchte man ihn lange Zeit vergeblich. Am Tag der Abstimmung besaß er noch nicht einmal eine Drucksachennummer. Selbst die Bundestagsverwaltung tappte lange im Dunkeln und hatte statt des fusionierten, fälschlicherweise die beiden zurückgezogenen Gesetzesentwürfe mit der Tagesordnung verlinkt. Wer sich hier informieren wollte, wurde tagelang in die Irre geführt. Ob „Ungeduld“ tatsächlich eine Tugend ist, kann dahin gestellt bleiben. Sorgfalt ist sicher eine.

Suizidalität ist heilbar, sagen Experten

Und mit ihr könne man es gar nicht genau genug nehmen, sollte man meinen. Zumindest nicht dort, wo es darum geht, festzustellen, ob jemand tatsächlich aus freien Stücken beschließt, sich das Leben zu nehmen und gewillt ist, dafür die Hilfe anderer in Anspruch zu erbitten. Zeigen doch seriöse Studien, dass rund 90 Prozent der Menschen, die einen Suizidversuch überleben, ihn im Nachhinein schwer bereuen. Offenbar kann man sich in als extrem belastend empfundenen Situationen einbilden, etwas zu wollen, das man in weniger belastenden Situationen weit von sich weist. Suizidalität ist heilbar und Suizidwünsche in hohem Maße volatil, sagen denn auch Experten, die Menschen in suizidalen Krisen begleiten und behandeln. Helling-Plahr schien das nicht anzufechten. In ihrer Rede beschwor sie „so unfassbar viele Menschen“, die sich wünschten, „selbstbestimmt gehen zu dürfen, wenn für sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist“. Ihre Mitstreiterin Renate Künast, Juristin und ehemalige „Sozialarbeiterin mit dem Schwerpunkt Psychiatrie/Strafvollzug“ hielt dafür, dass auch „Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter“ feststellen könnten, ob jemand „nicht freiverantwortlich handelt“.

Neben derart einfältigen Einlassungen, die nebenbei die Selbsttötung aus freiverantwortlichen Stücken statt zur absoluten Ausnahme zur Regel erklärten, litt die Debatte aber auch an einem Webfehler, der ein merkwürdiges Demokratieverständnis des Parlaments offenbarte. Denn mit Ausnahme von zwei Abgeordneten der AfD, die von den anderen Parteien von vorne herein von der Erarbeitung der interfraktionellen Gruppenanträgen ausgeschlossen worden war, sprachen in der 90-minütigen Debatte nur Unterstützer der jeweiligen Gesetzesentwürfe, 16 an der Zahl. Sogar auf den Verzicht der sonst üblichen Zwischenfragen und Kurzinterventionen hatten sich die Abgeordneten verständigt. Kritik war offensichtlich unerwünscht. Dabei war, wie die Namentliche Abstimmung am Ende jedem vor Augen führte, die Zahl der Abgeordneten, die keiner der beiden Gesetzesentwürfe zu überzeugen vermochte, klar in der Mehrheit. In einer Debatte, bei der Fraktionszwang aufgehoben und die Abgeordneten allein ihrem Gewissen folgen sollten, wurden sie mit Ausnahme der beiden AfD-Abgeordneten zum Schweigen verurteilt. Der menschenrechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion Michael Brand (CDU) sprach in seiner zu Protokoll gegebenen Rede denn auch nicht zu Unrecht von einer Art „Geisterdebatte“.

Von Storch steht für Minderheit in der AfD

So gesehen hatten die vom Rederecht ausgeschlossenen Abgeordneten durchaus Grund, dem Abgeordneten Thomas Seitz zu danken. Und das gleich in zweifacher Hinsicht. Denn der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion legte nicht nur die Defizite beider Gesetzesentwürfe offen, er räumte auch mit dem Märchen auf, die AfD sei eine „Partei des Lebensschutzes“, indem er das wahre Kräfteverhältnis offenbarte, das in seiner Fraktion zumindest in dieser Frage herrscht. „Der zusammengeführte Antrag der Gruppen ,Helling-Plahr‘ und ,Künast‘ verfolgt ein freiheitliches Konzept, das ich als Sprecher der relativ größten Gruppe innerhalb meiner Fraktion befürworte“, erklärte Seitz. Dessen Manko bestehe allerdings in einem „ungenügenden Schutzkonzept“. Und den Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, zitierend, fuhr Seitz fort: „Wenn Künast/Helling-Plahr sich im Bundestag durchsetzen, wird die Bundesärztekammer der Ärzteschaft raten, sich nicht zu beteiligen.“

Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch, die demnach innerhalb ihrer Fraktion eine Minderheit vertrat, wagte als einzige das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu kritisieren. Mit ihm hätten die Richter die „Büchse der Pandora“ geöffnet. In der Tat: „Mit unserem Gesetzentwurf eröffnen wir erstmals Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, ein todbringendes Mittel für einen assistierten Suizid zu verschreiben und wir definieren ein Schutzkonzept, das diesen freien Willen der Menschen in den Mittelpunkt stellt“, erläuterte denn auch mit dem SPD-Abgeordnete Lars Castellucci, einer der Initiatoren des restriktiveren Gesetzesentwurfs.

Wer sich nicht an das Schutzkonzept halte, mache sich strafbar. „Denn ein Schutzkonzept, bei dem es keine Konsequenzen gibt, wenn man es verletzt, ist kein Schutzkonzept … Lassen Sie uns den begleiteten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern!“, fasst Castellucci die Intention des Gesetzesentwurfes zusammen. Mit 304 Stimmen erhielt dieser zwar mehr Stimmen, als der von Hellig-Plahr und Künast, der nur 287 auf sich vereinen konnte. Mit 363 beziehungsweise 375 Nein-Stimmen, fielen sie jedoch beide klar durch. Wie es weiter geht, ist offen. Nur soviel ist klar: Fortsetzung folgt. Die Chancen, die damit verbunden sind, lassen zumindest hoffen.

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