Der 124. Deutscher Ärztetag streicht das Verbot der Suizidhilfe aus Standesrecht. Ärzte, die Suizidhilfe leisten, verletzten keine Berufspflichten mehr.
Enttäuschung, Unverständnis, heftige Kritik bei den Initiatoren des Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Selbsttötung, bei Ärztekammer und Kirchen.
Berlin (DT/reh) Die Bundesärztekammer (BÄK) hat Anfang der Woche eine erste Liste der Praxen, Krankenhäuser und Einrichtungen veröffentlicht, die vorgeburtliche ...