Angesichts „der niedrigen und rückläufigen Organspendezahlen“ hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der eine sogenannte Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz (TPG) einführt. Bei einer Widerspruchslösung gilt grundsätzlich jede Person als Organspenderin beziehungsweise Organspender, es sei denn, diese oder – nach ihrem Tod – eine andere Person, wie etwa die nächsten Angehörigen, widersprechen einer Organentnahme. Der auf Initiative von acht Ländern gefasste Entschließung (Bundesratsdrucksache 582/23) wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit der Forderung befasst. Fristen dafür gibt es nicht.
Zahl der Organspenden stagniert auf niedrigem Niveau
Mit der Einführung einer Widerspruchslösung würden markante Verbesserungen der Organspendesituation erzielt, argumentiert die Länderkammer in dem Beschluss. Die Organspende wäre der Normalfall, die Situation für Angehörige klarer. Praktisch alle europäischen Länder mit hohem Spendeaufkommen hätten als Grundlage die Widerspruchslösung eingeführt. Auch habe sich die derzeit geltende „erweiterte Zustimmungslösung“ in der Praxis nicht bewährt: Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere auf niedrigem Niveau – trotz intensiver und langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen durch Bund und Länder. Umfragen zufolge hätte lediglich ein Drittel der Bevölkerung bisher eine selbstbestimmte Entscheidung getroffen und im Organspendeausweis festgehalten. Daher müssten oft Angehörige entscheiden, die in der akuten Situation des Todes von nahen Angehörigen mit der Entscheidungslast häufig überfordert seien und eine Spende ablehnten.
Bundesärztekammer unterstützt Forderung der Länder
Unterstützung kam von Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt. „Die Widerspruchslösung kann viele Menschenleben retten. Sie kann helfen, die große Lücke zwischen der hohen grundsätzlichen Spendebereitschaft in der Bevölkerung und den tatsächlichen niedrigen Spendezahlen zu verringern. Gleichzeitig wird mit der Widerspruchslösung die individuelle Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger über die Organspende respektiert“, erklärt Reinhardt in einer Pressemitteilung. Reinhardt nannte es „unbedingt erforderlich“, dass Informationen zum Thema Organspende „allgemein verständlich und niedrigschwellig“ zur Verfügung ständen. Aus Sicht der Bundesärztekammer sende die Widerspruchslösung „ein starkes Signal der Solidarität“ und eröffne „die Chance auf eine verstärkte gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem sensiblen Thema Organspende“. Auf dieser Grundlage könne jeder Bürger und jede Bürgerin eine gut informierte und selbstbestimmte Entscheidung treffen. DT/reh
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