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Weiter Streit um Werbeverbot für Abtreibungen

Einfach irre: Werbung für Abtreibung soll erlaubt aber für Alkohol verboten werden.
ZdK schlägt erneute Änderung des § 219a StGB vor
Foto: Ralf Hirschberger (dpa) | Die „Beibehaltung des Schutzkonzeptes in doppelter Anwaltschaft für die schwangere Frau und das ungeborene Kind“ habe für das ZdK „weiter höchste Priorität, versicherte die Vorsitzende Stetter-Karp.

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch) trifft weiterhin auf ein geteiltes Echo. Während das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) die angestrebte Streichung verhalten kritisierte, warf der 126. Deutsche Ärztetag in Bremen seine bisherige Beschlusslage über Bord und begrüßte erstmals das Vorhaben.

Statt Abschaffung: ZdK schlägt erneute Änderung des § 219a StGB vor

Bei der Vollversammlung des ZdK in Stuttgart erklärte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp, die Ampel-Koalition habe zügig einen Entwurf zur Aufhebung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche vorgelegt. Nach Abstimmung mit anderen katholischen Akteuren habe das ZdK eine Stellungnahme abgegeben, in der es seine „bisherige Position weiterentwickelt“ habe.

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Die „Beibehaltung des Schutzkonzeptes in doppelter Anwaltschaft für die schwangere Frau und das ungeborene Kind“ habe für das ZdK „weiter höchste Priorität, versicherte Stetter-Karp. Man setze sich aber auch „für die Rechtssicherheit von Ärzt*innen ein“. Das ZdK schlage nun „eine Prüfung von Alternativen vor: Kann die Streichung der Formulierung ,seines Vermögensvorteils wegen‘ nicht ebenso zur Rechtssicherheit beitragen wie die Streichung des gesamten Paragraphen?“, so Stetter-Karp.

Ärzte für Streichung von § 219a StGB – Ärztepräsident fordert Werbeverbot für Alkohol

Dagegen begrüßten die Delegierten des 126. Deutschen Ärztetags die geplante Streichung des Werbeverbots für vorgeburtliche Kindstötungen aus dem Strafgesetzbuch. In einem von den Delegierten mit großer Mehrheit angenommen Beschluss heißt es zur Begründung: Die bisherige Rechtslage habe dazu beigetragen, dass der Zugang zu Abtreibung für Frauen „zunehmend schwerer wird“.

Vergangene Woche erst hatte Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt die Einführung eines Werbeverbots für „alkoholhaltige Getränke“ gefordert. Der Alkoholkonsum fordere Jahr für Jahr allein in Deutschland rund 74.000 Todesopfer. Die politischen Entscheidungsträger dürften diese traurige Tatsache nicht länger ignorieren und müssten endlich wirksame Maßnahmen ergreifen, um den Alkoholkonsum zu senken. „Wir brauchen ein Werbeverbot für alkoholhaltige Getränke“, erklärte Reinhardt anlässlich der „Aktionswoche Alkohol“. Dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden wurden im vergangenen Jahr rund 94.600 vorgeburtliche Kindstötungen gemeldet.  DT/reh

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