Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Abschluss der Synodalversammlung

Synodaler Weg verabschiedet sich von Zweigeschlechtlichkeit

Deutliche Mehrheiten auf den letzten Metern: Die Synodalversammlung stimmt für einen neuen Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt. „Nicht-heterosexuelle Priester“ sollen anerkannt und wertgeschätzt werden.
Tag 3 : Vierte Synodalversammlung des Synodalen Weges
Foto: Maximilian von Lachner (Synodaler Weg / Maximilian von L)

Zum Abschluss der vierten Synodalversammlung des Synodalen Wegs können die Anhänger innerkirchlicher Reformen weitere Erfolge verbuchen. Nachdem am Mittag bereits der Handlungstext zur Einführung eines Synodalen Rats eine deutliche Mehrheit fand, stimmten die Synodalen jeweils in erster Lesung dafür, drei weitere Handlungstexte anzunehmen.

Insgesamt 155 Synodale (94,51 Prozent) stimmten für den Handlungstext „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“, neun stimmten dagegen; zwölf enthielten sich. Da über den Text nur in erster Lesung abgestimmt wurde, war keine Zweidrittelmehrheit der Bischöfe nötig. 

Die Schöpfungslehre wird infrage gestellt

Bereits in der Aussprache, in der die Redezeit aus Zeitmangel auf eine Minute begrenzt worden war, war deutlich geworden, dass die Texte auf große Zustimmung in der Synodalversammlung stoßen würden. Kritisch zum Handlungstext „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“ äußerte sich lediglich die Synodale Dorothea Schmidt: Der Text werfe „so viele Fragen und Definitionsunsicherheiten auf, aber auch offene Fragen, wie im Zusammenspiel mit säkularer neuer Gesetzgebung Geschlecht künftig definiert wird“. Es stehe eine Forderung im Raum, „die die Schöpfungslehre in Frage stellt“, so Schmidt. „Das ist der Punkt, an dem eine Debatte schlicht sinnlos ist.“ Von den anwesenden Bischöfen meldete sich in der Aussprache keiner kritisch zu Wort.

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Mit der Annahme des Handlungstextes fordert die Synodalversammlung, dass alle Diözesen in Zukunft „LSBTI*-Beauftragte“ anstellen, die eine Sensibilisierung der Gläubigen für das Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt betreiben sollen. Transpersonen sollen nach Wunsch der Synodalen zukünftig ihren Personenstand, also Vornamen und Geschlechtseintrag auch im Taufregister ändern lassen können. Den Papst möchte die Versammlung bitten, alle kirchlichen Weiheämter und pastoralen Berufe für getaufte und gefirmte Transpersonen zu öffnen. Dies geht aus dem Handlungstext zum „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“ hervor.

Wird Verbot der Priesterweihe für homosexuelle Männer aufgehoben?

Auch ein weiterer Handlungstext, „Enttabuisierung und Normalisierung – Voten zur Situation nicht-heterosexueller Priester“, fand in erster Lesung die mehrheitliche Zustimmung der Synodalen. 163 (90,56 Prozent) stimmten dafür, 17 dagegen; neun Mitglieder enthielten sich. Hier fand die Abstimmung jedoch im Geheimen statt.

Der Text fordert die Anerkennung und Wertschätzung nicht-heterosexueller Priester. Außerdem, so die Vorlage, sollen sich die Bischöfe auf weltkirchlicher Ebene für die Aufhebung des Verbots der Priesterweihe für homosexuelle Männer einzusetzen.

In der vorherigen Aussprache äußerte nur der Passauer Bischof Stefan Oster Skepsis. Der Handlungstext bringe ihn in „dasselbe persönliche Dilemma“, das er am Freitag bereits geschildert habe: Sobald ein Bischof über Homosexualität spreche und diese „womöglich sogar problematisiert“, könne er „gar nicht anders als verletzend wirken bei Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung“. Zudem setzte der Handlungstext die Annahme des am Freitag verabschiedeten Papiers zur lehramtlichen Neubewertung von Homosexualität voraus, das ihm „inhaltlich zu weit“ gehe, so der Passauer Bischof weiter. Genauso verhalte es sich in einigen Punkten mit dem vorliegenden Text.

Gleichzeitig wies Oster darauf hin, dass er in seinem Bistum homosexuelle Priester schon öffentlich zum persönlichen Gespräch eingeladen habe und alles tun wolle, „um ein Klima der Denunziation zu vermeiden. Dem Handlungstext könne er in seiner vorliegenden Form jedoch nicht zustimmen.

Bischof Fürst widerspricht Fußnote

Pfarrer Christoph Uttenreuther aus dem Bistum Bamberg bat in der Aussprache darum, den Text „nur auf die Veranlagung auf Homosexualität hin zu beziehen“. Das Leben von Homosexualität müsse unter dem Handlungstext zu einer Öffnung des Zölibats betrachtet werden.

Mit Blick auf die mehrheitlich männlichen Betroffenen von Missbrauch durch Kleriker besagt eine Fußnote des Handlungstextes, homosexuelle Priester hielten als Sündenböcke für sexualisierte Gewalt in der Kirche hin. In der Aussprache widersprach der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, dem Teil der Fußnote, in dem es heißt: „Die MHG-Studie zeigt aber auf, dass es der Mehrzahl übergriffiger Priester nicht um die Erfüllung sexueller Bedürfnisse ging, sondern um das Ausleben von Macht durch sexualisierte Demütigungen.“ Dies, so Fürst, sei eine Diagnose, die er zurückweise und wofür es keine wirklichen Belege gebe. 

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Es sei bekannt, so der Text, dass „ein nicht unerheblicher Teil“ der katholischen Priester homosexuell „oder in anderer Weise nicht heterosexuell“ ist. Ein Großteil dieser Priester müsse bis heute eine Schattenexistenz leben und einen Teil seiner Identität verheimlichen. Dies wirke sich sehr oft schädlich auf die geistige und körperliche Gesundheit der Betroffenen aus, so der Text.

Wörtlich heißt es in der Vorlage: „Die katholische Kirche in Deutschland fördert und fordert von allen Amts- und Verantwortungsträger:innen einen respektvollen und sensiblen Umgang mit nicht-heterosexuellen Priestern, wie er auch allen anderen Menschen gleich ihrer sexuellen Orientierung zusteht. Wer diskriminierende Haltungen zeigt, kann keine Verantwortungs- und Leitungspositionen innehaben.“ Dazu soll die katholische Kirche in Zukunft auch mit staatlichen Antidiskriminierungsstellen zusammenarbeiten, so die Forderung. 

Synodale stimmen für Öffnung des Predigtdienstes für Frauen

Am Ende stimmte die Synodalversammlung ebenfalls noch in erster Lesung für den Handlungstext "Verkündigung des Evangeliums durch Frauen in Wort und Sakrament. Insgesamt stimmten 155 Synodale (93,37 Prozent)  für das Papier, elf dagegen; drei Synodale enthielten sich.

Der Handlungstext zielt auf die Öffnung des Predigtdienstes für Frauen. Laut Kirchenrecht ist die Predigt in der heiligen Messe einem geweihten Priester oder Diakon vorbehalten, während Laien in anderen Gottesdienstformen das Wort Gottes auslegen können. Künftig sollen in Deutschland „die theologisch und homiletisch qualifizierte nichtordinierte Seelsorger*innen als Verkündiger*innen des Evangeliums zum dauerhaften Predigtdienst“ in ihren Bistümern beauftragt werden. Der Text begründet die Forderungen mit Hinweis auf das gemeinsame Priestertum aller Gläubigen. 

Auch werden die Bistümer dazu aufgefordert, die Einführung der außerordentlichen Taufspendung durch Laien zu prüfen. Das gilt ebenfalls für Eheschließungen. Als Grund wird genannt, dass Taufbewerber und Familien von Täuflingen ihren Zugang zur Kirche häufig über pastorale Laien-Mitarbeiter finden. So komme es zu einem „schmerzhaften Bruch“, wenn diese Laien nicht auch die Feier des Sakraments übernehmen können. In einem breit angelegten Konsultationsprozess sollen ebenfalls Laienbeichte und Krankensalbung durch Laien geprüft werden.  DT/fha/mlu

Lesen Sie ausführliche Hintergründe, Berichte und Analysen zur vierten Synodalversammlung in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

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